Maut und GO-Box: Informationen für Lkw- und Buslenker (2024)

Für die Benutzung des hochrangigen Straßennetzes (Autobahnen, Schnellstraßen) durch Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t technisch zulässiger Gesamtmasse (tzG) ist eine fahrleistungsabhängige Maut zu entrichten. Die Einhebung der Maut erfolgt über ein vollelektronisches Mautsystem. Voraussetzung für die Erfassung und Abrechnung der gefahrenen Kilometer ist, dass eine zugelassene, korrekt funktionierende und ordnungsgemäß angebrachte GO-Box mitgeführt wird.

Die Mauthöhe richtet sich (ab 1.1.2024) nach der Euro-Abgasklasse des Motors, der CO2-Emissionsklasse und der Anzahl der Achsen. Sie beträgt netto zwischen ca. 5 und 55 Cent pro Kilometer (Stand 2024). Auf den Sondermautstrecken (z.B. Brenner, Tauerntunnel) gelten höhere Tarife, die auch über die GO-Box abgerechnet werden.

Fahrzeugdeklaration

Die Anmeldung zum Mautsystem ist über GO Vertriebsstellen möglich. Neben anderen notwendigen Daten (wie dem Kennzeichen und der Fahrzeugart) müssen auf der GO-Box tarifrelevante Merkmale (Euro-Abgasklasse, Antriebsart) gespeichert werden. Letztere sind mit entsprechenden Nachweisen gegenüber der ASFINAG (vorab oder im Nachhinein) zu belegen.

Maut und GO-Box: Informationen für Lkw- und Buslenker (1)

Lenker von Fahrzeugen der Euro-Abgasklasse 1, 2 und 3 müssen keinen Nachweis erbringen. Lenker von Fahrzeugen der Euro-Abgasklasse 4, 5, EEV und 6 können zur Nachweisführung z.B. die Zulassungsbescheinigung, den Herstellernachweis (COP), den CEMT-Nachweis oder das CoC-Dokument vorlegen.

Nach Hinterlegung der Euro-Abgasklasse an der GOVertriebsstelle wird die sogenannte Fahrzeugdeklaration ausgegeben. Sie ist im Fahrzeug mitzuführen. Weiters ist ein Nachweis mitzuführen, der eine Überprüfung der Euro-Abgasklasse erlaubt.

Ab 1.1.2024 ist auch die Zuordnung zu einer der fünf CO2-Emissionsklassen tarifrelevant. Für die Inanspruchnahme einer besseren CO2-Emissionsklasse für Kfz mit Erstzulassung ab 1.7.2019 müssen ebenfalls entsprechende Nachweise an die ASFINAG geschickt werden.

Die GO-Box ist an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden und darf daher nicht in anderen Fahrzeugen verwendet werden. Ändert sich das Kennzeichen (z.B. bei Verlust), muss dies umgehend bekanntgegeben werden. Eine GO Vertriebsstelle ist aufzusuchen, damit eine neue Fahrzeugdeklaration ausgehändigt werden kann.

Anzahl der Achsen

Bei Ausgabe der GO-Box wird eine Grundkategorie entsprechend der Achsanzahl des Fahrzeuges eingestellt. Sollte ein Anhänger mitgeführt werden, muss der Lkw-Lenker die Kategorie entsprechend der tatsächlichen Achsanzahl des Zugfahrzeuges samt (Sattel-)Anhänger vorschriftsmäßig umstellen. Anhänger, die von Autobussen gezogen werden, sind bei der Ermittlung der Achsanzahl nicht zu berücksichtigen.

Ordnungsgemäße Anbringung der GO-Box

Die GO-Box ist an der Innenseite der Windschutzscheibe zu montieren, und zwar zwischen Fahrzeugmitte und Lenkrad nahe der Windschutzscheiben-Unterkante. Ideal ist ein Bereich der Windschutzscheibe, der vom Scheibenwischer gereinigt wird.

Der Scheibenwischer darf dabei in Ruhestellung die GO-Box nicht überlappen, sonst könnte die Übertragung der Fahrzeugdaten misslingen, was zu Strafen für den Lenker oder Halter führen kann.

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Status der GO-Box

Aufbau und Anzeigen sind leicht erklärt: Die GO-Box besitzt einen Taster, zwei Leuchtanzeigen und einen Lautsprecher. Man kann die Achsanzahl per Knopfdruck ändern. Optische und akustische Signale informieren über Funktionstüchtigkeit und Mautabbuchungen.

  • 1x Signalton: Mautentrichtung OK, freie Fahrt
  • 2x Signalton: Mautentrichtung OK, aber GO-Vertriebsstelle ist aufzusuchen, weil z.B. das Mautguthaben unter 30,- Euro beträgt (nur bei Pre-Pay), das Mautguthaben innerhalb der nächsten zwei Monate verfällt (nur bei Pre-Pay), die Gültigkeitsdauer der GO-Box innerhalb der nächsten zwei Monate abläuft, die gespeicherten Daten geändert werden müssen oder die GO-Box zur Kontrolle zurückgerufen wird.
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  • 4x oder kein Signalton: keine Mautentrichtung, weil z.B. Sperre aktiviert wurde oder Defekt besteht. Eine GO Vertriebsstelle ist aufzusuchen, um Maut nachzahlen zu können.

Nähere Informationen zur Handhabung der GO-Box:GO-Box richtig bedienen | GO-Maut & SelfCare-Portal | ASFINAG

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Pflichten des Lenkers

  • Ordnungsgemäße Montage der GO-Box und korrekte Fahrzeugdeklaration (Kfz-Kennzeichen und GO-Box-Identifikationsnummer müssen damit übereinstimmen) bzw. Einstellung des Geräts (zutreffende Achsanzahl) sicherstellen
Maut und GO-Box: Informationen für Lkw- und Buslenker (5)
  • Überprüfung der technischen Funktionsfähigkeit der GO-Box vor und nach der Fahrt auf mautpflichtigen Strecken (Statusabfrage durch einmaliges, kurzes Drücken des Tasters - „S“ und Achsanzahl „2“, „3“ oder „4“ leuchtet grün)
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  • Umstellen der Achsanzahl bei Änderung (Betrieb mit/ohne Anhänger) (Taster länger als zwei Sekunden drücken und bei Aufleuchten der richtigen Achsenzahl loslassen)
  • Während der Fahrt auf den Piepston achten - dem Lenker werden beim Durchfahren jeder Mautabbuchungsstelle akustische Signale zur Kenntnis gebracht
  • Etwaige Funktionsstörungen umgehend melden
  • Mautnachzahlung und Fehlerbehebung, wenn z.B. Achseinstellung nicht korrekt, GO-Box defekt oder Funktionalität auf sonstige Weise nicht gewährleistet

Hinweis

Wenn das einmalige Piepsen beim Passieren nur eines einzigen Mautportals unterbleibt, muss keine GO Vertriebsstelle angefahren werden, die Maut wird grundsätzlich automatisch nachverrechnet. Bedingungen dazu allerdings: Kennzeichen stimmt, GO-Box richtig angebracht, Lkw/Bus im System angemeldet und andere.

Nachzahlung der Maut, Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen

Für die Bezahlung der Maut sind sowohl der Lenker als auch der Halter (Zulassungsbesitzer) verantwortlich! Sollte die Maut einmal nicht ordnungsgemäß entrichtet worden sein (z.B. GO-Box defekt, kein Guthaben auf der GO-Box, Zahlungsmittel gesperrt, zu wenige Achsen bzw. zu niedrige Tarifgruppe eingestellt), besteht die Möglichkeit, die Maut nachzuzahlen. Die Nachzahlung ist möglich:

  • grundsätzlich binnen fünf Stunden bei GO Vertriebsstellen innerhalb von 100 km ab dem Ort der ersten Nichtzahlung UND
  • im Falle der Teilentrichtung wegen zu niedrig eingestellter Achsanzahl binnen 96 Stunden sowohl bei GO Vertriebsstellen als auch telefonisch (ASFINAG Service Center) oder über das SelfCare-Portal

Die Nachzahlung kommt nur bei registrierten, mit GO-Box ausgestatteten Fahrzeugen in Frage. Wird die Maut nicht bezahlt, erhält der Fahrzeughalter eine Aufforderung zur Bezahlung der Ersatzmaut in Höhe von 120,- oder 240,- Euro. Wird auch diese Ersatzmaut nicht bezahlt, kommt es zur Lenkererhebung und zu einem Strafverfahren gegen den Lenker mit Strafen zwischen 300,- und 3.000,- Euro.

Wir empfehlen dringend, die Maut nachzuzahlen, wenn dies noch möglich ist!

Weiterführende Informationen

Stand: 27.11.2023

Maut und GO-Box: Informationen für Lkw- und Buslenker (2024)
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Author: Golda Nolan II

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