29.11.2023
Gaststätte My Lyn
Lichtentaler Straße 19
76530 Baden-Baden
19.10.2023
Es wurde festgestellt, dass sich in der Küche, Lebensmittellager (Keller) sowie im Thekenbereich lebende und tote Schädlinge (Schaben) befanden. Des Weiteren wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Fisch +8,2°C) ohne ausreichende Kühlung vorgefunden.Am Spülbecken wurden Lebensmittel (Geflügel zum Auftauen) neben Reinigungsmitteln gelagert.Die Kühlschranktüren und Türrahmen der Saladette waren stark verunreinigt. Es wurden Lebensmittel (Fleisch etc.) ohne Abdeckung in dieser Kühlung gelagert. Die Wände und der Boden in der Küche waren stellenweise stark verunreinigt. Die Gläserspülmaschine war im Inneren verunreinigt und wies einen muffigen Geruch auf. Der Reiskocher ist stark verschmutzt. Die Innenbeschichtung tlw. beschädigt.
VO (EG) Nr. 178/2002 Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 b) i.V.m. VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II
Aufgrund der hygienischen Mängel sowie des massiven Schädlingsbefalls erfolgte eine sofortige Betriebsschließung. Bei der Nachkontrolle am 24.10.2023 waren noch Schädlinge (Schaben) in den Betriebsräumen und die beanstandeten Mängel waren nicht vollständig behoben. Die Wiederaufnahme des Betriebs wurde am 26.10.2023 gestattet.
05.12.2023
Pizza Lieferservice Carlos Pizza Express
Friedhofstraße 5
76530 Baden-Baden
06.11.2023
Es wurde in der Küche, Vorbereitungs- und Spülbereich, Lebensmittellager, Personaltoilette sowie Empfang- und Ausgabebereich massive Ansammlungen von Schadnagerkot (Ratten) festgestellt.Des Weiteren waren in den Herstellungsbereichen die Böden und die Wände stark verunreinigt.Die Küchenmöbel sind verunreinigt.Die Mikrowelle war innen verschmutzt.Die Saladette war speziell am Lüftermotor stark verunreinigt. Die Frittierkörbe der Fritteuse waren verschmutzt und stellenweise beschädigt. Die Bedarfsgegenstände (Stipproller etc.) waren stark verunreinigt.Es wurden kühlpflichtige Lebensmittel (Remoulade) ungekühlt im Zubereitungsbereich gelagert.Die Teigmaschine im Vorbereitungsbereich war stark verschmutzt.Der Kühlschrank war innen unsauber. Im Kühlschrank wurden rohe Eier im Eierkarton sowie Lebensmittel in Kartonagen gelagert.
VO (EG) Nr. 178/2002 Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 b) i.V.m. VO (EG) Nr. 852/2004 Anhang II
Aufgrund der hygienischen Mängel sowie der massiven Ansammlungen von Schadnagerkot erfolgte eine sofortige Betriebsschließung. Bei der Nachkontrolle am 07.11.2023 war noch Schadnagerkot (Ratten) in den Betriebsräumen und die beanstandeten Mängel waren nicht vollständig behoben. Die Wiederaufnahme des Betriebs wurde am 08.11.2023 gestattet.
20.03.2024
Bäckerei Bold
Freiburger Str 53
88400 Biberach
27.02.2024
In der Produktion sind Backfolien verschlissen und die Brezeltücher versport. Die Brötchenanlage, E2 Kisten mit Altbrot, Reinigungsgeräte, Becken bei der Teigmacherei, Handwaschbecken, Teigmaschinen, Ausrollmaschine, Blechputzmaschine (innen und außen), Stikkenwagen, Schubladen am Arbeitstisch, Wagen mit Abziehapparaten, Waage am Arbeitstisch, Laugengerät innen, Alter Wagen mit Abziehapparaten, Rezeptmappe sind verschmutzt. Der Froster im Laden ist verschmutzt. Im Lagerraum sind der Boden, Wände und die Regale verschmutzt. Im Gefrierraum (Produktion) ist der Boden am Eingang beschädigt und verschmutzt. Im Kühlraum (Laden) ist die Dichtung defekt und verschmutzt. Der Raum mit den Mehlsilos ist verschmutzt. In der Konditorei ist die Scherbeneismaschine stark verschmutzt und die Wände sind versport. Die Regale, Fritteusen und Steckdosen sind verschmutzt. Mülllagerung neben Lebensmitteln. In den Tk-Schränken sind die Dichtungen beschädigt und verschmutzt. Der Umkleideraum ist Allgemein unordentlich und es liegt alte und verschmutzte Kleidung auf den Spinden. Im Sozialraum (Aufenthaltsraum) und im Personal-WC sind die Wände versport.
Artikel 4 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 3, Kapitel I Nr. 1, Kapitel V Nr. 1. a) und b), Kapitel II Nr. 1 a), Kapitel II Nr. 1 b), Kapitel VI Nr. 1.
Mit der Reinigung wurde bereits während der Kontrolle am 27.02.2024 begonnen.
13.11.2023
Hofladen und Bäckerei Schröder
Königshof 11
88662 Überlingen
20.07.2023
Es wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die am 13.07.2023 angeordnete Grundreinigung war nicht erfolgt. Der Zustand der Backstube und des Mehllagers war unverändert. In der Backstube waren wiederholt der Fußboden, die Wände und die Decke verunreinigt. Das Mehllager war stark verschmutzt (Fußboden, Wände, Decke, Einrichtung). Im Zwischenraum (Backstube zum Hofladen und Außenbereich) wurde hinter der Spülmaschine und dem Vakuumiergerät Mäusekot auf dem Fußboden vorgefunden, ebenso im Bereich unter und hinter den Kühlschränken. In der Backstube waren auf einer Palette fünf Säcke Mehl gelagert. Die Mehlsäcke waren zum Teil verschmutzt und mit Insekten befallen. Auf den Säcken wurden mehrere Kotablagerungen (augenscheinlich Mäusekot) sowie weitere Verunreinigungen vorgefunden. Fliegen, Spinnen und Käfer (augenscheinlich Mehlkäfer) waren ersichtlich. Im Mehllager war nach Öffnen der Türe eine lebende Maus sichtbar. Eine tote Maus wurde auf dem Fußboden festgestellt.
Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, 2 Buchst. c, Kapitel IX Ziffer 4 der Verordnung (EU) Nr. 852/2004 i.V.m. § 3 LMHV
Eine Betriebsschließung bis zur Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Die Abgabe der hergestellten Lebensmittel wurde untersagt. Alle offen gelagerten Lebensmittel (z.B. Teig) sowie die kontaminierten Mehlsäcke wurden entsorgt. Nach einer Nachkontrolle am Abend wurde die Betriebsschließung aufgehoben.
11.12.2023
Bangkok am See
Seestr. 1
88045 Friedrichshafen
12.10.2023
Es wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Bei der Kontrolle wurden erhebliche Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln, Reinigungsmängel sowie ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen festgestellt. Die Fritteusen in der Küche waren mit massiven Verkrustungen verunreinigt. Die Oberfläche der Mikrowelle war teilweise massiv verschmutzt. Der Fußboden wies insbesondere unter und hinter den Gerätschaften starke, großflächige Verschmutzungen, u.a. durch Schadnagerkot, auf. Ausrüstungsgegenstände (z.B. Reibe, Schäler, Messer, Siebschüssel) waren stellenweise u. a. mit angetrockneten Lebensmittelrückständen verunreinigt. Ebenfalls waren die Behälter zur Aufbewahrung dieser Ausrüstungsgegenstände u.a. mit älteren Lebensmittelresten verunreinigt. Die Innenbereiche von Kühleinheiten und Arbeitstischen waren teilweise verunreinigt. Der Innenbereich einer Eiswürfelmaschine war mit rötlichen und schwärzlichen Ablagerungen verunreinigt. Tiefgekühlte Hühnerteile wurden in der Verpackung ohne Abtropfsieb bei zu warmen Temperaturen aufgetaut. In einem Kühlschrank wurde eine Butter gelagert, die eine dunkelgelbe Farbe aufwies und stark ranzig gerochen hat. Das Mindesthaltbarkeitsdatum war bereits abgelaufen. Es wurden zum wiederholten Male zur Täuschung geeignete Bezeichnungen von Lebensmitteln in der Speisekarte ausgelobt („Scampi“ ausgelobt, Garnelen mit zugesetztem Wasser für die Zubereitung verwendet).
Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel IX Ziffer 2 und 5, Kapitel V Ziffer 1 Buchst. a) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 und 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 LMHV; Art. 7 Abs. 1 und Abs. 4 VO der VO (EG) Nr. 1169/2011 (EU-Lebensmittelinformations-Verordnung) i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 7 und § 60 Abs. 1 Nr. 2 LFGB
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Die Beseitigung der vorgefundenen Mängel wurde schriftlich angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am Abend waren die gravierendsten Hygienemängel behoben und der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden.
11.12.2023
Al Porto
Seestr. 1
88045 Friedrichshafen
16.10.2023
Es wurden erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die Fußbodenflächen im Thekenbereich wiesen stellenweise großflächige Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf, besonders unter den Gerätschaften. Auch einige Ausrüstungsgegenstände waren stellenweise mit Schadnagerkot verunreinigt, z.B. eine graue Kiste, welche im unmittelbaren Umfeld der Speiseeisportionierung gelagert wurde. Auf einer Regalfläche neben der Mikrowelle war Schadnagerkot vorhanden. Der Innenbereich der Eiswürfelmaschine war u.a. mit Kalkverkrustungen sowie bräunlichen und weißlichen Ablagerungen verunreinigt. Die Innenbereiche der Kühleinheiten wiesen teilweise Verunreinigungen auf. Im Non-Food Lager war der Fußboden stellenweise mit Schadnagerkot verunreinigt. Es wurden zur Täuschung geeignete Bezeichnungen von Lebensmitteln in der Speisekarte ausgelobt (Auslobung von „Prosciutto Cotto “Giona Samuele“ Original gekochter Hinterschinken nach italienischer Rezeptur aus dem Oberschenkel mit Flüssigwürze“ als „Prosciutto Cotto“ ohne die verpflichtende Angabe „mit Flüssigwürze“).
Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB;
Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel V Ziffer 1 Buchst. a), Kapitel IX Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 und 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 LMHV;
Art. 7 Abs. 1 und Abs. 4 VO der VO (EG) Nr. 1169/2011 (EU-Lebensmittelinformations-Verordnung) i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 7 und § 60 Abs. 1 Nr. 2 LFGB
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Die Beseitigung der vorgefundenen Mängel wurde schriftlich angeordnet. Bei einer Nachkontrolle am Folgetag waren die gravierendsten Hygienemängel behoben und der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden.
09.01.2024
Bäckereifiliale Hamma
Karlstr. 10
88045 Friedrichshafen
08.11.2023
Es wurden erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die Fußbodenflächen im Bereich der Verkaufstheke wiesen stellenweise Verunreinigungen mit Schadnagerkot (Mäuse) auf. Unterhalb der Verkaufstheke gelagerte Bäckerfaltentüten waren teilweise mit Schadnagerkot verunreinigt. Die Regalböden, auf denen u.a. die Bäckerfaltentüten sowie Kaffeepackungen gelagert wurden, waren stellenweise mit Schadnagerkot verunreinigt. In der Kühleinheit, in der u.a. offener Kuchen gelagert wurde, wurden Verunreinigungen festgestellt. Die Kühleinheit, in der u.a. belegte Brötchen gelagert wurden, war hinter den Lüftungsschlitzen unterhalb der Ware stellenweise mit weißlichen Auflagerungen verunreinigt. Im Getränkekühlraum wies der Fußboden stellenweise Verunreinigungen mit Schadnagerkot auf. Im Lager-/Spülbereich wiesen der Fußboden, die Oberflächen der Kühleinheiten, Thekenbleche, Kartons sowie ein Tisch, auf dem u.a. Kaffee- und Milchpackungen gelagert wurden, stellenweise Verunreinigungen mit Schadnagerkot auf.
Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB;
Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel IX Ziffer 2, Kapitel X Ziffer 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 LMHV
Eine Betriebsschließung bis zur Beseitigung der Hygienemängel wurde angeordnet. Offene Lebensmittel wurden durch den Lebensmittelunternehmer entsorgt. Abhilfemaßnahmen (z.B. Reinigung, Einsatz eines Schädlingsbekämpfers) wurden seitens des Lebensmittelunternehmers umgehend durchgeführt. Bei einer Nachkontrolle später am Tag waren alle Hygienemängel beseitigt. Eine Inbetriebnahme war wieder möglich.
25.01.2024
Kaufland
Nußdorfer Str. 101
88662 Überlingen
21.11.2023
Es wurden erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die Bedientheke mit teilweise offen gelagerten Wurst- und Käsewaren war im Innenraum stark verschmutzt. Schmutzansammlungen, Lebensmittelreste und auch Schimmelbildungen waren ersichtlich. Die Lochgitter der Kühlung waren zum Teil verschmutzt und Schimmelbildungen waren ersichtlich. Der innere Thekenaufbau mit den verschiedenen Einbauelementen war teilweise stark verschmutzt. Zwischen den einzelnen Platten waren Lebensmittelreste mit Schimmelbehaftungen ersichtlich. In den Lagerbereichen für verpackte Lebensmittel wies der Fußboden teilweise starke Verunreinigungen auf. Hier wurden auch Verunreinigungen durch Schadnager (Mäusekot) vorgefunden.
Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB;
Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel IX Ziffer 2 i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 LMHV
Die Entsorgung aller offen in der Bedientheke gelagerten Lebensmittel wurde vor Ort mündlich angeordnet. Nach Angaben des Lebensmittelunternehmens fand in der Folgenacht eine umfassende Reinigung durch eine Reinigungsfirma statt. Die Beseitigung aller bei der Kontrolle festgestellten Mängel wurde im Nachgang schriftlich angeordnet.
16.02.2024
La Perla am See
Seestr. 17
88045 Friedrichshafen
21.11.2023
Es wurden erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die Fußbodenflächen in der Küche wiesen Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. In den Kühlschubladen unter dem Grill bzw. Gasherd wurden u.a. lebendige Maden festgestellt. Im vorderen Randbereich der Kühlstation, in welcher unterschiedliche Lebensmittel (u.a. gekochte Spaghetti) gelagert wurden, wurde an mehreren Stellen Schadnagerkot vorgefunden. In dem Behälter mit den gekochten Spaghetti wurde auf einer Spaghetti Schadnagerkot vorgefunden. Die Kühleinheit an der Pizzastation war an zwei Stellen u.a. mit Schadnagerkot verunreinigt. In der Nähe einer mit Schadnagerkot verschmutzten Fläche lagerte ein offener Behälter mit Tomatensoße. Auch im Lager-/Spülbereich, im Vorbereitungsraum und im überdachten Außenbereich wurden Verunreinigungen durch Schadnagerkot festgestellt, u.a. auch auf den Einrichtungsgegenständen, wie z.B. einem Arbeitstisch. Die Eiswürfelmaschine war im Innenbereich stellenweise verunreinigt. Es wurden zur Täuschung geeignete Bezeichnungen von Lebensmitteln in der Speisekarte ausgelobt (Auslobung von „Kalmartuben mit zugefügtem Wasser“ als „Calamari“ bzw. „Tintenfischringe“ ohne die verpflichtende Angabe „mit zugefügtem Waser“).
Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB;
Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel V Ziffer 1 Buchst. a), Kapitel IX Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 und 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 LMHV;
Art. 7 Abs. 1 und Abs. 4 VO der VO (EG) Nr. 1169/2011 (EU-Lebensmittelinformations-Verordnung) i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 7 und § 60 Abs. 1 Nr. 2 LFGB
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort vorläufig bis zur Beseitigung der Hygienemängel untersagt. Die Entsorgung aller offen in der Küche gelagerten Lebensmittel wurde vor Ort angeordnet. Die Beseitigung aller vorgefundenen Mängel wurde im Nachgang schriftlich angeordnet.Bei einer Nachkontrolle am Folgetag waren die gravierendsten Hygienemängel behoben und der Betrieb konnte wieder aufgenommen werden.
16.02.2024
Gaststätte "Al Museo"
Buchhornplatz 6
88045 Friedrichshafen
19.12.2023
Es wurden erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Die in der Kühleinheit befindlichen Kaffeebohnen wiesen schimmelartige Ablagerungen auf. Die Bodenflächen im Innenbereich der Theken wiesen stellenweise Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. Die Fußbodenflächen in der Küche wiesen ebenfalls stellenweise Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. Drei Salatköpfe in der Küche wiesen faulige, dunkle Stellen auf. Bei einer Tomate in der Küche wurden schimmelartige Ablagerungen festgestellt. Die Böden der Unterschränke, auf denen offene Lebensmittelbehälter und Lebensmittelkonserven gelagert wurden, wiesen stellenweise Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. In einem Eimer mit 3 Früchteteeverpackungen wurde eine lebendige Made und mehrere bewegungslose Maden festgestellt. Die Fußbodenflächen im Lager wiesen stellenweise Verunreinigungen durch Schadnagerkot (Mäuse) auf. Die Eiswürfelmaschine wies im Innenbereich schwarzschimmela
Artikel 14 Abs. 1, 2 Buchst. b) und 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchst. a LFGB; Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Ziffer 1, Kapitel V Ziffer 1 Buchst. a), Kapitel IX Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 und 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung bzw. § 3 LMHV.
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort vorläufig bis zur Beseitigung der Hygienemängel untersagt. Die Entsorgung der nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurde vor Ort angeordnet. Die Beseitigung aller vorgefundenen Mängel wurde im Nachgang schriftlich angeordnet.Bei einer Nachkontrolle am folgenden Betriebstag waren die gravierendsten Hygienemängel behoben und der Betrieb konnte wiederaufgenommen werden.
06.12.2023
BomBastic
Eisenbahnstr. 3
79379 Müllheim
17.10.2023
In einem Lagerbereich lag eine tote Ratte hinter einem Regal. Auf diesem Regal lagerten mehrere Mehlpackungen, die für das Herstellen von Pizzen und zum Panieren von Schnitzeln genutzt wurden. Vier dieser Packungen wurden von der Ratte angenagt. Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurde im Lagerbereich eine Eiswürfelmaschine vorgefunden, die im Inneren starke schwarze, bräunliche Verfärbungen und alte, verkrustete Schmutzablagerungen aufwies. Die Eiswürfel, die zum Kühlen der Getränke in den Gläsern der Kunden verwendet wurden, hatten direkten Kontakt zu diesen Ablagerungen.
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Das Herstellen von Lebensmitteln wurde sofort untersagt. Die bereits hergestellten Lebensmittel sowie alle in der Küche offen gelagerten Lebensmittel wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 19.10.2023 wurde festgestellt, dass alle Mängel behoben wurden.
07.12.2023
Osteria
Rathausplatz 1
79395 Neuenburg am Rhein
12.10.2023
In der Küche befanden sich kleine Kühlschränke unter den Arbeitstischen, welche im Inneren stark altverschmutzt und mit einer klebrigen nach Fäulnis riechenden Flüssigkeit überzogen waren. An mehreren Stellen befanden sich alte Lebensmittelreste. In den Kühlgeräten wurden folgende Lebensmittel offen aufbewahrt: geschnittene Zwiebeln, gekochte Bandnudeln, gekochte Spaghetti, gekochte Kartoffeln, geschnittener Speck, geschnittene Salami, Oliven, Scheibenkäse, rohe Eier, Scheibenspeck, geschnittene Tomaten und Tomatensauce. Diese Lebensmittel wurden für verschiedenste Gerichte, wie z.B. Burger, Pizza oder verschiedenste Nudelgerichte, verwendet.
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Das Herstellen von Lebensmitteln in der Küche wurde sofort untersagt.Alle nicht mehr zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden entsorgt.
11.12.2023
Lezzet Grillhaus
Beim Bahnhof 2
79395 Neuenburg am Rhein
31.08.2023
In einem Plastikbehälter in der Küche befanden sich mehrere stark nach Fäulnis riechende Hühnerflügel. In einer Kühltheke befand sich Lammfleisch, welches für das Tagesgeschäft vorbereitet wurde. Der Geruch des Fleisches war muffig, säuerlich. Das Frittierfett, welches für die Zubereitung von Pommes frites verwendet wurde, war verdorben und stark schwarz verfärbt.
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Die Entsorgung der verdorbenen Lebensmittel wurde sofort angeordnet.
05.12.2023
Gehri Hochschwarzwälder Bauernbrotbäckerei GmbH & Co. KG
Glasbergweg 1
79822 Titisee-Neustadt
20.10.2023
Die Brötchenanlage war im Inneren stark altverschmutzt. Die Transportbänder sowie die Transportkörbe der Teiglinge waren mit bräunlich gelben Ablagerungen überzogen. In der Brötchenanlage befanden sich kleine Mehlkäfer auf den Laufflächen der Teiglinge. Mit dieser Maschine wurden runde Weizenbröchten hergestellt. In der Produktion befanden sich vier Vögel (Haussperling) in einem Bereich, in dem auch Produktionsmaschinen standen. Die Vögel saßen auf den Rollwägen und pickten die Teigreste von den Backblechen. In der Produktion lag an mehreren Stellen Mäusekot auf dem Fußboden. Der Mäusekot lag unter einem Teigkneter, unter mehreren Rollwägen für Backbleche sowie an der Ecke neben den Backöfen. Eine Maus lief während der Kontrolle über den Fußboden in der Produktion. Unter einem Eimer vor den Backöfen befanden sich lebende Schaben.
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden entsorgt.
07.12.2023
Metzgerei Lehmann
Hexentalstr. 31
79249 Merzhausen
24.10.2023
In der Produktion wurde eine Scherbeneismaschine verwendet, die im Inneren stark mit schmierigen rötlich braunen Ablagerungen überzogen war. Das Scherbeneis aus der Maschine wurde für die Herstellung von Brühwurst verwendet. Die Därme für die Herstellung von Brühwurst wurden offen in einem Kühlhaus gelagert. In diesem Kühlhaus waren die Wände und das Kühlaggregat stark verschimmelt.
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002
Die bereits hergestellten Brühwürste wurden aus der Filiale zurückgerufen und anschließend entsorgt.
19.12.2023
Doganay Market
Müllheimer Str. 36
79395 Neuenburg am Rhein
06.11.2023
Im Metzgereibereich wurde ein stark altverschmutzter Hackklotz zum Schneiden von Fleisch verwendet. Der Hacklotz war mit dicken bräunlich verfärbten Ablagerungen überzogen.
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Die Verwendung des in Rede stehenden Hackklotzes wurde sofort untersagt.
29.12.2023
Baro’s Hookah Lounge
Im Gaisgraben 3
79219 Staufen im Breisgau
17.11.2023
Bei der Kontrolle wurden schmierige und bräunliche Ablagerungen in der Eiswürfelmaschine festgestellt. Die Eiswürfel, die zum Kühlen der Getränke in den Gläsern der Kunden verwendet wurden, hatten direkten Kontakt zu den Ablagerungen.
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Die Eiswürfel wurden noch während der Kontrolle vom Betrieb entsorgt. Die Eismaschine wurde vom Betrieb gereinigt und desinfiziert.
05.03.2024
Metzgerei Lehmann
Hexentalstr. 31
79249 Merzhausen
30.01.2024
Der Fleischwolf in der Produktion war stark altverschmutzt. Im Inneren befanden sich dicke, bräunliche Ablagerungen und alte Fleischreste. In diesem Fleischwolf wurde Hackfleisch hergestellt. Im Kühlhaus direkt in der Produktion waren die Kühlaggregate stark altverschmutzt. In einem dieser Kühlhäuser, war die Wand stark verschimmelt. In den Kühlhäusern wurde Fleisch sowie das hergestellte Hackfleisch offen gelagert. Im Schlachtraum stand eine stark altverschmutzte Bandsäge, die für die Fleischzerlegung verwendet wurde. An den Lebensmittelkontaktflächen befanden sich dicke, bräunliche Schmutzablagerungen.
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002
Die betroffenen Produkte wurden vom Betrieb sofort entsorgt. Die Reinigung der Produktionsanlagen wurde angeordnet.
12.03.2024
Bäckerei Kirschner
Staltengasse 2
79379 Müllheim
23.01.2024
Mängel in der Schädlingsbekämpfung
Verstoß gegen Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Die Herstellung von Lebensmitteln wurde untersagt, die bereits hergestellten Lebensmittel und offenen Rohwaren wurden entsorgt. Bei einer Nachkontrolle am 24.01.2024 wurde festgestellt, dass alle Mängel behoben wurden.
26.03.2024
Doganay Market
Müllheimer Str. 36
79395 Neuenburg am Rhein
29.02.2024
Im Metzgereibereich wurde ein stark altverschmutztes Schneidebrett verwendet, auf welchem das Fleisch geschnitten wurde, welches der Betrieb am Kontrolltag an die Kunden verkaufte. Im Verkaufsregal wurden mehrere Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum an die Kunden verkauft. Die Kunden wurden nicht auf das abgelaufene Mindesthaltbarkeitsdatum hingewiesen. Es handelte sich dabei um die folgenden Produkte: Gazi Kasar Peyniri (MHD 26.12.23), Malatya (MHD 23.01.24),Cig Köfte (MHD 18.02.2024), Suxhuk Prizreni (MHD 12.02.24), Dana Iskembe (MHD 25.12.23), Sharr Porshüte E Quranit (MHD 28.02.24), Puten Wiener 500g (26.02.24), Suntat Pizza Salam (MHD 18.02.24), Suntat Hähnchen Wiener 400g (21.02.24), Destan Hindi Salam (MHD 15.02.24) Etli Hindi Dilim (MHD 25.02.24), Hindi Dilim Salam (MHD 28.02.24).
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
Die Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum sowie die falsch gelagerten kühlpflichtigen Lebensmittel wurden vom Betrieb entsorgt.Das verschmutzte Schneidebrett wurde aus der Produktion entfernt.
06.11.2023
Sai Gon - Hotel Krone
Brunnenstraße 46
71069 Sindelfingen
04.10.2023
In dem Betrieb wurden wiederholt gravierende Hygienemängel festgestellt, welche die nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel nicht ausschließen ließ. Es wurden wiederholt Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Im Betrieb wurden verschimmelte Orangen vorgefunden. Wiederholt wurden Geräte zur Lebensmittelherstellung genutzt , welche nicht dafür geeignet waren. Es wurde ein Betonrührer verwendet, bei dem sich der Lack teilweise ablöste. Behältnisse in denen Lebensmittel lagerten, wie beispielsweise die Saladette, waren im Inneren stark verschmutzt. Der Microwellenherd war massiv verschmutzt und im Inneren rostig. Zusätzlich löste sich der Lack in Splittern ab. Stark verschmutzte Geräte (z. B. Gemüsehobel) wurden zur Herstellung von Speisen verwendet.
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 und Nr. 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Die verschimmelten Orangen wurden unmittelbar aus dem Verkehr gezogen und entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 31.10.2023 waren alle Mängel durch den Betreiber beseitigt.
08.12.2023
Metzgerei Mornhinweg
Ziegelstraße 12
71063 Sindelfingen
09.11.2023
Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren massiv verschmutzt (z. B. Fleischtransporthaken, Knochensäge, der Kutter in der Wurstküche, Wurstfüller, Fleischwolf, Schneidebretter, Messer, Bratenthermometer, Fleischklopfer, Gewürzbehälter, Vakuumiergerät, Spritzpökler und Behältnisse, in denen Fleisch eingelegt war). Offene Lebensmittel (hier: verzehrfertiger Fleischkäse und Fleischküchle, mariniertes Fleisch und rohes Geflügelfleisch, Brot und Brezeln, An- und Abschnitte von Fleisch und Wurst, Eier) wurden unverpackt und ohne Abdeckung gelagert. Lebensmittel im Salamikühlhaus sowie im Geflügelkühlhaus wurden in Behältern direkt auf dem Boden gelagert. Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Im Geflügelkühlhaus wurde Fleisch vorgefunden (24 x 2,5 kg rohe Putenbrust, 1 x 2,5 kg rohes Hähnchenbrustfilet), bei dem das Verbrauchsdatum abgelaufen war.
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. V Nr. 1a Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 und 3 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Vorübergehend wurde die Produktion in Teilen geschlossen. 24 x 2,5 kg rohe Putenbrust wurde behördlich zur Entsorgung angeordnet. Bei der Nachkontrolle wurde festgestellt, dass die Mängel durch den Betreiber beseitigt wurden.
14.12.2023
Royal Pizzalieferservice
Pforzheimer Str. 55
71229 Leonberg
09.11.2023
Wiederholt wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Verdorbene Speisen wie z. B. verschimmelte gegarte Kartoffeln, verschimmelte Nudeln, schmieriges und streng riechendes Hähnchenfleisch, Ananas in hefig, gärigem Sud, verschimmelter Ingwer, Gurke aus der Saladette war an einer Seite matschig und verschimmelt) wurden vorgefunden . Im Lagerraum, in dem Teig hergestellt wurde, sowie in der Küche wurde Mäusekot festgestellt.
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Die betroffenen Lebensmittel wurden behördlich zur Entsorgung angeordnet. Die Abgabe von Speisen wurde behördlich per sofortiger Vollziehung untersagt.
08.04.2024
Dong Kinh Asia-Restaurant
Berliner Str. 25
71034 Böblingen
27.02.2024
Es wurden gekochte Nudel im Abtropfsieb und vorgeschnittenes Gemüse im Hinterhof der Betriebsstätte unmittelbar über einem Gitterlichtschacht, welcher als Putzwasserablauf für Speisereste benutzt wurde gelagert. Im Keller, der mit Rattenködern ausgelegt war, wurden Lebensmittel (z. B. offene Mehlsäcke) teilweise offen gelagert. Der Bodenablauf der Küche war massiv mit Speiseresten verschmutzt, ein Ablauf von Schmutzwasser war nicht mehr gegeben. Auf dem massiv verunreinigten Boden wurden Fische in Eimern mit Wasser aufgetaut sowie andere schon vorbereitete Lebensmittel vorrätig gehalten. Fleisch wurde augenscheinlich in einem mit Wasser befüllten Handwaschbecken aufgetaut. Die Temperatur betrug 8,1° C. Gegenstände und Geräte, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verschmutzt. Auf einem verschmutzten Schneidebrett wurden Reste von Gurkenscheiben vorgefunden.
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 und Anhang II Kapitel IX Nr. 5 Verordnung (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Behördlich wurde eine Betriebsbeschränkung angeordnet.
12.12.2023
Palio
Marktplatz 1
79312 Emmendingen
15.11.2023
Am 02.11.2023 wurde eine Kontrolle in o.g. Betriebsstätte durchgeführt. Im Zuge dessen wurden drei Verdachtsproben erhoben, worunter die Probe „Frittierfett“ verdorben war. Der Verderb zeigte sich an gravierender nachteiliger oxidativer und thermischer Veränderung in Geruch und Geschmack, verursacht durch zu langen Gebrauch oder/und durch Anwendung zu hoher Temperaturen. Dasselbe gilt für die darin zubereiteten Lebensmittel, da das Frittierfett seinen Geruch und Geschmack diesen mitteilt und außerdem eine signifikante Menge Frittierfett an den verzehrsfertigen Lebensmitteln anhaftet.
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002
Eine Überarbeitung des Eigenkontrollkonzeptes wurde am 15.11.2023 angeordnet.
27.12.2023
Pizzeria Adler
Königschaffhauserweg 4
79346 Endingen
17.11.2023
Am 17.11.2023 wurde in der Betriebsstätte eine Routinekontrolle durchgeführt. Bei der Kontrolle wurden folgende Mängel festgestellt:
1. Der Boden sowie die Oberfläche der Theke waren mit Mäusekot verunreinigt. Schwerzugängliche Bereiche wie z. B. unter dem Ofen waren mit Spinnweben verunreinigt. In diesem Bereich werden Pizzabackbleche gelagert. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Verunreinigungen auf die dort verarbeiteten Lebensmittel übertragen werden und diese nachteilig beeinflussen.
2. Die Aufschnittmaschine war mit alten, teilweise schmierigen, teilweise eingetrockneten Lebensmittelresten verunreinigt.
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 und Kap. V Nr. 1a) der VO (EG) 852/2004
Vorort wurden die Grundreinigung sowie die Beauftragung des Schädlingsbekämpfers angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 24.11.2023 waren die Mängel größtenteils beseitigt.
19.02.2024
Bäckereifiliale Haberstroh
Obere Ziel 2
79350 Sexau
10.01.2024
Am 10.01.2024 wurde eine Kontrolle in o.g. Betriebsstätte durchgeführt. Im Zuge dessen wurde eine Verdachtsprobe „Lyoner, aufgeschnitten“ erhoben. Die Probe wurde vom CVUA Freiburg als verdorben beurteilt. Der Verderb zeigte sich an stark milchsaurem und essig-säuerlichem Geruch mit fauligen Komponenten.
Art. 14 Abs.1 i.V.m. Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002
Die betroffene Charge der Verdachtsprobe wurde am Tag der Probenahme aus dem Verkehr genommen.
12.04.2024
Imbisswagen Boxenstopp
Hauptstrasse /
79341 Kenzinger Frühlingsmarkt
09.03.2024
1. Bei der Kontrolle wurde der Imbisswagen stark verschmutzt vorgefunden. Sämtliche Oberflächen der Geräte, Ausrüstungen, Einrichtungsgegenstände und Küchenmöbel sowie der Bodenbelag waren aus einer Mischung aus fettigen schmierigen Ablagerungen, Dreck, Rost sowie stellenweise von Schimmelrasen überzogen.
Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2b und 5 der VO (EG) 178/2002 iVm. Art. 4 Abs. 2 Anhang II VO (EG) 825/2004
Bei der Kontrolle wurde aufgrund der insgesamt unhygienischen Zustände eine Grundreinigung angeordnet.
28.02.2024
Panificio S. Calogero GmbH
Marxzeller Str. 10
75334 Straubenhardt-Langenalb
31.01.2024
1. Geräte und Einrichtungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren altverschmutzt (z.B. Rührarm der Teigknetmaschine, Messer, Teigroller und Schneebesen.2. In einer altverschmutzten Kühleinrichtung, die stellenweise Schimmelbeläge aufwies, wurden unverpackte Lebensmittel gelagert.3. Es stand kein funktionstüchtiges und leicht erreichbares Handwaschbecken zur Verfügung. Außerdem waren Seifen- und Papierhandtuchspender leer.4. Die Dunstabzugshaube über einer in Betrieb befindlichen Friteuse war u.a. durch Staub und Rattenkot verunreinigt.
Kapitel I und II des Anhangs II zur Verordnung (EG) 852/2004; Artikel 14 Abs. 2 b) der Verordnung (EG) 178/2002
Bei einer Nachkontrolle am 07.02.2024 wurde festgestellt, dass die genannten Mängel vollständig beseitigt wurden.
28.02.2024
Gaststätte "Hirsch"
Knittlinger Str. 22
75417 Mühlacker-Lienzingen
08.02.2024
Erhebliche Mängel bei der Schädlingsbekämpfung führten im Betrieb zu einer großen Mäusepopulation und einer nachteiligen Beeinträchtigung von Geräten, Einrichtungen und Gegenständen, die in unmittelbaren Kontakt mit Lebensmitteln kommen, sowie Lebensmitteln selbst: Lagerbereich: • In mehreren Regalen lag massiv Mäusekot neben Lebensmitteln (Nudeln, Cornflakes, Weihnachtsgebäcke) und Bedarfsgegenständen, mehrere Lebensmittelpackungen waren von Mäusen angefressen. • Auf Ersatzflammkuchenbrettern lag massiv Mäusekot und eine vertrocknete Maus. • In einigen Kartonagen war ein Nestbau durch Mäuse feststellbar. • In einer Box mit Bedarfsgegenständen (Pappbecher, Gemüsereibeeinsätzen) war Mäusekot vorhanden. • In einer Packung Kaffeefilter war Mäusekot vorhanden. • In Reservebesteckkästen war Mäusekot vorhanden, das Besteck war verschmutzt. Küche: • Hinter einem Kühlschrank war massiver Mäusekot feststellbar. Hier wurde auch eine lebende Maus gesichtet
Anhang II, Kapitel I, II und V der Verordnung (EG) 852/2004 und Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2 b) der Verordnung (EG) 178/2002
Die genannten Mängel waren bis zu einer Nachkontrolle am 13.02.2024 vollständig beseitigt
21.03.2024
Müller Fleisch GmbH
Industriestr. 42
75217 Birkenfeld
20.02.2024
1. Geräte und Einrichtungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren beschädigt:
Mehrere Metallrollwagen für den Transport von Schlachtnebenprodukten wiesen lose Metallteile auf.
2. Lagerung von Schlachtnebenprodukten unter unhygienischen Bedingungen:
In einem Kühlraum wurden Kisten mit unverpackten Schlachtnebenprodukten gelagert. An der Decke des Kühlraums war Grünalgenwachstum und beginnende Versporung erkennbar.
In einem weiteren Kühlraum mit unverpackten Schlachtnebenprodukten war die obere Fliesenwand deutlich unsauber/versport.
In einem dritten Kühlraum standen zur weiteren Lagerung von Schlachtnebenprodukten leere, gereinigte rote Behältnisse bereit. Diese waren noch deutlich unsauber. Es fanden sich innen wie außen noch Haut- bzw. Fellreste von Schlachttieren.
Im Bereich der Innereienbearbeitung war die Decke übersät mit Kondenswassertropfen. Direkt darunter wurden Schlachtnebenprodukte bearbeitet.
3.Unzureichende Trennung reiner/unreiner Bereich:
Ein Mitarbeiter für den Hygiene-Bereich (Brühkesselraum) wechselte während der Kontrolle mit seiner weißen Hygiene-Arbeitskleidung mehrmals vom unreinen Keller in den reinen Kellerbereich und zurück..
Art 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel IV Nr. 1,Kapitel V Nr. 1a und Kapitel VIII Nr. 1
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wurde mit der Mängelbeseitigung bereits begonnen
13.11.2023
Jina Markt
Weiherstraße 27
73730 Esslingen am Neckar
31.07.2023
Die Betriebsstätte wies allgemein starke Hygienemängel auf.
Zum Beispiel waren die Knochensäge und der Fleischwolf durch Benutzung in den zurückliegenden Tagen mit anhaftenden, eingetrockneten Fleischresten verunreinigt. In der Fleischtheke wurden verschiedene abgepackte Fleischsorten für den Verkauf vorrätig gehalten. Allesamt ohne Kennzeichnung wie z.B. Verbrauchdatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Gewicht, etc. Drei Packungen Rindergulasch wiesen gräuliche bis dunkle Stellen an mehreren Fleischstücken auf. Eine Temperaturüberprüfung mit Stichthermometer ergab folgende Kerntemperaturen:
Rindergulasch: + 8,9 °C; Hähnchenbrustfilet: + 8,9 °C; Hähnchenschenkel: + 7 °C
Im Kühlhaus war ein starker fauliger Geruch festzustellen. Die Kühlhauswände und der Fußboden waren durch angetrockneten Fleischsaft altverschmutzt.
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004;
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs.2b VO (EG) 178/2002; § 15 Abs. 3 Nr. 1 i.V. m. Tier-LMHV
Aufgrund der mangelhaften hygienischen Zustände im Betrieb konnte eine Gefährdung des Verbrauchers nicht ausgeschlossen werden. Produktion und Verkauf von Fleisch und Fleischerzeugnissen wurde bis zum Zeitpunkt der vollständigen Mängelbehebung untersagt. Bei der Nachkontrolle am 08.08.2023, waren die Mängel behoben.
06.11.2023
Burra Kebaphaus
Olgastraße 40
73779 Deizisau
21.08.2023
Am 21.08.2023 wurde eine Planprobe "Frittierfett, gebraucht" erhoben. Mittels Gutachten vom 04.09.2023 wurde das Produkt durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart, aufgrund von Verderb, als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet eingestuft. Dasselbe gilt für die darin zubereiteten Lebensmittel, da das Frittierfett seinen Geruch und Geschmack diesen mitteilt und außerdem eine signifikante Menge Frittierfett an den verzehrsfertigen Lebensmitteln anhaftet.
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002
Das Frittierfett wurde vom Betreiber entsorgt und durch frisches ersetzt.
20.11.2023
Memo Bistro
Sielminger Hauptstraße 54
70794 Filderstadt
05.10.2023
Mangelnde Hygiene der Schankanlage und des Schankbereichs.
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 Anh. II Kap.IX Nr.2;Nr.3;Nr. 5 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV; § 3 LMHV
Bei der Nachkontrolle am 16.11.2023 waren die Mängel behoben.
13.11.2023
Bereketim Market
Marktstraße 16-18
73779 Deizisau
17.10.2023
Bei der Kontrolle wurden zahlreiche hygienische Mängel vorgefunden. Unter anderem herrschte ein fauliger Geruch in der Metzgereiabteilung. Beim Öffnen eines Bodenablaufs wurde festgestellt, dass dieser durch dunkle und fettige Anhaftungen massiv verunreinigt war. Aus diesem Ablauf krochen mehrere Abortfliegen hervor. In der Personaltoilette war der Warmwasserboiler ausgesteckt. Im gesamten Betrieb gab es, weder in den Personaltoiletten, noch im Bereich der Metzgereibedientheke, zum wiederholten Mal keine Einweghandtücher zum hygienischen Reinigen der Hände.
§ 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr.1 LMHV;
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004;
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. I Nr.1, Nr. 2c, Nr. 4, Nr. 7 und Nr. 8 VO (EG) 852/2004
Bei der am 23.10.2023 durchgeführten Nachkontrolle, war der Großteil der hygienischen Mängel beseitigt.
Bei der am 18.12.2023 durchgeführten Nachkontrolle waren sämtliche hygienischen Mängel beseitigt.
02.01.2024
Pamir Market
Hauptstraße 123
70771 Leinfelden-Echterdingen
01.12.2023
Am 1. Dezember 2023, zu Beginn der Öffnungszeiten, wurde im Kühlraum des Betriebes ein Fleischwolf vorgefunden, der seit dem Vortag nicht mehr gereinigt und desinfiziert wurde. Im Fleischwolf und an dessen Auslauf befanden sich noch immer alte Fleischreste, der Fleischsaft tropfte auf weitere verpackte Lebensmittel. Andere Geräte wie z.B. die Knochensäge und die Kühltheke befanden sich ebenfalls in sehr unsauberem Zustand.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004, § 2 Nr. 5 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung, § 60 Abs. 4 Nr. 2a, § 60 Abs. 5 Nr. 2 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
Der Fleischwolf und die Knochensäge wurden vor Ort bis zur Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen gesperrt.
29.02.2024
Metzgerei Mishtore Gashi
Sielminger Hauptstraße 13
70794 Filderstadt
11.12.2023
Die Kühlkette wurde bei Hackfleischerzeugnissen nicht eingehalten.
Im Verkaufsfahrzeug war keine Möglichkeit zum hygienischen Händewaschen ggf. desinfizieren bereitgestellt.
Fladenbrot wurde in nicht dafür geeigneter Umverpackung (Gelber Sack) transportiert.
Kap. II Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Anh. III Abschnitt V Kap. III Nr. 2 c) i VO (EG) Nr. 853/2004
§ 7 Satz 1 i.V.m Anlage 5 i.V.m Kapitel II Nr. 3.3.1 und 3.3.2 TierLMHV Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. III Nr. 2a VO (EG) Nr. 852/2004
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. X Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004
Die Lebensmittel wurden entsorgt. Der Nachweis darüber liegt vor.
18.03.2024
Asia Imbiss Dr. Wok
Alleenstraße 32
73730 Esslingen am Neckar
13.12.2023
Bei der Betriebskontrolle wurden unter dem Verkaufstresen des Imbiss zahlreiche tote Schaben vorgefunden.In der Produktionsküche wurden zahlreiche tote und lebende Schaben unter den Küchentischen, der Tiefkühltruhe und zwischen den Lebensmittelvorräten gefunden.Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden offene Lebensmittel verarbeitet bzw. für die Speisenzubereitung vorrätig gehalten.
Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002
Die Abgabe von Speisen wurde untersagt. Ein Schädlingsbekämpfer war bereits involviert und hat am 05.12.2023 langfristige Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen. Bei den am 14.12.2023 und 20.12.2023 durchgeführten Nachkontrollen war kein Befall mehr festzustellen. Die bereits am 05.12.2023 ergriffenen Maßnahmen haben ihre Wirkung nun vollends entfaltet. Die Lebensmittel wurden entsorgt und der gesamte Betrieb wurde einer gründlichen Reinigung und Desinfektion unterzogen. Die Untersagung wurde aufgehoben.
14.02.2024
Restaurant Schlösslespark
Baacher Straße 4
73666 Baltmannsweiler
29.11.2023
In der Speisekarte wurde Seezunge angeboten. Bei der Kontrolle wurde aber westafrikanische Tropenzunge vorgefunden.
§ 11 (1) Nr. 1 LFGB; § 59 Abs. 1 Nr. 7 LFGB
Die Kennzeichnung in der Speisekarte wurde korrigiert.
27.02.2024
ECO Supermarkt
Hauptstraße 24
72636 Frickenhausen
15.01.2024
Im Ladens steht eine Palette mit Zitronen von denen zahlreiche eine deutliche Schimmelbildung aufweisen.
Im hinteren Bereich des Verkaufsraumes wurde auf dem Boden Mäusekot vorgefunden.
Der im Kühlraum stehende Fleischwolf war mit angetrockneten Fleischresten altverschmutzt.
Der Fleischwolf hinter der Verkaufstheke wies erhöhte Temperaturen von 10,8 - 11,4°C auf.
Im Kühlraum der Fleischtheke wurden mehrere Packungen Kalbshüfte mit abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden. In der SB-Kühltheke wurden mehrere Packungen Fisch mit abgelaufenem Verbrauchsdatum festgestellt.
Atrtikel 14 Abs.1 i.V.m. Abs.2 b VO (EG) 178/2002; Anh.2 Kapitel IX Nr.3 VO (EG) 852/2004
Anh.2 Kapitel I Nr.1 VO (EG) 852/2004
Anh. 2 Kapitel V Nr.1 a VO (EG) 852/2004
Anh. 2 Kapitel IX Nr. 5 VO (EG) 852/2004
Art. 4 Abs 2 i.V.m. Anh. II, Kap.IX, Nr. 5 VO (EG) 852/2004
Bei der Nachkontrolle am 23.01.2024 waren die Mängel behoben.
04.03.2024
Ristorante Pizzeria Bären
Hauptstraße 51
72639 Neuffen
15.01.2024
Auf der Getränkekarte wurde "Dinkelacker" ausgelobt, im Anstich sowie bevorratet wird Felsgold.
Artikel 7 Abs. 1a LMIV
Bei der Nachkontrolle am 25.01.2024 waren die Mängel behoben.
12.03.2024
S`Bull Beer Pub
Hauptstraße 14
72639 Neuffen
31.01.2024
Das Spülbecken, der Spülboy sowie der Abtropfbereich waren erheblich von schwarzem Schimmel und Schleimbildung behaftet.
Artikel 14 Abs. 1 und Abs. 2b VO (EG) 178/2002
Bei der Nachkontrolle am 02.02.2024 waren die Mängel behoben.
09.01.2024
NORMA Lebensmittelfilialbetrieb
Sedanstr. 12-12a
79098 Freiburg i. Br.
08.09.2023
Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und angefressene Lebensmittel festgestellt. Insbesondere im Bereich unter, hinter und neben dem Backofen war der Boden durch Mäusekot, Staub und schwarze Ablagerungen verunreinigt. Im hinteren Bereich des Verkaufsraumes wurde in dem Regal, in dem u.a. Eiernudeln zum Verkauf angeboten wurden, Mäusekot vorgefunden. Mehrere Packungen der Nudeln wiesen Fraßspuren von Mäusen auf. Diese Lebensmittel waren nachweislich bereits kontaminiert.
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Die Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung wurden intensiviert. Die Reinigungsmängel waren bei der zweiten und dritten Nachkontrolle am 14.09.2023 und am 22.09.2023 noch nicht vollständig beseitigt.
14.11.2023
Sehrer Feinkostmärkte e.K.
Wasserstr. 2
79098 Freiburg i. Br.
19.09.2023
Bei der Kontrolle wurde ein starker Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot, -urin sowie Lebensmittel mit Fraßspuren festgestellt. Folgende Regalbereiche waren durch Mäusekot und -urin verunreinigt: - Frische Eier - Backwaren - Salz, Kräuter und Gewürzmischungen - Schalenfrüchte/Nüsse - Knabberzeug (Chips) - Mehl und Backmischungen - Teigwaren (Nudeln) - Heimtierfutter - Schokolade - Knäckebrot und Zwieback - Süßwaren. Verschiedene Produkte, die in diesen Regalen zum Verkauf angeboten wurden, waren durch Fraßspuren beschädigt und kontaminiert, z.B. frisches Ei, Buttercroissants, Kuchen, Tempura-Backteig, Chips, Zwieback und Schokoriegel. Mehrere Packungen mit Mutschelmehl waren durch Mäuseurin verunreinigt. Die geöffneten Verpackungen von verschiedenen Lebensmitteln waren nachweislich bereits kontaminiert. Diese Lebensmittel sind somit als nicht sicher zu beurteilen.
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art 14 Abs. 2 b i. V. m Art. 14 Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002
Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die kontaminierten Lebensmittel entsorgt werden. Als sich im Zuge der Kontrolle das Ausmaß des Schädlingsbefalls als massiv herausstellte, wurde die vorläufige Schließung des Betriebs angeordnet. Im Beisein des Kontrollpersonals wurde mit den Reinigungsarbeiten begonnen. Die Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung wurden intensiviert. Bei der Nachkontrolle am Folgetag waren die Reinigungsmängel beseitigt und die Betriebsschließung konnte aufgehoben werden.
20.11.2023
Orchidee
Habsburgerstr. 89
79104 Freiburg i.Br.
27.09.2023
Bei der Kontrolle wurde ein Schädlingsbefall in Form von lebenden und toten Schaben sowie Hygieneverstöße in den Betriebsräumen festgestellt. In der Küche unterhalb der Spülmaschine, unter dem Arbeitstisch sowie hinter dem Standkühlschrank wurden tote Schaben festgestellt. Auf dem Fußboden im Bereich der mobilen Saladette wurde eine lebende Schabe gesichtet. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002
Die vorläufige Schließung des Betriebes wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 29.09.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.
04.12.2023
Sushi Rollers
Habsburgerstr. 133a
79104 Freiburg i.Br.
17.10.2023
Bei der Kontrolle wurde Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot sowie zahlreiche Reinigungsmängel festgestellt. Insbesondere in der Küche auf dem Fußboden, auf der Tiefkühltruhe und der darüberliegenden Steckdose sowie neben der Fritteuse wurde Mäusekot vorgefunden. Auch im Gastraum wurde entlang der Wände und im Regal für Bambustischunterlagen Mäusekot festgestellt. Umhüllungen für Speisen zum Mitnehmen wurden in der Küche offen und ohne Schutz vor Kontamination in unmittelbarer Nähe zu Schadnagerkot gelagert. Unter dem Mobiliar in der Küche wurden verunreinigte Bereiche vorgefunden. Die Fritteuse war durch alte Fettablagerungen verunreinigt. Insbesondere die Oberseite der Sushi-Maschine, auf der Nori-Blätter zur Sushiherstellung offen und ohne Schutz vor Kontamination lagerten, war erheblich verunreinigt. In den Kühleinrichtungen und insbesondere in der Saladette an der Bedientheke wurden erhebliche Verunreinigungen vorgefunden. Hier wurden zum Kontrollzeitpunkt verzehrfertige Lebensmittel, wie z.B. Salat zum Verkauf bereitgehalten.
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und die offenen, in den kontaminierten Bereichen hergestellten Lebensmittel sowie die dort gelagerten Verpackungen entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 19.10.2023 waren die festgestellten Mängel überwiegend beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.
15.12.2023
Gaststätte "Oishii"
Breisacher Str. 147
79110 Freiburg i.Br.
02.11.2023
Bei der Kontrolle wurde Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot sowie mehrere Reinigungsmängel festgestellt. Im zur Sushi-Herstellung genutzten Thekenbereich, auf dem zum Kontrollzeitpunkt bereits mit offenen Lebensmitteln umgegangen wurde, wurde auf und unter der Arbeitsfläche Schadnagerkot vorgefunden. Auch im Ablagebereich vor der Theke, unter den schwarzen Servierschalen und bei der Getränketheke wurde Schadnagerkot festgestellt. In der Küche wurde neben dem Kühlhaus Schadnagerkot vorgefunden. Im Vorratslagerraum im Keller wurde u.a. hinter dem in flüssigkeitsdurchlässigen Papiersäcken gelagerten Mehl großflächig Schadnagerkot festgestellt. In der Küche war insbesondere das Lüftungsgitter an der Decke, der Fußboden und der Bodenablauf im Spülbereich durch alte Ablagerungen verschmutzt. Die Schneidebretter waren durch schwarze Ablagerungen großflächig verunreinigt. Der zum Verzehr vorbereitete Sushireis wurde in einer durch schwarze Ablagerungen verunreinigten Styroporbox gelagert.
Zum Rohverzehr vorgeschnittener Lachs und Thunfisch wurde bei einer Temperatur von +14°C in der Kühlvitrine zur Abgabe bereitgehalten.
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Die vorläufige Schließung des Betriebes wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden und die unter den beschriebenen Bedingungen hergestellten Lebensmittel sofort entsorgt werden. Die Intensivierung der professionellen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 03.11.2023 waren die Reinigungsmängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.
09.01.2024
Thai Chi
Eisenbahnstr. 58-62
79098 Freiburg i.Br.
22.11.2023
Bei der Kontrolle wurde ein Schädlingsbefall in Form von lebenden und toten Schaben in den Betriebsräumen festgestellt. Zudem wurden Hygienemängel und unzureichend gekühltes Geflügelfleisch vorgefunden. In der Küche wurden im Bereich der Geschirrspülmaschine, in der Kühleinrichtung unter dem Arbeitstisch sowie im Nebenraum zahlreiche lebende Schaben festgestellt. Die Wände in der Küche sowie der Boden unter den Einrichtungsgegenständen war stark verunreinigt. Der Bodenablauf war mit Essensresten stark verschmutzt. In einer Metallschüssel wurde gegartes Hähnchenfleisch ungekühlt und durch ein verschmutztes Geschirrtuch abgedeckt gelagert. Im Kühlraum wurden reine (verzehrfertige) und unreine Lebensmittel in einer Mischlagerung vorrätig gehalten. Der Verdampfer im Kühlraum war fettig verschmutzt. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der dritten Nachkontrolle am 27.11.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.
15.01.2024
Purino
Paul-Ehrlich-Str. 5
79106 Freiburg
28.11.2023
Bei der Kontrolle wurde ein Schädlingsbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot und Fraßspuren in den Betriebsräumen festgestellt. Im Bereich des Wareneingangs, im Müllraum sowie in den Umkleideräumen wurde auf dem Boden Schadnagerkot vorgefunden. Im Trockenlager für Verpackungsmaterialien wurden Fraßspuren festgestellt. Im Trockenlager für Lebensmittel waren an Sackwaren befüllt mit Mehl und Hartweizengries Fraßspuren an der Verpackung sichtbar. In der Küche war in mehreren Unterbauschränken der Kücheneinrichtung, auf der Saladette, sowie im Bereich des Backofens Schadnagerkot sichtbar. Im Thekenbereich waren insbesondere am Boden zwischen den Thekeneinrichtungen und in den Unterbauschränken Schadnagerausscheidungen und Fraßspuren von Dämmmaterial sichtbar. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Intensivierung der professionellen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 29.11.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.
31.01.2024
Cafe Einstein
Klarastr. 29
79106 Freiburg i.Br.
18.12.2023
Bei der Kontrolle wurde ein Schädlingsbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot sowie zwei verendete Mäuse in den Betriebsräumen festgestellt. In der Küche wurde auf dem Fußboden sowie in den Nischen der Kücheneinrichtung Schadnagerkot festgestellt. Auch in den Schränken, in denen Küchenutensilien gelagert wurden, wurden Schadnagerkotspuren vorgefunden. Auf der Abstellfläche unter dem Fenster, auf der Geschirr aufbewahrt wurde, wurde Schadnagerkot festgestellt. Im Thekenbereich wurde eine verendete Maus unter der Siebträgermaschine vorgefunden. Zudem war auch in diesem Bereich Schadnagerkot auf sämtlichen Flächen, Regalen und auf dem Fußboden vorhanden. Auf dem Boden bei der Zwischentüre zur Küche wurde eine tote Maus in einer Schlagfalle vorgefunden. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 20.12.2023 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.
16.02.2024
Anna Wok
Hornusstr. 15
79108 Freiburg i.Br.
10.01.2024
Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schadnagerkot sowie angefressene Nudelwaren in den Betriebsräumen festgestellt. In der Küche wurde Schadnagerkot in den Nischen der Kücheneinrichtung festgestellt. In den Schränken sowie in den Hängeschränken für Küchenutensilien war Schadnagerkot sichtbar. Zudem wurde hier eine angefressene Packung Nudeln festgestellt. In den Kellerräumen, in denen Einweggeschirr gelagert wurde, war auf sämtlichen Flächen, Regalen und auf dem Fußboden Schadnagerkot sichtbar. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 11.01.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.
12.03.2024
Restaurant zur Nordkurve
Hermann-Mitsch-Str. 38
79108 Freiburg i.Br.
24.01.2024
Bei der Kontrolle wurde ein Schadnagerbefall in Form von Mäusen durch Schad-nagerkot in den Betriebsräumen festgestellt. In der Küche wurde im gesamten Bodenbereich sowie auf Tellern, die in einem Unterschrank gelagert waren, Schadnagerkot vorgefunden. Auf der Fensterbank direkt über der Saladette wurde Schadnagerkot festgestellt. Zum Kontrollzeitpunkt wurden in diesem Bereich bereits verzehrfertig portionierte Salate gelagert. Im Bereich der Theke wurde Schadnagerkot in Schränken und auf dem Boden vorgefunden. Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der Kontamination von Lebensmitteln.
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Die Einleitung professioneller Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 26.01.2024 waren die Mängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.
26.03.2024
Chicken Time
Merzhauser Str. 3
79100 Freiburg i.Br.
14.02.2024
Bei der Kontrolle wurden zum wiederholten Male erhebliche Hygiene- und Reinigungsmängel in den Betriebsräumen festgestellt. Im Verkaufsbereich war die gesprungene Scheibe der Kühltheke notdürftig mit Klebeband geklebt. Unmittelbar darunter wurden verzehrfertige Lebensmittel (z.B. offene Saucen) zur Abgabe bereitgehalten. Die Unterbaukühlung wies erhebliche Altverschmutzungen u.a. durch vertrocknete Lebensmittelreste auf. Außerdem wurden darin Lebensmittel (z.B. Saucen, Thunfisch) gelagert, die durch eine nicht ausreichende Verpackung im Randbereich/Ausgussöffnung eingetrocknet waren. Von der verschmutzten Abzugshaube hingen schwarze Flusen herunter. Der Bereich um den Teigausroller sowie der Teigausroller selbst war stark altverschmutzt. Der Boden im Verkaufsbereich war insbesondere unter dem Mobiliar stark verschmutzt. Vereinzelt lagen Zigarettenstummel am Boden. In der Vorbereitungsküche war der Boden stark verschmutzt. Die Teigknetmaschine war durch angetrocknete Teigrückstände verunreinigt. Die Hähnchen wurden zum Auftauen in einer verschmutzten und nicht zur Lagerung von offenen Lebensmitteln geeigneten Styroporbox aufbewahrt.
Im Lager wurden gefrorene Hähnchen in einem Karton auf dem verschmutzten Boden gelagert. Die Gefriertruhen im Lager in denen Lebensmittel ohne Schutz vor Kontamination offen gelagert wurden (z.B. panierte Schnitzel, Maiskolben) waren stark altverschmutzt. Der Kühlschrank in dem Gemüse gelagert wurde, war am Boden durch eine gelb-braune leicht säuerlich riechende Flüssigkeit verschmutzt.
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002
Die vorläufige Schließung des Betriebs wurde angeordnet. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend ausgeräumt, gereinigt und desinfiziert werden. Zudem wurde angeordnet, dass die offenen, in den kontaminierten Bereichen gelagerten Lebensmittel entsorgt werden. Bei der Nachkontrolle am 16.02.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.
26.03.2024
Milano
Schusterstr. 7
79098 Freiburg i.Br.
15.02.2024
Bei der Kontrolle wurden erhebliche Hygiene- und Reinigungsmängel in sämtlichen Betriebsräumen festgestellt. In der Küche war der Spülbereich altverschmutzt; die Spülmaschine wies am Rand Verunreinigungen auf. Verschiedene Ausrüstungsgegenstände (Aufschnittmaschine, Gemüseschneider, Sahnebläser) wiesen Altverschmutzungen auf. Insbesondere der Dosenöffner war in ekelerregendem Grad verschmutzt. Die Abluftanlage über dem Herd war verfettet, das Fett drohte auf die Lebensmittel herabzutropfen. Der Bereich um den Teigkneter, sowie der Kneter selbst waren verunreinigt. Die sich über dem Arbeitstisch befindlichen Drehstromsteckdosen waren mit Altverschmutzungen behaftet. Verschiedene Schneidebretter wiesen Abnutzungserscheinungen und Verunreinigungen auf. Der Boden im Flur in dem Tomatenpulpe gelagert wurde, wies Altverunreinigungen auf. Zudem wurde in diesem Bereich ein Zigarettenstummel am Boden vorgefunden. Am Handwaschbecken der Personaltoilette fehlten Mittel zum hygienischen Händereinigen und -trocknen wie z.B. Einmalseife und Einmalhandtücher.
Im Trockenlager waren Tische und Regale erheblich verunreinigt. Direkt neben dem Arbeitstisch, auf dem Käse gerieben wird, wurden Kartonagen und ungewaschenes Gemüse gelagert.
In den beiden Kühlhäusern wurde Schimmel an Boden, Wänden, Decke und Regalen festgestellt. Im Gemüsekühlhaus wurde ein Eimer mit selbst zubereitetem, bereits verschimmeltem Pesto vorgefunden.
Im Getränkekühlhaus, wo geriebener Käse offen gelagert wurde, waren Wände, Decke und Boden verunreinigt. Lasagne wurde offen und ohne Schutz vor Kontamination in einem korrodierten und verunreinigten Schragen sowie unmittelbar neben mit Schimmel behafteten Zapf-Anschlüssen gelagert.
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002
Die Abgabe von Speisen wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Es wurde angeordnet, dass die betroffenen Bereiche umgehend gereinigt werden. Zudem wurde angeordnet, dass die nachteilig beeinflussten Lebensmittel entsorgt werden. Bei der Nachkontrolle am 16.02.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt, so dass die Betriebsschließung aufgehoben werden konnte.
20.11.2023
Musikantenstadl Pizzeria Napule é2
Tälesweg 83
73054 Eislingen/Fils
26.10.2023
Insgesamt wurden ca. 17 teils erhebliche und zum Teil wiederholte Hygienemängel festgestellt. Wiederholt wurden Schadnagerexkremente als Nachweis für einen Befall sowohl im Keller als auch im Vorbereitungsbereich vorgefunden. In einem Brotkorb befanden sich Exkremente. Verschiedene Arbeitsgeräte und Einrichtungen mit Lebensmittelkontakt waren verunreinigt. Dabei handelte es sich um einen verunreinigten Auslass eines Eiswürfelbereiters, eine verunreinigte Saladette, eine durch alte Lebensmittelreste verunreinigt Kühlschublade bei der Theke und verschmutzte Wannen für Teiglinge. Ferner waren Einrichtungen nicht sauber und instand gehalten, wie z.B. schwarz verschmutzte Fugen beim Handwaschbecken und bei der Spüle, fettig verschmutzte Steckdosen sowie ein versporter Regaleinlegeboden im Kühlhaus. Unter derartigen Bedingungen behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Kapitel IX Nr. 4 i.V.m. §§ 3 Satz 1 und 10 Nr. 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB
Die Einleitung der Mangelbehebung erfolgte unmittelbar vor Ort unter behördlicher Überwachung. Die Verstöße wurden inzwischen behoben.
08.12.2023
Roma Night Pizzeria Abhol- und Lieferservice
Beckhstr. 24/1
73035 Göppingen-Faurndau
25.10.2023
Insgesamt wurden ca. 14 teils erhebliche und zum Teil wiederholte Hygienemängel festgestellt. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt waren teils hochgradig durch alte angetrocknete Lebensmittelreste verunreinigt. Dabei handelte es sich um die Käsereibe, einen Topf sowie eine Pfanne mit eingetrockneten Resten, ein verunreinigtes Nudelholz, eine Schöpfkelle mit angetrockneter Tomatensoße, einen altverschmutzten Pizzaschneider, eine verunreinigte Grillzange und die Arbeitsfläche für die Zubereitung des Pizzateigs. An der Teigknetmaschine befanden sich noch größere Anhaftungen von Teig. Sie war mit Wasser gefüllt und darauf hatte sich ein Belag gebildet. Der Spülbereich war erheblich fettig verunreinigt. Weitere vermeidbare Kreuzkontaminationsrisiken waren durch verschmutzte Bedienarmaturen des ebenfalls verunreinigten Bereichs um den Backofen gegeben. Unter derartigen Bedingungen behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a) i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 und Nr. 2, Kapitel II Nr. 1 sowie Kapitel IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB
Der Betrieb wurde am 31.12.2023 abgemeldet.
08.01.2024
Pizza Fabrica
Stuttgarter Straße 45
73054 Eislingen
13.12.2023
Insgesamt wurden ca. 18 teils erhebliche Hygienemängel festgestellt. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt waren teils hochgradig altverschmutzt. Dabei handelte es sich um verschiedene Abtropfsiebe z.B. für Nudeln, eine Aufschnittmaschine und mehrere Schneidebretter. Ferner waren Einrichtungen nicht sauber und instand gehalten, wie z.B. mit einer klebrigen Schicht verunreinigten Wände, ein harzig verunreinigter Boden in den Randbereichen, verunreinigte Abluftleitungen, sich ablösender Putz von der Decke, fettig verunreinigte Spinnenweben an der Decke, verschmutzte Steckdosenleisten und offenporiges Holz an einem Regal. Des Weiteren waren vermeidbare Kreuzkontaminationen durch ein mit einem grauweißen Belag verschmutzen Ventilatorengitter gegeben. Die kontaminierten Nudeln in einem verschmutzten Abtropfsieb und die übrigen offenen sowie unter derartigen Bedingungen behandelten Lebensmittel waren als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStrafVO) und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2, Kapitel II Nr. 1 sowie Kapitel IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB
Die Einleitung der Mängelbehebung erfolgte unmittelbar vor Ort unter behördlicher Überwachung. Bei der Nachkontrolle am 24.01.2024 waren alle Mängel beseitigt.
08.01.2024
Happy Garden
Hauptstr 23
73329 Kuchen
19.12.2023
Insgesamt wurden ca. 11 teils erhebliche und zum Teil wiederholte Hygienemängel festgestellt. Wiederholt wurden Schadnagerextremente als Nachweis für einen erheblichen Befall im Restaurant im Unterbau des Büffets, in den Lagerräumen sowie in der Küche unter den Arbeitstischen vorgefunden. Des Weiteren wurden Fisch und Meeresfrüchte sowie Hähnchenflügel in verunreinigten Behältnissen aufgetaut sowie bei zu hohen Temperaturen gelagert. Weitere Hygienemängel waren z.B. eine schwarz versporte Silikonfugen am Waschbecken, mit Schmutzablagerungen verunreinigte Sockelleisten in der Küche und eine durch einen Biofilm verunreinigte Spülmaschine. Unter derartigen Bedingungen behandelte Lebensmittel sind als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. Das Unternehmen wurde auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen und ebenso wurde die Entsorgung offener Lebensmittel veranlasst.
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 2, Kapitel V Nr. 1 sowie Kapitel IX Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 7 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB
Das Unternehmen hat kooperiert und konnte nach umgehender Hinzuziehung eines Schädlingsbekämpfers sowie Reinigung und behördlicher Abnahme inzwischen wiedereröffnen.
01.02.2024
Region Fleisch
Gmünder Straße 13,
73072 Donzdorf
10.01.2024
Insgesamt wurden ca. 10 und davon auch bei alleiniger Betrachtung 5 erhebliche Hygienemängel festgestellt. Im Kühlraum wurden offenkundig verdorbene Fleischwaren von Geflügel, Rind und Schaf mit optisch deutlich erkennbaren Verfärbungen sowie Abtrocknungen vorgefunden. Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt, wie zum Beispiel jeweils ein Fleischwolf im Verkaufsbereich sowie im Kühlhaus, waren durch sehr alte Lebensmittelreste verunreinigt. Der Verderb war in den Betriebsräumen auch geruchlich wahrnehmbar. Das Unternehmen wurde umgehend auf behördliche Anordnung vorläufig geschlossen und ebenso wurde die Entsorgung von ca. 500 kg verdorbenen und unsicheren Fleisch- und Wursterzeugnissen veranlasst.
Art. 14 Abs. 1 und 2 b) Verordnung (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a) und § 60 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 1 LFGB Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 i.V.m. § 2 Nr. 5 LMRStrafVO und § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) LFGB; Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1, Kapitel VI Nr. 2 i.V.m. § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV) i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) LFGB
Das Unternehmen hat kooperiert und konnte am 11.01.2024 nach Mängelbehebung und behördlicher Abnahme die Tätigkeit wieder aufnehmen.
05.02.2024
Kurpfälzisches Museum "Garibaldi"
Hauptstraße 97
69117 Heidelberg
13.12.2023
Es wurden diverse Hygienemängel in der Betriebsstätte und Verschmutzungen bei Einrichtungen und Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt festgestellt. Insbesondere waren in der Küche die Mikrowelle innen verschmutzt und die Grillplatte stark altverschmutzt und verkrustet. Außerdem wurde Hähnchenbrustfilet mit abgelaufenem Verbrauchsdatum festgestellt. Bei der Kontrolle am 20.12.2023 wurden Rinderhackfleisch mit abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden und zudem säuerlich riechende Spaghetti im Kühlschrank gelagert.
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002
Bei der Nachkontrolle am 20.12.2023 waren noch Hygienemängel vorhanden.
15.02.2024
Taumi
Grüne Meile 20
69115 Heidelberg
21.11.2023
Es wurden erhebliche Hygienemängel in allen Betriebsbereichen und Alt-Verschmutzungen bei Einrichtungen und Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt festgestellt (z. B. Schneidebretter, Gemüsehobel, Frittierfett). Außerdem war die Eiswürfelmaschine innen versport. Da die Eiswürfel zum Kühlen der Getränke dienen, war hier eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Kontamination der Getränke über die Eiswürfel gegeben. Insbesondere wurde in allen Betriebsbereichen einschließlich des Sushi-Zubereitungsbereiches massiver Schädlingsbefall durch Kakerlaken festgestellt.
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002
Am 24.11.2023 wurde der Betrieb wieder freigegeben.
28.02.2024
Pizzeria Roma
Auensteiner Str. 3
74360 Ilsfeld
05.02.2024
Am 5. Februar 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Beschwerdekontrolle statt. Bei der Kontrolle wurden zahlreiche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Im Einzelnen wurden erhebliche Verunreinigungen von Kunststoffboxen, der Fritteusen, des Herdes, der Spülbrause am Spülbecken, der Mikrowelle, der Knetmaschine, der Kühlschränke und des stationären Dosenöffners beanstandet. Außerdem wurde eine offene Lagerung von Lebensmitteln in einer Tiefkühltruhe sowie ein fehlendes Warmwasser am Handwaschbecken festgestellt. Durch das Vorfinden von Exkrementen von Schadnagern im Lager und im Vorbereitungsraum sowie einer toten Ratte im Vorbereitungsraum konnte ein massiver Schädlingsbefall nachgewiesen werden. Es bestand daher die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination der im Betrieb hergestellten Lebensmittel.
§ 40 Abs. 1a Nr. 3 LFGB, Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr.2 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004, § 60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB i.V.m. § 2 Nr. 6 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 4 der VO (EG) 852/2004, § 3 LMHV i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV, Art. 4 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2c i.V.m. Kap. IX Nr. 4 der VO (EG) 852/2004, §3 LMHV i.V.m. §10 Nr. 1 LMHV i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB
Der Betrieb wurde mit sofortiger Wirkung geschlossen.
Die Mängel wurden mittlerweile beseitigt und ein Schädlingsbekämpfer kam zum Einsatz. Der Betrieb wurde wieder aufgenommen.
07.03.2024
China Restaurant Lin Garden
Kelteräckerstr. 50
74199 Untergruppenbach-Donnbronn
24.01.2024
Am 24. Januar 2024 fand in nebenstehendem Betrieb eine Routinekontrolle statt. Bei der Kontrolle wurden zahlreiche lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt. Unter anderem wurde Hackfleisch mit abgelaufenem Verbrauchsdatum (06.01.2024) vorgefunden sowie eine erhöhte Temperatur im Kühlraum (10,3 °C) gemessen. Des Weiteren konnten erhebliche Verunreinigungen im Betrieb sowie Beschädigungen von Lebensmittelbedarfsgegenstände festgestellt werden (ein Topfdeckel mit verunreinigtem Stofftuch umwickelt, verunreinigte und schadhafte Pfannen und Pfännchen, ein verunreinigtes und schadhaftes Schneidebrett, ein verunreinigter Herd mit abgeklebtem Schalter und mit Alufolie abgedeckten Kochfeldern, schadhafte Lebensmittelbehälter in der Saladette, im Innenraum erheblich verunreinigte Saladetten, ein erheblich verunreinigter und altverschmutzter Gemüseschäler). Dadurch bestand die Gefahr der Kontamination und nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln.
Art. 24 Abs. 1 der VO (EU) 1169/2011 i.V.m. Art. 14 Abs. 2b i.V.m. §59 Abs. 2 Nr. 1a a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Kap. IX Nr.5 der VO (EG) 862/2004 i.V.m. §3 i.V.m. §10 LMHV i.V.m. §60 Abs. 2 Nr. 26a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a+b der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 2 Satz 1 der VO (EG) 852/2004 i.V.m. §2 Nr. 6 LMRStV i.V.m. §60 Abs. 4 Nr. 2a LFGB
Die betroffene Ware musste entsorgt werden, die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet.
Die Mängel wurden inzwischen beseitigt.
20.03.2024
Pizzahof Ittlingen
Grüner-Hof-Straße 15
74930 Ittlingen
18.01.2024
In Folge eines Betreiberwechsels fand in nebenstehendem Betrieb eine Betriebskontrolle statt. Im Verlauf der Kontrolle wurden offensichtlich verdorbene bzw. verschimmelte Lebensmittel vorgefunden, die in den Verkehr gebracht werden sollten. Von den betroffenen Lebensmitteln wurden Verdachtsproben erhoben und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart zur Beurteilung zugeleitet. Mit Gutachten vom 31. Januar 2024 wurden fünf Proben als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt. Die Proben „Hackfleischsoße“, „Meeresfrüchte“, „Reis“, „Spaghetti“ und „Nudeln“ wiesen deutliche, unzumutbare durch mikrobielle Stoffwechseltätigkeit bedingte, grobsinnlich wahrnehmbare Abweichungen und eine sehr hohe Keimbelastung auf.
Art. 14 Abs. 2b i.V.m. Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 14. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m.
§ 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB
Die betroffenen Lebensmittel mussten entsorgt werden
12.03.2024
Betrieb eines mobilen Imbisswagens; "Maronen Lokomotive Böhm"
Marktstand auf dem Weihnachtsmarkt Heilbronn 2023 auf dem Marktplatz/Rathausplatz
74072 Heilbronn
05.12.2023
Zum Zeitpunkt der amtlichen Kontrolle und Probenahme am 05.12.2023 befanden sich in der Maronen-Lokomotive zahlreiche zum Verkauf angebotene, verzehr-und abgabefertige Nussfrüchte, die bereits deutliche äußerliche Anzeichen eines Verderbs (mitunter erheblicher Schimmelbefall) sowie Fraßspuren von Schädlingen aufwiesen.
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchst. b der VO (EG) Nr. 178/2002
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt.
06.11.2023
Brot und Kuchen Scholl GmbH
Bergstraße 9
74653 Künzelsau
05.09.2023
Es wurde ein Mäusebefall in der Filiale festgestellt. Befallspuren und Schmutz durch herabgefallene Lebensmittel in der gesamten Filiale sowie aufgestellte Schlagfallen dokumentierten den Befall.
Artikel 14 Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Artikel 4 VO (EG) 852/2004 & §3 LMHV i. V. m. Kapitel I Nr. 1 und 2 c), Kapitel II Nr. 1 sowie Kapitel IX Nr. 3 und 4 Anhang II VO (EG) 852/2004
Angeordnet wurden: Beseitigung des Mäusebefalls und dessen Spuren; arbeitstägliche Reinigung und Desinfektion. Bei der Kontrolle am 29.09.2023 waren die Anordnungen vollständig umgesetzt und der Befall beseitigt.
01.12.2023
China Restaurant Kaiserpalast
Kammerforststr. 17
76646 Bruchsal
24.10.2023z
In der Küche wurde ein Befall mit lebenden Schaben vorgefunden.
Im Getränkekühlhaus wurden zweieinhalb Kartonagen Eier mit bereits stark abgelaufenen MHD (05.09. und 11.09.) vorgefunden.
Die Lebensmittellagerung war mangelhaft (Im Trockenlager wurde verschimmelter Knoblauch im Reis aufbewahrt, in der Damentoilette wurden Getränke gelagert, im Tageskühlraum waren einige Lebensmittel (Paprika, Brokkoli, Spitzkohl, Blumenkohl und Saucen) sowie einige Lebensmittelverpackungen verschimmelt und in der Küche und im Fisch- und Fleischkühlhaus wurden Fisch und Schalentiere im geschlossenen Beutel im eigenen Saft aufgetaut.).
Lebensmittelkontaktgegenstände waren stark verschmutzt (In der Küche wurden zum Teil versporte Arbeitsbretter zum Schneiden von frischen Lebensmitteln verwendet und der Dosenöffner war am Dorn stark altverschmutzt.)
§ 3 LMHV
Art. 14 Abs.2 Buchstabe b) VO (EG)178/2002
Maßnahmen bezüglich der Reinigung der Betriebsräume und Gegenstände abgeschlossen.
Nicht verzehrbare Lebensmittel wurden entsorgt.
Eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung ist eingeleitet.
14.02.2024
Pizza Pronta
Sternenfelser Straße 13
75038 Oberderdingen
27.12.2023
- Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt waren altverschmutzt (Gemüseschneidemaschine mit verdorbenen Ablagerungen von Gemüseresten)
-Fritteuse im Randbereich der Fettwanne und im Frittierkorbbereich war altverschmutzt
-Küchensieb zum Abgießen der Gemüsekonserven war mit Ablagerungen am Siebrand verschmutzt
-Tischdosenöffner war am Dorn mit schwarzen Ablagerungen und Tomatensoße verschmutzt
-Der Kühltisch unter der Pizzastation war am Ablauf altverschmutzt. Im Kühltisch wurden offen geschnittener Paprika und Pommes Frites (Rohware im geöffneten Beutel) in unmittelbarer Nähe gelagert
-Die Gewürzdosen waren im oberen Bereich altverschmutzt
-Das gebrauchte Frittierfett zeigt lt. Gutachten des CVUA Stuttgart eine gravierende nachteilige Veränderung in Geruch und Geschmack, verursacht durch zu langen Gebrauch oder/und durch Verwendung zu hoher Temperaturen
§3LMHV
Art. 14b VO(EG) 178/2002
Bei der Nachkontrolle am 10.01.2024 war die Grundreinigung durchgeführt und die Mängel waren behoben.
16.04.2024
Pizzeria Portobello
Kronenstrasse 11a
76275 Ettlingen
29.02.2024
Bei der Kontrolle am 29.02.2024 wurden tote Schaben im Bereich unter der Theke im Küchenbereich und tote Schaben im Bereich hinter der Spülmaschine festgestellt.
Außerdem lebende Schaben in der Küche im Bodenbereich unter der Theke.
§ 3 LMHV
Art.14 Abs.1 i.V.m.Abs.2 Bst.b) VO (EG) Nr.178/2002
Der Betrieb wurde freiwillig geschlossen bis zur Beendigung der Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma.
Eine Grundreinigung der Küche wurde durchgeführt.
Maßnahmen sind inzwischen abgeschlossen.
12.03.2024
Schahbaa - Syrische Spezialitäten
Karlstr. 77
76137 Karlsruhe
18.01.2024
Es wurden verschiedene Lebensmittel unsachgemäß gelagert (leere Konservendose in einer Konserve mit Mais; verschmutzte Plastikverpackung direkt auf offen gelagerten, eingelegten Peperoni; selbst eingefrorene Lebensmittel in offenen Schalen; Eier in Eierkartons; zwei offene Konserven mit Tomatenmark - in einer befand sich ein Deckel; Fleisch offen ohne Abdeckung; darüber befanden sich Kisten aus Holz und Karton mit ungeputztem Gemüse; Lebensmittel in Plastikverpackung auf dem Gemüse; welke Blätter eines Blumenkohl hingen durch das Einlegegitter über dem Fleisch und waren zum Teil schon in das marinierte Fleisch gefallen; offene Gewürzpackungen; nicht abgedeckte Behälter zum Beispiel mit Soße in den Kühleinrichtungen).Der Spühaufsatz einer Sahnesprühflasche wies einen schwarzen Sporenansatz auf. Ineinander gestapelte Schüsseln, die nicht vollständig sauber waren und Wasserrückstände aufwiesen sowie verschmutzte Bleche und Behälter auf einem Hängeregal wurden vorgefunden.
Art. 4 Abs 2 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004
Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 06.03.2024 beseitigt.
20.03.2024
Gaststätte "Sangam - Indisches Restaurant"
Kaiserallee 86
76185 Karlsruhe
06.02.2024
Im Rahmen einer Beschwerdekontrolle wurden erhebliche Hygienemängel, unter anderem massiv verunreinigte Lebensmittelbehälter und Bedarfsgegenstände wie z. B. Nudelholz, Pizzaschneider, Behältnisse mit Gewürzen, Messbecher, Messer und Hackbeil im Betrieb vorgefunden. Zudem wurden augenscheinlich verdorbene Lebensmittel wie z. B. Gemüse, Obst und Kräuter sowohl in der Küche als auch im Lager vorgefunden. In den Kühlschubladen wurde zubereitetes und frisches Fleisch in altverschmutzten Behältnissen aufbewahrt. Sowohl das Frischfleisch als auch das zubereitete Fleisch waren angegetrocknet. Dem Fleisch entströmte ein unangenehmer Geruch. Die im Betrieb vorgefundenen Hygienemängel stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb hergestellten Speisen dar. Die Verwendung verdorbener Lebensmittel birgt eine Gesundheitsgefahr für die Verbraucher. Der Betrieb wurde vorübergehend geschlossen.
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b i. V. m. Abs. 5 VO (EG) 178/2002
Bei der Nachkontrolle am 7. Februar 2024 waren die Hygienemängel beseitigt und die verdorbenen Lebensmittel entsorgt. Die Herstellung und Abgabe von Speisen wurde gestattet.
19.03.2024
Chen Ji
Scheffelstraße 2
76135 Karlsruhe
08.02.2024
Im Keller, in dem Lebensmittel, zum Teil offen, gelagert wurden, wurde ein Rattenbefall festgestellt. Auf dem gesamten Boden lag der Kot der Schädlinge und es roch unangenehm. In einem der Kellerräume, in dem ebenfalls Lebensmittel gelagert wurden, stand ein Bett mit einer zurückgeschlagenen Bettdecke sowie weitere persönliche Gegenstände (Schuhe, Kleidung). In der Küche sowie im Hof wurden nicht ordnungsgemäß aufbewahre Lebensmittel vorgefunden. So wurde im Hof offen gelagerter Pak Choi vorgefunden. Des Weiteren wurden Lebensmittel (beispielsweise Eier, frische Sojasprossen und Chinakohl) in Behältnissen oder Kartons direkt auf dem Boden gelagert. Es wurde außerdem eine geöffnete Dose mit Gemüse vorgefunden. Selbst eingefrorene Lebensmittel waren in zum Teil nicht vollständig verschlossenen und für Lebensmittel ungeeigneten Beuteln verpackt und zeigten Gefrierbrand. In der Küche wurden zwei Fertigpackungen mit Schweinehackfleisch, dessen Verbrauchsdatum abgelaufen war (07.02.24), vorgefunden. Die im Betrieb vorgefundenen Verschmutzungen, insbesondere durch den Rattenkot, stellen eine Gefahr für sämtliche im Betrieb gelagerten und hergestellten Lebensmittel dar. Auch die unsachgemäße Lagerung birgt die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel.
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2; Art. 24 Abs. 1 VO (EU) 1169/2011 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 VO (EU) 178/2002; § 3 LMHV
Im Keller waren zum Kontrollzeitpunkt mehrere Schlagfallen aufgestellt.
Bei der Nachkontrolle am 20. März 2024 waren die Mängel beseitigt.
30.04.2024
Edessa Kiosk
Amalienstr. 14
76133 Karlsruhe
19.03.2024
Zum wiederholten Male wurden in dem Betrieb Nikotin-Pouches ohne Tabak vorgefunden. Bei Nikotin-Pouches ohne Tabak handelt es sich um ein als gesundheitsschädlich eingestuftes Lebensmittel, dessen Inverkehrbringen verboten ist.
Art. 14 Abs. 2 Buchst. a i. V. m. Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002
Die Pouches wurden sichergestellt und werden vernichtet.
18.03.2024
Restaurant Sedir GmbH
Hofhalde 11
78462 Konstanz
27.02.2024
Umverpackungen von Gewürzen und Rohstoffen wie z.B. Linsen waren geöffnet, Fraßspuren und Mäusekot waren vorhanden. Der gesamte Betrieb wies einen hochgradigen Schadnagerbefall in den Betriebsräumen wie beispielsweise in der Küche und dem Lebensmittellager auf. Umverpackte Bedarfsgegenstände wie Kunststofftrinkbecher und Verpackungstüten waren mit Mäusekot behaftet.
Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Befallene Rohstoffe und Lebensmittel wurden entsorgt. Verunreinigte Bedarfsgegenstände wurden entsorgt.Grundreinigung wurde durchgeführt.Verwaltungsrechtliche Anordnung, unter anderem zur Schädlingsbekämpfung ist erfolgt.
16.01.2024
Bäckerei und Konditorei Anders
Friesenstraße 18
71640 Ludwigsburg
11.09.2023
Am 11.09.2023 fand im o.g. Betrieb eine routinemäßige Betriebskontrolle statt. Dabei wurde insbesondere im Lagerbereich /UG, im Bereich der Nudelmaschine, im Silo-Raum unterhalb des Silos, in der Backstube hinter der Abdeckung des Ofens ein Schädlingsbefall mit toten und teils lebenden Schaben festgestellt. Tote Schaben fanden sich auch in den Abdeckungen der Deckenleuchten der Backstube. Kotspuren von Schadnagern fanden sich im UG im Bereich des Konditoreitrockenlagers. Lebende Reismehlkäfer wurden dort u.a. in Mohn und in Backmitteln sowie in der Backstube im Inneren von Stofftüchern gefunden. Zudem wurden bei der Kontrolle am 11.09.2023 weitere lebensmittelrechtliche Verstöße festgestellt (z.B. Verschmutzungen mit Lebensmittelresten an der Nudelmaschine, im Froster unterhalb der Stickenwägen, Altverschmutzungen an der Fortuna Klievmaschine, im Gärraum am Auslass des Verdampfers und dem darunter liegenden Blech, am Kühlaggregat im GU/GV, am Laugengerät sowie am lebensmittelberührenden Band der Hörnchenwickelmaschine). Bei der Nachkontrolle am 19.10.2023 wurden erneut tote und zum Teil lebende Schaben vorgefunden, insbesondere in den Lagerräumen im Keller und in den Produktionsräumen im EG im Bereich der Teigmacherei. Aufgrund der festgestellten lebensmittelrechtlichen Verstöße bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination von Lebensmitteln.
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV
Betroffene Ware wurde am 11.09.2023 unverzüglich entsorgt. Nach Durchführung von umfangreichen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durch einen professionellen Schädlingsbekämpfer und behördlicher Abnahme der Grundreinigung des gesamten Betriebes am 19.10./20.10.2023 konnte die Produktion aufgenommen werden. Maßnahmen zur umgehenden Mängelbeseitigung wurden angeordnet.
25.01.2024
IZUMI Restaurant
Benninger Straße 7
71691 Freiberg am Neckar
09.10.2023
Bei einer anlassbezogenen Betriebskontrolle am 09.10.2023 im Restaurant IZUMI wurde im Bereich der Küche ein Befall mit Schaben festgestellt. Lebende Schaben befanden sich im Ausgussbecken des Handwaschbeckens, im Vorratsbehälter mit Maisstärke sowie hinter der Kühleinrichtung und dem Kühlschrank. Bei einer Nachkontrolle am 17.10.2023 wurden trotz zwischenzeitlich durch eine beauftragte Firma erfolgte Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen erneut mehrere lebende Schaben im Küchen-/ Zubereitungsbereich festgestellt (z.B. unter Einmalbehältern, auf dem Fenstersims in unmittelbarer Nähe von offenen Gewürzen und Soßen sowie im Deckenbereich). Aufgrund des Schabenbefalls bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die in der Küche hergestellten Lebensmittel (z.B. Speisen mit Fisch, Meeresfrüchten, Fleisch, Reis, Sushi, Salat).
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV.
Nach zwischenzeitlicher behördlicher Schließung der Küche/ Untersagung der dortigen Speisenzubereitung und Durchführung aller durch den Betreiber des Restaurants veranlassten erforderlichen Maßnahmen (z.B. fachgerechte Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durch eine Fachfirma, Grundreinigung des gesamten Betriebs) konnte letztendlich ab 21.10.2023 wieder eine Speisenzubereitung in der Küche erfolgen.
01.03.2024
Bien Asien Imbiss
Max-Eyth-Straße 6
74366 Kirchheim/N.
10.11.2023
Bei einer anlassbezogenen Betriebskontrolle am 10.11.2023 wurde im Küchenbereich des Bien Asien Imbisses ein Befall mit Schaben festgestellt. In allen vorhandenen Monitoring-Fallen im Bodenbereich waren Schaben sichtbar. So befanden sich in einer Falle unter einem Arbeitstisch neben dem Küchenzugang zahlreiche lebende kleine Schaben auf der Monitoring-Klebefläche und in weiteren Fallen hinter der Tiefkühltruhe fanden sich mehrere tote Schaben. Zudem waren in einem Regal im Küchenbereich, in dem Zutaten gelagert wurden, zwischen Gewürzflaschen tote Schaben sichtbar.Ein Konzept zur Überwachung und Bekämpfung von Schaben war nicht vorhanden.Aufgrund des Schabenbefalls bestand ein hohes Kontaminationsrisiko für die in der Küche hergestellten Lebensmittel (z.B. Speisen mit Fleisch, Nudeln, Gemüse).
Art. 14 Absatz 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Anhang II Kapitel IX Nr. 2 zu Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV.
Am 10.11.2023 wurde die Schließung des Betriebs behördlich angeordnet. Nach Durchführung einer fachgerechten Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma sowie anschließender Grundreinigung konnte der Betrieb am 13.11.2023 wieder öffnen.
04.03.2024
Kilians Bäck - Drive In
Mergentheimer Str. 32
97941 Tauberbischofsheim
30.01.2024
Im Verkaufsraum wurde bei den sich im laufenden Betrieb befindenden beiden Kaffeemaschinen aktiver Befall von Küchenschaben festgestellt. Beim Vorziehen der Maschinen wurden lebende Schaben gesehen, die sich hinten in das Gehäuse der Kaffeemaschinen zurückzogen. Zwei Klebefallen, die hinter den Maschinen lagen, waren behaftet mit z.T. noch lebenden Schaben. Bei abgenommener Rückwand der Maschinen konnten im Inneren Nester mit Eiern von Schaben festgestellt werden. Durch die Beschaffenheit der Kaffeemaschinen im Inneren ist ein Kontakt der Küchenschaben mit Kaffee nicht ausgeschlossen. Ein Zugang der Schaben zu Lebensmitteln und lebensmittelberührenden Flächen war möglich. Die Kaffeebohnen in den Kaffeemaschinen sowie die zuvor daraus hergestellten Kaffeezubereitungen waren aufgrund dieser Feststellung als nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Aufgrund der getroffenen Feststellungen wurde das weitere Inverkehrbringen von mit den beanstandeten Kaffeemaschinen zubereiteten Kaffeegetränken untersagt. Die Kaffeemaschinen wurden sofort außer Betrieb genommen und dann aus dem Verkaufsraum entfernt.
28.11.2023
La Cuisine Q6 Q7
Q7 1
68161 Mannheim
19.10.2023
Befall durch Schadnager, der anhand von Mäusekot in sämtlichen Räumen erkennbar war. Überlagerte Lebensmittel in den Kühleinrichtungen, z.B. Zuckererbsenschoten, Aubergine, Kondensmilch, Johannisbeernektar, die auf Grund ihrer abweichenden Beschaffenheit als nicht für den Verzehr durch den Menschen beurteilt wurden; Erhebliche Reinigungsdefizite in den Betriebsräumen einschließlich Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände welche mit Lebensmitteln in Berührung kommen wie z.B. Gewürzbehälter, Standkutter, Messer, Frittierkörbe etc. In den Kühleinrichtungen wurden offene Behälter mit Lebensmitteln direkt ineinander gestapelt. Weiter wurden in der Speisen- und Getränkekarte Auslobungen festgestellt, die als irreführend beurteilt wurden, z.B. Thüringer Rostbratwurst (hierfür wurde Delikatess Rostbratwurst verwendet), Eisschokolade (hierfür wurde kakaohaltiges Getränkepulver verwendet) sowie Erdbeereis (hierfür wurde Eis mit Erdbeergeschmack verwendet).
§ 40 (1a) Nr.3
Die als nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden freiwillig entsorgt.
19.12.2023
Vinothek No̱ 1 Gutsschänke Henninger
T 6 28-29
68161 Mannheim
09.11.2023
Befall durch Schadnager, der anhand von Mäusekot in sämtlichen Räumen deutlich erkennbar war. Angefressene bzw. durch Mäusekot kontaminierte Lebensmittel wurden als nicht sichere und als zum Verzehr durch den Menschen ungeeignete Lebensmittel i.S. Art. 14 Abs. 2b VO (EG) 178/2002 beurteilt. Überlagerte Lebensmittel in den Kühleinrichtungen, z.B. Linsen, Salate, Kräuter, diverse Fleischsorten, die auf Grund ihrer abweichenden Beschaffenheit bzw. auf Grund des überschrittenen Verbrauchsdatums als nicht für den Verzehr durch den Menschen beurteilt wurden; Erhebliche Reinigungsdefizite in den Betriebsräumen einschließlich Einrichtungs- und Bedarfsgegenstände welche mit Lebensmitteln in Berührung kommen wie z.B. Gewürzbehälter, Eisportionierer, Aufschnittmaschine, Gemüsehobel, Eierschneider, etc. In den Kühleinrichtungen wurden offene Behälter mit Lebensmitteln direkt ineinander gestapelt.
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b) VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh II Kap. I Nr. 1 VO (EG) 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a und b VO (EG) 852/2004
Die als nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmittel wurden freiwillig entsorgt.
23.02.2024
Bäckerei Demir
Friedrich-Ebert-Str. 46
68167 Mannheim
31.01.2024
In sämtlichen Räumen wurde ein Befall durch Schadnager, der Anhand von Schadnagerkot und Mäusekadavern deutlich erkennbar war, festgestellt. Im Thekenbereich waren Backwaren (u.a. Brötchen, Börek, Plundergebäck) durch Mäusekot verunreinigt und im Bereich der offen ausgelegten Backwaren war Mäusekot. Im Bereich der Auslage/ Theke wurden durch Schadnagerfäkalien verunreinigte Bedarfsgegenstände wie Bäckertüten, welche zum Verpacken der Backwaren bereitgelegt waren und im Thekenbereich angefressene Lebensmittelpackungen festgestellt. Weitere Bedarfsgegenstände (Gewürz-/Mehlbehälter) waren verunreinigt. Die Mikrowelle, die Teigmaschine, der Kühlschrank und die Tiefkühltruhe waren verunreinigt. Im Vorbereitungsraum war der Boden, die Arbeitsflächen und die Regale verunreinigt, tw. mit Mäusekot. Der Selbstbedienungskühlschrank war Innen verschmutzt.
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2b VO (EG) 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II VO (EG) 852/2004
Die als für den Verzehr durch den Menschen ungeeigneten Lebensmittel und die verunreinigten Bäckertüten/Lebensmittelpackungen wurden entsorgt. Aufgrund des massiven Schadnagerbefalls und der hygienischen Mängel wurde der Betrieb geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 02.02.2024 waren die beanstandeten Mängel noch nicht vollständig behoben. Die Wiederaufnahme des Betriebs wurde am 05.02.2024 gestattet.
08.04.2024
Seitenbacher Vertriebs-GmbH
Siemensstr. 14
74722 Buchen
10.01.2024
Irreführende Angaben zu Ballaststoffen:Inverkehrbringen des Produktes "Seitenbacher Müsli 362 Ballaststoff & Frucht" Charge ???? mit irreführenden Angaben bezüglich des Gehalts an Ballaststoffen (Angabe 18g/100g in der Nährwertkennzeichnung), analytisch ermittelt wurden 12,27g/100g ± 1,84g/100g).
§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a LMIV
-
18.04.2024
Dambach GbR Landwirtschaft
Untermudauer Straße 5
69427 Mudau
20.03.2024
Irreführende Angaben zur Haltungsform:Inverkehrbringen von Eiern mit irreführender Angabe der Haltungsform.
§ 11 Absatz 1 Nr. 1 LFGB in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a LMIV
Mangel wurde abgestellt.
10.11.2023
Villa Schmidt
Ludwig-Trick-Straße 12
77694 Kehl
12.10.2023
Mehrere Ausrüstungs- und Bedarfsgegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt waren verschmutzt bzw. altverschmutzt. Der Lebensmittelinjektor und der Fleischhammer waren insbesondere an den Lebensmittelkontaktflächen altverschmutzt. Die Fritteusen waren erheblich altverschmutzt. Die Frittierkörbe wie auch die Fettwannen waren mit angebackenen, verkrusteten Lebensmittrückständen behaftet. Die Aufschnittmaschine war insbesondere an den lebensmittelführenden Teilen stark altverschmutzt. Die Verschmutzungen zeigten einen erheblichen Reinigungsstau auf. Auch die Kaffeemaschinen-Einheit war insbesondere an den lebensmittelführenden Teilen wie z.B. den Auslassdüsen verschmutzt. Die Dosierspender, Pumpdosierer und Dressierbeutel für z.B. Schlagsahne, Ketchup, Fruchtsaucen und Mayo waren an den Lebensmittelkontaktflächen mit angetrockneten Lebensmittelresten altverschmutzt.
Die Anschlagmaschinen im Küchenbereich beim Pâtisserie- und Flammkuchenposten waren stark altverschmutzt. Es besteht bei Benutzung dieser Maschinen die Gefahr, dass sich durch die Vibrationen die angetrockneten Altverschmutzungen ablösen und auf die damit verarbeiteten Lebensmittel herunterfallen können.
Die Eiswürfelmaschine war im Inneren direkt über den Eiswürfeln verschmutzt. Es besteht die Gefahr, dass dieser Schmutz und Keime über das vorhandene Kondenswasser auf die Eiswürfel herabtropft und diese nachteilig beeinflusst. Dieses Eis wird u.a. direkt in Cocktails verwendet.
Es wurden an verschiedenen Stellen im Betrieb Reinigungsmittel in unmittelbarer Nähe zu teilweise offenen Lebensmitteln aufbewahrt. Es besteht die Gefahr, dass diese Lebensmittel durch chemische Substanzen aus den Reinigungsmitteln nachteilig beeinflusst werden können.
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004,
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 10 VO (EG) Nr. 852/2004
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet.
Bei der Nachkontrolle am 08.11.2023 waren die Mängel beseitigt.
02.01.2024
Renchtalhütte
Rohrenbach 8
77740 Bad Peterstal
24.10.2023
Die Dunstabzugshaube war teilweise mit starken Fettablagerungen behaftet. Dunkle Fetttropfen hatten sich bereits gebildet. Direkt unterhalb wurdenLebensmittel auf einer Grillplatte gebraten und verzehrfertige Lebensmittel wie z.B. Soßen und Dips offen aufbewahrt.
Der Tageskühlraum war unsauber, schwarze Sporanhaftungen waren vorhanden. Im Kühlraum wurden z.B. panierte Schnitzel oder Brühwürste ungeschützt aufbewahrt. Verpackter Schweinehals wurde direkt auf dem Fußboden aufbewahrt.
Im Tiefkühlraum wurden Fischfilets, teilweise unverpackt direkt auf dem Fußboden aufbewahrt.
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 04.01.2024 waren alle Mängel beseitigt.
21.02.2024
Bäckerei Kayseri
Siemensstraße 1
77694 Kehl
17.01.2024
In der gesamten Betriebsstätte wurden Schaben festgestellt. Insbesondere im Gärraum sowie im Bereich der Abpackung. An der Teigmaschine trat aufgrund eines Defektes am Knethaken Schmiermittel aus. Da sich Teig in der Rührschüssel befand, bestand die Gefahr, dass Schmutz und Schmiermittel in diesen gelangen. Der Teigportionierer war an den Transportbändern, am Fülltrichter und an weiteren Flächen mit direktem Lebensmittelkontakt stark altverschmutzt. Im Fülltrichter befand sich noch Teig. Schmutz und angetrocknete Altteigreste können so in die zu verarbeitenden Lebensmittel gelangen. Zudem stellen die Teigreste im Fülltrichter eine ideale Nahrungsquelle für die Schädlinge dar.
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002,
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004
Die Produktion wurde noch vor Ort untersagt sowie eine Grundreinigung der Betriebsstätte angeordnet. Zudem wurde die Entsorgung der Lebensmittel angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 07.02.2024 waren die Mängel beseitigt und Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung eingeleitet. Die Produktion wurde wieder gestattet.
21.02.2024
Euro Pizza
Hauptstraße 96
77855 Achern
24.01.2024
Die gesamte Betriebsstätte befand sich in einem unhygienischen Zustand. Die gesamte Fensterfront war stark mit schwarzem Gebäudeschimmel befallen. Die an den Fenstern befindliche Folien sowie der Anstrich blätterte ab. In unmittelbarer Nähe hierzu wurden Lebensmittelverpackungen sowie offene Lebensmittel aufbewahrt. Zahlreiche Tiefkühlprodukte (unterschiedliche Fleischteilstücke, sowie Hackfleisch, auch Kräuter und geraspelte Karotten) wurden ohne Schutz vor Kontamination im Kühlschrank und der Tiefkühltruhe gelagert. Im Kühlschrank befanden sich offen gelagerte Karottenstifte, an denen sich Schimmel befand. Frischer Teig wurde mit einem "Gelben Sack" abgedeckt. Der Metallzahn des Dosenöffners, sowie der obere Bereich der Teigmaschine waren altverschmutzt. Bei beiden besteht ein direkter Lebensmittelkontakt. Ein hygienisches Reinigen der Hände war nicht möglich. Mittel zum Waschen und Trocknen der Hände waren nicht vorhanden. Das vorhandene Waschbecken samt Halterungen und Papieraufhängung waren sehr unsauber.
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchst. b VO (EG) Nr. 178/2002
Die Produktion und Speisenabgabe wurde noch vor Ort untersagt.
29.02.2024
Gaziantep
Hauptstraße 104
77694 Kehl
17.01.2024
Zum Befeuchten von Teig wurde eine Sprühflasche benutzt, in der sich zuvor Glasreiniger befand. Rückstände des Reinigungsmittels können so auf den Teig gelangen.
Zum Tränken von Baklava wurde ein handelsüblicher Farbroller aus dem Malerbedarf genutzt.
Verschiedene Lebensmittel wie z.B. Bisquitkapsel-/Böden waren mit Abfallsäcken abgedeckt, die rein zur Abfallentsorgung vorgesehen sind.
Mehrere Gerätschaften und Ausrüstungsgegenstände mit Lebensmittelkontakt wie Ausrollmaschine, verschiedene Messer und Backpaletten waren stark verschmutzt. Bei der Nutzung können diese Verschmutzungen auf die Lebensmittel übergehen.
Die Eiswürfelmaschine im Thekenbereich war im Inneren, insbesondere an den lebensmittelführenden Teilen verschmutzt. Dieser Schmutz kann auf die Eiswürfel, die zur Kühlung von Getränken genutzt werden, gelangen.
§ 31 Abs. 1 LFGB
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Kontrolle am 25.04.2024 waren die Mängel beseitigt.
30.04.2024
Ristorante Golfclub "Zio Toni"
Golfplatz 1
77767 Appenweier
19.03.2024
Die Teigmaschine war erneut im Inneren und im unteren Bereich der Werkzeugaufnahme altverschmutzt. Mehrere Schneidebretter waren erneut verschmutzt und dunkel verfärbt. Der Dosenöffner war erneut im Außenbereich angebracht. Zudem war er insbesondere an der Schneide bzw. dem Dorn deutlich altverschmutzt. Durch die festgestellten Verschmutzungen waren Lebensmittel der Gefahr der nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt.
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004
Die Beseitigung der Mängel wurde angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 25.04.2024 waren die Mängel beseitigt.
15.11.2023
Verein JuKi Zukunft für Jugendliche e.V. / CircActive School
Rappenhof 1
74417 Gschwend
04.10.2023
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund des starken Schädlingsbefalls mit Mäusen im gesamten Lebensmittelbetrieb. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten, behandelten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel.
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Bei der Nachkontrolle am 26.10.2023 waren die Mängel beseitigt.
02.01.2024
Fleiga Ostwürttemberg eG
Robert-Bosch-Str. 39
73431 Aalen
29.11.2023
Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für frisches / zerlegtes Fleisch durch - verunreinigte Euro-Transportkisten- verunreinigtes Abschwartgerät- schwarz verfärbte Klebebänder an Fleischhaken- verunreinigtes Sägeblatt der Zerlegesäge
Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel IV a) Nr. 1 der VO (EG) Nr. 852/2004; Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004
Bei der Nachkontrolle am 08.12.2023 warendie Mängel beseitigt.
01.03.2024
Metzgerei Hubert Ilg
Eichenstr. 9
73492 Rainau-Saverwang
01.02.2024
Fehlender Kontaminationsschutz vor Verunreinigungen und Keimen für Lebensmittel (Knochen und Fleisch) durch - stark altverschmutzte Knochensäge - stark altverschmutzten Fleischwolf
Artikel 4 Absatz 2, Anhang II Kapitel V Nr. 1 a) der VO (EG) Nr. 852/2004
Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 22.02.24 beseitigt.
19.03.2024
Weleda AG
Möhlerstr. 3
73535 Schwäbisch Gmünd
31.01.2024
Irreführende Werbung auf der Weleda-Internetseite für das Nahrungsergänzungsmittel Weleda „Meine Immunformel“ mit verbotenen krankheits- und gesundheitsbezogenen Angaben
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i.V. mit Artikel 7 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1169/2011 und Artikel 3 Unterabsatz 1 und 2a) der VO (EG) Nr. 1924/2006
Die Mängel waren bei der Nachkontrolle der Internetseite am 19.02.2024 abgestellt.
04.04.2024
Bäckerei Grupp Inh. Martin Munz
Rathausgasse 10
73457 Essingen
27.02.2024
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln (Back- und Konditoreiwaren insbesondere süße Stückle und Torten) aufgrund von weitreichenden / generellen Hygienemängeln im Produktionsbetrieb (Schimmelbefall an Wänden und Decken sowie Schädlingsbefall durch Mehlmotten im Mehlsiloraum.
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 29.02.24 akzeptabel behoben.
04.04.2024
Metzgerei Udo Mangold
Kronengasse 1
73568 Durlangen
04.03.2024
Inverkehrbringen von nicht sicheren / nicht zum menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln aufgrund weitreichender und gravierender, d.h. genereller Hygienemängel im Betrieb. Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten und behandelten Lebensmittel, insbesondere leicht verderbliche Fleisch- und Wurstwaren (z.B. Frischfleisch, Rauchfleisch, Leberkäse, Würste)
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Bei der Nachkontrolle am 06.03.24 waren die Mängel akzeptabel behoben.
10.11.2023
Bäckerei Wiskandt
Carl-Schurz-Straße 50b
75180 Pforzheim
06.09.2023 und 21.09.2023
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten / behandelten Back- und Konditoreiwaren: stark verschmutzte Betriebsstätte, keine geeignete Schädlingsbekämpfung trotz massivem und offensichtlichem Befall mit Bäckerei-typischen Schadinsekten wie Motten und Käfer.Erhebliche Altverschmutzung der Einrichtung bzw. von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt, z.B. Dorn, sowie Stab und Halterung des Dosenöffners; Eimer zur Lagerung von Hagelsalz.
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, V, IX der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002
Nachkontrolle vom 21.11.23: Hygiene-Status zufriedenstellend; Bekämpfung abgeschlossen
13.11.2023
Steg 7
Am Schoßgatter 7
75172 Pforzheim
13.09.2023 und 20.09.2023
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen: Stark verschmutzte Betriebsstätte, Aussetzen der Schädlingsbekämpfung trotz vorhandenem und bekanntem Schabenbefall.Erhebliche Altverschmutzung der Einrichtung bzw. von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt, z.B. Arbeitsflächen, Arbeitsgeräte.
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I und Kap. IX der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO (EG) Nr. 852/2004
06.10.2023: Professionelle Schädlingsbekämpfung wurde nachweislich wieder aufgenommen.
20.11.2023
Neo
Marktplatz 4
75175 Pforzheim
13.10.2023 und 16.10.2023
Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: wiederholt verschmutzte Eiswürfelmaschine; bei dieser Kontrolle in der Art, dass in den Eiswürfeln Schmutzpartikel feststellbar waren.
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen, u.a.: Kein bedienungsbereites Handwaschbecken im Küchenraum – angemessene Handhygiene daher nicht möglich; Fehllagerung eines Fleisch-Drehspießes; stark verfettete Abzugshaube, so dass Fett hinunter tropfte.
Erhebliche Altverschmutzung der Einrichtung bzw. von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt, u.a.: Gemüsehobelmaschine, Gastronormbehältnisse, Schneidbretter, Dosenöffnerdorn, Sahnespender mit käsig-buttrigen Resten am Auslass.
Art. 14 (1) und (2b) der VO (EG) 178/2002; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, VIII und IX der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO(EG) Nr. 852/2004
Bei der 2. Nachkontrolle am 17.10.2023 waren die Mängel behoben
04.12.2023
La Piazza
Weiherstraße 13
75173 Pforzheim
24.10.2023
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellter/behandelter Pizza: Entsprechender Arbeitsbereich wiederholt stark altverschmutzt, insbesondere im Bereich der Marmor-Arbeitsplatte, der Lagerschubladen, des Fußbodens, im Umfeld der Teigmaschine.
Erhebliche Altverschmutzung der Einrichtung bzw. von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Eiswürfelmaschine im Thekenbereich inwendig stark verschmutzt mit einem schwärzlich-schmierigen Biofilm.
Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: Minze und Heidelbeeren, gelagert im Thekenbereich: welk bzw. faulig.
Inwendig wiederholt stark alt-verschmutzte Kühlschränke, inwendig stark alt-verschmutzte Spülmaschine im Thekenbereich, mehrfach wiederholt extrem verschmutzter Boden im Abfalllager, so dass Schmutz aus diesem Bereich über die Schuhe in andere Betriebsbereiche getragen wird.
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I der VO (EG) Nr. 852/2004;
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO (EG) Nr. 852/2004;
Art. 14 (1) (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002;
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I und VI der VO (EG) Nr. 852/2004
Nachkontrolle am 01.12.2023: Mängel zum Teil behoben.
11.12.2023
Bohrain Ranch
Werner-Siemens-Straße 76
75173 Pforzheim
02.11.2023
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen, schlechter Hygiene-Status in den Bereichen Lager Keller, Außenlager, Grillbereich, Pizzastation, Küche, Theke; Kontamination der Kellerlager mit Siebenschläferkot, zahlreiche Kühlmöbel inwendig stark verschmutzt, inwendig stark verschmutzte Spülmaschinen.
Erhebliche Altverschmutzung der Einrichtung bzw. von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Eiswürfelmaschine im Keller inwendig stark schwarz-schmierig verschmutzt, Behältnis der Aufsatzkühlung für die Pizzazubereitung krustig verschmutzt.
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I der VO(EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO(EG) Nr. 852/2004;
Mängel bei der Nachkontrolle am 08.11.2023 beseitigt.
03.01.2024
Szia Bistro
Zeppelinstraße 21
75175 Pforzheim
22.11.2023 und 23.11.2023
Inverkehrbringen von unter extrem unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen: massiver Befall der Betriebsstätte mit verschiedenen Schädlingen – keine effektiven Bekämpfungsmaßnahmen erkenntlich, sinnfällig verdorbene Lebensmittel und Speisen vorrätig gehalten, fehlende Personalhygiene – Rauchen im Küchenraum.
Massive Altverschmutzung der gesamten Betriebsstätte, der Einrichtung und von Gegenständen ohne und mit direktem Lebensmittelkontakt
Art 14 (1) (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I, V, VIII und IX der VO (EG) Nr. 852/2004
Bis zur Mängelbehebung am 01.12.2023 Verbot der Speisenabgabe angeordnet.
03.01.2024
Don Perez
Bahnhofstraße 12
75172 Pforzheim
28.09.2023 und 23.11.2023
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen: u.a. mangelnde Grundhygiene der Betriebsstätte, nachweislicher Schädlingsbefall – keine effektiven Bekämpfungsmaßnahmen erkenntlich, Fehllagerung von Lebensmitteln insbesondere in den Tiefkühltruhen.
Erhebliche Altverschmutzung der Einrichtung bzw. von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: u.a. Eiswürfelmaschine inwendig stark verschmutzt mit einem schwärzlich-schmierigen Biofilm; Gastronorm-Einsätze mit Mehl /Paniermehl mit angetrockneten Lebensmittelresten verschmutzt; Saucenspender mit angetrockneten Resten am Auslass verschmutzt
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I und IX der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO (EG) Nr. 852/2004;
Bei der 2. Nachkontrolle am 27.11.2023 war die Grundhygiene wieder hergestellt
09.02.2024
Palm Beach
Wilferdinger Straße 66
75179 Pforzheim
28.12.2023 und 29.12.2023
Inverkehrbringen von unter unhygienischen Zuständen bzw. Bedingungen hergestellten/behandelten Speisen:
Sehr schlechter Hygiene-Status der Küche, die keine geeignete Umgebung zur Herstellung und Zubereitung von Lebensmitteln darstellte: u.a. stark verschmutzte verschlissene und zum Teil defekte Elektroinstallationen wie Kabelkanäle, z.T. direkt ober-halb von Arbeitsflächen; defekter Spültisch, keine Trennung von sauberem und unsauberem Spülbereich, krustig altverschmutzte Spültischarmatur, inwendig stark altverschmutzte Spülmaschine; schlechter Hygiene-Status der Kühlhäuser und verschiedener anderer Kühleinrichtungen: u.a. Lagerung verpackter Lebensmittel direkt auf dem Boden, Boden erheblich verschmutzt, Regalböden korrodiert/rostig und verschmutzt, Verdampfergitter stark verschmutzt.
Erhebliche Verschmutzung der Einrichtung bzw. von Gegenständen mit direktem Lebensmittelkontakt: Diverse Gegenstände und Behältnisse nach dem Spülen noch verschmutzt, Dorn des Dosenöffners altverschmutzt.
Inverkehrbringen von nicht sicheren Lebensmitteln: Radieschensprossen mit Verbrauchsdatum 25.12.2023
Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. I der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. V der VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 (1) (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002
Mängel bei der Nachkontrolle am 08.01.2024 beseitigt, guter Hygiene-Status zum Zeitpunkt der Nachkontrolle.
20.03.2024
Ceylan Supermarkt
Kreuzstraße 9
75175 Pforzheim
08.02.2024
Inverkehrbringen von nicht sicheren bzw. gravierend fehlgelagerten Lebensmitteln: Es wurden kühlpflichtige Wurstwaren mit zum Teil deutlich überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum zum Verkauf angeboten, zwar unter entsprechender Kennzeichnung, jedoch außerhalb der Kühlung.Bestätigung der Beurteilung durch Gutachten des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamtes.
Art. 14 (1), (2b) der VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 (2) i.V.m. Anh. II Kap. IX der VO (EG) Nr. 852/2004
Die betroffenen Lebensmittel wurden aus dem Verkehr gezogen.
19.12.2023
Peter's gute Backstube, Produktionsbetrieb
Moritzenmatten 8
77815 Bühl
19.04.2023
Verschmutzte Rührkuchenformen wurden ohne Reinigung wiederverwendet, so dass Verschmutzungen in die neuen Rührkuchen eingebacken werden konnten.
Backmargarine für süßen Hefeteig wurde im Kühlhaus mit verschimmelter Folie abgedeckt.
In der Backstube befanden sich sporige sowie ausgefranste Gärgutträger. Hierdurch bestand die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Brot und Brötchen durch Schimmel.
Ebenso wurden in der Produktion defekte Kunststoffgärkörbe verwendet, wodurch die Gefahr einer Kontamination durch Fremdkörper von Brot und Brötchen bestand.
Auf einer Teiglinie der Produktion lag der Deckel einer Lebensmittelkiste, an dessen Innenseite Mottenlarven mit Gespinsten klebten. In dieser Kiste war zuvor Sauerteig gelagert, der für Brot und Brötchen verwendet wurde.
In der Eismaschine für die Teigzubereitung wurde eine Schabe gefunden. Hierdurch bestand die Möglichkeit, dass diese in Brot- und Brötchenteig gelangen konnte.
In der Produktionshalle der Grobbäckerei befand sich während der Produktion von Brot und Brötchen ein Vogel, wodurch diese kontaminiert werden konnten.
Art. 4 Abs.2 VO(EG) 852/2004 i. V. mit Anhang II Kap.1 Nr. 1 und 2b
VO(EG) 852/2004 Anhang II Kap. IX Nr. 2 und 4 sowie Anhang V Nr. 1a
§3 LMHV
Es wurde eine Grundreinigung der Maschinen und Geräte, eine Schädlingsbekämpfung sowie Maßnahmen zur Vorbeugung des Eindringens von Tieren (z. B. Vögel) in den Produktionsräumen angeordnet. Die Backmargarine wurde entsorgt. Die defekten sowie die verschimmelten Gärgutträger und Gärkörbe wurden aus der Produktion genommen.
17.11.2023
Bert Beuthan Catering und Beratung für Hotel und Gastronomie UG i.Gr. (Naturfreundehaus Großer Wald Michelbach)
Rotenfelser Str. 24
76571 Gaggenau
27.09.2023
Die Küche und der Herd waren in einem stark altverschmutzten Zustand. In einem Kühlschrank in der Küche wurden ca. 15kg Rehfleisch, gestapelt in Kunststoffboxen, unhygienisch übereinander gelagert. Der Kühlschrank schimmelte am Boden. Es wurden 4 Verdachtsproben aus den verschiedenen Fleischboxen erhoben. Das schmierige Fleisch roch teilweise faulig, käsig oder alt und hatte teils pelzige Auflagerungen. Alle vier vorgelegten Verdachtsproben Fleisch wurden vom CVUA Karlsruhe aufgrund des zum Untersuchungszeitpunkt festgestellten Verderbs für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel und deshalb als nicht sicheres Lebensmittel beurteilt. Im Außenbereich, in einer verschmutzten, vollgestellten Werkstatt wurde ein einzelner defekter Kühlschrank vorgefunden. In diesem Kühlschrank wurde vergammeltes Fleisch gelagert, welches bereits stark faulig roch. An den Kühlschrankwänden waren Maden. Es wurde die sofortige Schließung des Betriebs angeordnet.
Art. 14 Abs. 1 u. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) 178/2002 in Verb. mit § 59 Abs. 2 Nr. 1 a LFGB
Am 02.10.2023 erfolgte eine Nachkontrolle. Der Betrieb hat eine Grundreinigung durchgeführt und wurde wieder geöffnet. Alle offenen Lebensmittel wurden nach der Betriebskontrolle vom 27.09.2023 entsorgt. Der defekte Kühlschrank mit dem vergammelten Fleisch wurde ebenfalls entsorgt.
12.12.2023
Mobiler Lebensmittelstand Kroatische Spezialitäten Sladana Vidakovic
Standort: Parkplatz Kaufland Rastatt, Rauentaler Straße 65
76437 Rastatt
04.10.2023
Im Verkaufswagen befanden sich mehrere Schinken, Bauchspeck und Rohwürste mit Schimmelbefall.
Art. 14 Abs 2b VO (EU) 178/2002.
Die verschimmelten Lebensmittel wurden sofort entsorgt. Der weitere Verkauf wurde untersagt.
12.12.2023
Pizza Factory
Ottersdorfer Str. 15
76437 Rastatt
19.10.2023
Artischockenherzen mit einer erheblichen Abweichung in Aussehen und Geruch wurden in einem am Rand verschimmelten Kunststoff-Behälter vorgefunden. Die Artischocken wurden mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt.Die Gastronormbehälter in der Saladette waren verschmutzt, darunter befanden sich viele tote Fliegen.In den Betriebsräumen wurden massive, hygienische Verstöße festgestellt (stark verschmutzter Backofen, Mikrowelle, Saladette und Gewürzschränke). Die Teige wurden in einer verschmutzten Kiste im Kühlraum gelagert. Reinigungsmittel und Rattenköder wurden im Lebensmittellager neben Lebensmitteln vorgefunden.Burgerfleisch wurde in handelsüblichen, nicht für Lebensmittel geeigneten, Einkaufstüten in einer vereisten und verschmutzten Tiefkühltruhe eingefroren.Die vorgefundenen Hygienemängel stellten eine Gefahr für die im Betrieb hergestellten Speisen dar.
Art. 14 Abs. 1, 2 Buchstabe b und 5 der VO (EG) 178/2002 i.V.m mit § 59 Abs. 2 Nr. 1a LFGB; Anh. II, Kap. V Nr. 1a VO (EG) 852/2004 i.V.m § 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 1 der LMHV.
Aufgrund der hygienischen Mängel und der fehlenden Gewährleistung für eine sichere Produktion erfolgte eine sofortige Betriebsschließung. Bei der Nachkontrolle am 19.10.2023 waren die hygienischen Mängel beseitigt, die Betriebsschließung wurde aufgehoben.
10.01.2024
Serpa Markt Bühl
Industriestraße 22
77815 Bühl
11.10.2023
Es wurden mehrere Pakete der Süßspeise "Lokum" zum Verkauf angeboten, die einen starken Madenbefall aufwiesen.
Artikel 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2b VO (EU) 178/2002
Die mit Maden befallenen Produkte wurden sofort entsorgt.
12.01.2024
Likya Restaurant
Poststr. 6
76437 Rastatt
10.11.2023
Im Vorbereitungsraum wurde ein Schabenbefall festgestellt. Im Kühlschrank wurde eine tote Schabe in einem Behälter mit geschältem Knoblauch vorgefunden. Verschimmelter Brokkoli, geschnittene Oliven und Artischocken-Herzen mit abweichendem Aussehen sowie Ananaswürfel mit einem stark gärigen Geruch wurden in der Theke vorgefunden. Diese Lebensmittel wurden mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt.
Artikel 14 Abs. 2 b VO (EU) 178/2002.
Aufgrund des Schabenbefalls, der verdorbenen Lebensmittel und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 10.11.2023 eine sofortige Betriebsschließung. Am 17.11.2023 wurde die Betriebsschließung nach einer erfolgreichen Schädlingsbekämpfung und einer Grundreinigung aufgehoben.
22.02.2024
Coco Diner Vietnam Asiatische Food
Bahnhofstr. 22
76437 Rastatt
15.01.2024
Auf der Saladette im Gastraum wurden Hautreste einer Schabe vorgefunden. In der gesamten Küche befanden sich viele tote Schaben. Gegarte Nudeln wurden in einem altverschmutzten Behältnis, an dessen oberen Rand rötliche Ablagerungen und Schimmelflecken zu erkennen waren, aufbewahrt. Die Nudeln wurden mikrobiologisch untersucht und als nicht zum Verzehr durch Menschen geeignet beurteilt. Die mit Lebensmitteln befüllten Gastronormbehälter in der Saladette in der Küche waren stark altverschmutzt und wiesen rote Ablagerungen auf. Die Kühlschränke waren sehr stark verschmutzt. Im Gemüsekühlschrank, in dem offenes und verpacktes Gemüse nebeneinander gelagert wurden, befanden sich verschiedene farbige Beläge sowie schwarze Flecken.
Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 Buchstabe b und Abs. 5 der VO 178/2002; Art. 4 Abs. 2 sowie Anh. II, Kap. I Nr. 1 und 2c und Kap. IX Nr. 2 und 3 der VO (EG) 852/2004 i.V.m § 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Nr. 1 der LMHV.
Aufgrund des Schabenbefalls, der verdorbenen Lebensmittel und der unhygienischen Zustände in den Betriebsräumen erfolgte am 15.01.2024 eine sofortige Betriebsschließung. Am 18.01.2024 wurde die Betriebsschließung nach einer erfolgreichen Schädlingsbekämpfung und einer Grundreinigung aufgehoben.
04.12.2023
Norma Lebensmi8ttelbetrieb GmbH & Co. KG
Sulzbacher Straße 140
71522 Backnang
27.10.2023
Im Obst- und Gemüsebereich wurden mehrere Obst- und Gemüsesorten vorgefunden, welche faulig oder schimmelig sowie teilweise eingetrocknet waren. Die Produkte waren teilweise offen oder in Fertigpackungen zum Verkauf angeboten worden. Bei den Obst- und Gemüsesorten handelte es sich um Tomaten, Zitronen, Lauchzwiebeln, Trauben oder Gurken. Ebenso war abgepackter Salat betroffen. Ebenso waren verschiedene Tomaten im Angebotsregal vor den Backwaren deutlich sichtbar pelzig verschimmelt.
Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
Das Obst und Gemüse wurde im Beisein des Kontrolleurs aus dem Verkauf geräumt.
13.12.2023
Goodies Pizza & Burger Lieferservice
Bruckwiesenweg 4
71397 Leutenbach
30.10.2023
1. Eine Probe „Cheese Burger“ wurde im Rahmen einer Verbraucherbeschwerde erhoben. Bei der grobsinnlichen Prüfung wurde auf der Unterseite des Weizenbrötchens eine augenscheinliche, grün-weiße Fremdschimmelpilzkolonie festgestellt. Der augenscheinliche Befund wurde durch die Ergebnisse der mikrobiologischen Untersuchungen bestätigt. Hier wurden sehr zahlreiche Schimmelpilzkolonien festgestellt.2. In der Küche lagerte auf der Arbeitsfläche eine geöffnete Packung mit Ham-burger Buns (Hamburgerbrötchen). Mehrere der darin befindlichen Hambur-gerbrötchen wiesen mehrere grün- und weißliche Schimmelausblühungen auf. Die geöffnete Packung wurde als Vergleichsprobe im Zusammenhang mit der Verbraucherbeschwerde mikrobiologisch untersucht. Der augenscheinliche Be-fund wurde durch die Ergebnisse der mikrobiologi-schen Untersuchungen bestätigt. Hier wurde rasenförmiges Wachstum von Schimmelpilzen festgestellt.
1. Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 2. Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buch-stabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
Vor Ort wurden die beanstandeten Lebensmittel als Verdachtsprobe erhoben.
27.12.2023
Bäckereifiliale Maurer Waiblingen-Bittenfeld
Schillerstraße 84
71336 Waiblingen
04.12.2023
Die bestückte Schnitten- und Snackkühltheke war im Bereichder Kühlwanne mit schwarzen krustigen Belägen verschmutzt. Im rechten Bereich bildete sich bereits ein weißlich-schmieriges Gebilde. Auch waren die Stoßdämpfer und Teile der Verkleidung mit weißlichen Schimmelflecken überzogen. Die Umluftventilatoren waren mit schwarzen flusigen Belägen verschmutzt, sowie die Lamellen des Kühlregisters zum Teil mit schwarzen Versporungen behaftet.
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buch-stabe b i. V. m. 5 der VO (EG) Nr. 178/2002
Die Schnitten- und Snackkühltheke wurde vor Ort sofort stillgelegt und eine Grundreinigung angeordnet.Die Kühltheke wurde noch am selben Abend durch eine Fachfirma gereinigt.
19.01.2024
Anadolu Tutkum
Cannstatter Straße 130
70734 Fellbach
19.12.2023
Die Bedienkühltheke, in der Geflügelfleischprodukte lagerten, war altverschmutzt. Die rückwärtigen Lüftungsschlitze der Kühltheke waren mit weißlichen Belägen behaftet. Daraufhin wurde die Kühltheke zerlegt. Die Kunststoffschiene, auf der die Kunst-stoffbehälter für Lebensmittel in der Kühltheke erhöht gelagert wurden, war großflächig mit schwarzen und grünlichen Versporungen überzogen. Die ersten entnommenen Kühlthekeneinlegebleche waren, wie auch in den Zwi-schenbereichen mit krustigen weißlich-grauen Belägen überzogen. In der Kühlwanne hatte sich eine trübe weißliche und zum Teil rötliche Flüssigkeit gebildet. Alle weiteren entnommenen Kühlthekeneinlegebleche waren mit krustigen Belägen verschmutzt. Die rückwärtige Verdampferverkleidung war an beiden Seiten mit schwarzen und weißlichen Schimmelgebilden und Schlieren überzogen.
Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 i. V. m. Abs. 5 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
Der Kühlthekenbereich wurde vor Ort vorübergehend geschlossen und eine Grundreinigung angeordnet.
16.02.2024
Ikigai.asian.cuisine
Aspacher Straße 15
71522 Backnang
11.01.2024
Der Kühltisch gegenüber dem Gasherd, in dem Lebensmittel offen in GN-Behältern gelagert wurden, war im gesamten Innenraum, insbesondere im Bereich der Schubladen und der Schubladenleisten mit anhaftenden Lebensmittelresten altverschmutzt. Die Lebensmittelreste sowie Flüssigkeiten auf dem Boden der Kühleinrichtung waren bereits mit weißen pelzigen Ablagerungen (Schimmel) überzogen. An den Leisten der Schubfächer sowie im oberen Wand/Deckenbereich des Kühltischinnenraums waren gräulich pelzige Ablagerungen sichtbar. Das Innere der Eiwürfelmaschine war stellenweise deutlich schwarz schmierig verunreinigt.
Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. An-hang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a
Die gesamten offen gelagerten Lebensmittel aus dem betroffenen Kühl-tischinnenraum sowie die Eiswürfel wurden während der Kontrolle am 11.01.2024 entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 12.01.2024 war der Kühltischinnenraum und die Eiswürfelmaschine gereinigt.
02.05.2024
Big Baba´s Kebaphaus
Mayennerstraße 47
71332 Waiblingen
05.04.2024
1. Im Betrieb wurden mehrere über-lagerte Lebensmittel festgestellt, wie geschnittenen Oliven, auf denen ein grau/grünes Schimmelgebilde schwamm, eine ungekühlte Glasschale mit Dessert die sich bereits absetze und an den Bananen und Himbeeren an der Oberfläche waren bereits grau/grüne Schimmelgebilde und Fäden zu erkennen, Schinkenscheiben, auf den sich bereits eine schleimige weißliche Flüssigkeit sich gebildet hatte auf der kleine weißliche kolonieähnliche Punkte vorhanden waren, mehrere Spinatpackungen bei denen zum Teil bereits dunkel und schmierig/wässrig Blätter zu erkennen waren.2. Ein Mixstabaufsatz, der im Bereich des Messers mit angetrockneten weißlichen und braunen Lebensmittelresten altverschmutzt war. Auf dem Spültisch stand ein blauer Kunststoffkorb, der zum Abtropfen der gereinigten Bedarfsgegenstände diente und an den Innenflächen mit schwarzen und rötlichen Schimmelbelägen behaftet war.
. Artikel 14 Abs. 1 i. V. mit Abs. 2 Buch-stabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 2. Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II, Kapitel V, Nr. 1 Buchst. a
Die beanstandeten Lebensmittel wurden vor Ort sofort entsorgt und eine Grundreinigung des Betriebes angeordnet. Am 08.04.2024 fand eine Nachkontrolle statt. Hier waren die meisten hygienischen Mängel beseitigt.
14.11.2023
Eastern Gourmet
Am Echazufer 20
72764 Reutlingen
16.10.2023
Bei einer Betriebskontrolle aufgrund einer Verbraucherbeschwerde, wurde im Vorraum zur Küche, in der Küche, sowie im Theken- und Spülbereich ein massiver Befall von lebenden und verendeten Schaben festgestellt.
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt. Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt und die Räumlichkeiten gründlich gereinigt. Professionelle Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurden eingeleitet. Bei der Nachkontrolle am 17.10.2023 wurde das Abgabeverbot für Lebensmittel wieder aufgehoben.
05.03.2024
Altschulzenhof GbR
Lautertalstr. 50
72534 Hayingen
17.01.2024
Bei einer Verfolgsprobe "Chilibrie, Weichkäse, Vollfettstufe" wurden Koagulase-positive Staphylokokken und Staphylokokken-Enterotoxin nachgewiesen. Aufgrund des nachgewiesenen Toxins der Staphylokokken-Stämme, wurde das Produkt als nicht sicher und gesundheitsschädlich beurteilt.
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 a) VO (EG) 178/2002
Der Hersteller hat einen Produktrückruf eingeleitet und die Öffentlichkeit informiert. Die Milch für die Weichkäse Produktion wird jetzt pasteurisiert.
30.04.2024
Pizza Express
Haldenäckerweg 2
72770 Reutlingen-Betzingen
02.04.2024
Die Betriebsstätte befand sich in einem unhygienischen Zustand. Es wurden tote Kakerlaken und andere tote Insekten hinter den Einrichtungsgegenständen vorgefunden. Zudem klebten tote Insekten an den verfetten Wänden. Des Weiteren wurden altverschmutzte Arbeitsgeräte mit Lebensmittelkontakt, wie z.B. Salatschleuder, Schneidebrett, Tischdosenöffner vorgefunden. Die Behältnisse für Teige, Reis, Gewürze und Zutaten waren ebenfalls altverschmutzt.
Artikel 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002, Artikel 4 (2) i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1a VO (EG) 852/2004
Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vor Ort untersagt. Die Betriebsstätte wurde daraufhin gründlich gereinigt. Bei der Nachkontrolle am 03.04.2024 konnte das Abgabeverbot für Lebensmittel wieder aufgehoben werden.
06.11.2023
Metzgerei Balles OHG
Hauptstr. 81
69207 Sandhausen
12.10.2023
In den gesamten Räumlichkeiten der Produktion und dem dazugehörigen Warenannahmebereich wurde augenscheinlich Nagerkot, insbesondere am Übergang der Wand zum Fußboden, vorgefunden. Das Regal unmittelbar neben der Warenannahme und der Eckbereich dort (Besenabstellplatz) war davon stark betroffen. Hier befand sich der Nagerkot auch auf den Regalböden in unmittelbarer Nähe zu Metzgereiutensilien (Schinkenpressen). Zudem war augenscheinlich Nagerkot in roten Kisten vorhanden in welchen Deckel gelagert wurden. Ein weiteres Regal weiter innen liegend im Produktionsbereich (Eimerlagerbereich) war ebenfalls augenscheinlich mit Nagerkot auf den Regalböden verunreinigt. Direkt vor diesem Regal stand eine rote Kiste mit offenem, zugeschnittenem Fleisch. In dem Regal lagerten u. a. Metallformen und Metallbehälter sowie Plastikdarmhüllen.
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002
Dem Betrieb wurde daraufhin durch die Lebensmittelmittelüberwachung aufgrund des starken Befalls von Schädlingen (Ratten und Mäuse) in nahezu allen Lager- und Verarbeitungsräumen (auch im Thekenbereich) das Zubereiten, Produzieren und Inverkehrbringen von Lebensmitteln mündlich untersagt und eine Schädlingsbekämpfung angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 13.10.2023 waren die Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder öffnen.
14.11.2023
Aroma Supermarkt
Johannisstraße 2
69469 Weinheim
18.10.2023
Thekenbereich: Die angebotenen Waren (hier: Innereien, Hähnchenkeulen, Hähnchenflügel etc.) der Geflügelfleischtheke wurden bei einer gemessenen Temperatur von 8,9°C aufbewahrt. Des Weiteren wurde minderwertige Hähnchenleber angeboten, welche durch Gallenflüssigkeit bzw. Galle verunreinigt war. In der Auslage der Spezialitätentheke wurden schwarze Oliven angeboten, welche mit weißen, schmierigen, sporenartigen Belägen behaftet waren. Kühlhaus: Im gesamten Deckenbereich des Kühlhauses, oberhalb der offenen Fleischwaren und des Fleischwolfes zur Hackfleischproduktion, löste sich die Deckenfarbe großflächig ab. Zudem wurden diverse Risse im gesamten Wandbereich festgestellt. Das rote Schneidebrett neben dem Fleischwolf war hochgradig verunreinigt und durch tiefe Riefen und Rillen verschlissen. Der gesamte Bereich des Kühlaggregats des Verdampfers inklusive Kondensatleitung, Wandanschluss sowie Isolierung waren hochgradig durch dunkle, sporenartige Beläge verunreinigt.
Unterhalb des Metallregals befand sich eine rote Kiste in der sich eine Styroporbox befand, in welcher unangenehm riechende Sardellen in einer dunklen und schmierigen Flüssigkeit lagerten.
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002
Aufgrund der erheblichen Hygienemängel, wurde das Kühlhaus (Hackfleischproduktion) geschlossen. Bei der Nachkontrolle am 19.10.2023 waren die Mängel beseitigt und das Kühlhaus wurde wieder freigegeben.
20.11.2023
Café Kaufmann
Seestr. 130
68775 Ketsch
29.08.2023
In der gesamten Betriebsstätte waren Mäusekotspuren deutlich zu erkennen und hätten auch durch die Betriebspersonal erkannt werden müssen. Bereits hinter bzw. zwischen allen Kühlgerätschaften und Betriebsmobiliar, auf den Fensterbänken war der Schädlingsbefall vorhanden. Bei näherer Betrachtung war das Ausmaß des Befalls besonders hinter dem Herd, im Kassenbereich der Getränkeausgabe, auf zahlreichen Gläserregalen, im Flur inkl. Personaltoilette sowie in der Auslage der Kuchentheke (die Kuchentheke war zum Kontrollzeitpunkt nicht in Betrieb) klar ersichtlich. Zudem waren unmittelbare Arbeitsbereiche (u.a. hinter der Fritteuse) sowie zahlreiche Regalflächen im Küchenbereich vom Schädlingsbefall betroffen. Dies führte zu einer umfassenden Verunreinigung von Lebensmittelbedarfsgegenstände, sodass eine Verbrauchergefahr nicht ausgeschlossen werden konnte. Es wurde eine umfassende Grundreinigung inkl. Desinfektion und die Inanspruchnahme eines professionellen Schädlingsbekämpfers mündlich angeordnet.
Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002
Aufgrund des massiven Mäusebefalls in der gesamten Betriebsstätte wurde der Geschäftsbetrieb durch die Lebensmittelüberwachung vorübergehend geschlossen.Bei der Nachkontrolle am 01.09.2023 waren die Hygienemängel beseitigt.
28.11.2023
GVO Food GmbH
Seestr. 69
69214 Eppelheim
24.10.2023
Im Rahmen der Kontrolle konnten vor allem in den Produktions- bzw. Spülbereichen zum Teil gravierende Hygienemängel in Form von Altverschmutzungen vorgefunden werden. In Teilbereichen der Betriebsstätte war zusätzlich ein starker Schadnagerbefall (Mäuse und Ratten) deutlich ersichtlich. Des Weiteren waren konzeptionell und auch bauliche Abweichungen teilweise so gravierend, dass eine sogenannte Basishygiene (Arbeits- und/oder Personalhygiene) nicht oder nicht ausreichend eingehalten werden konnte. Im Rahmen der Warenhaltung waren zudem wiederholt deutlich überlagerte Lebensmittel (u.a. mehrere Käselaibe, Schnittsalate mit Verbrauchsdaten) vorzufinden.
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002
Aufgrund dieser z.T. erheblichen Missstände wurde den anwesenden Betriebsverantwortlichen das Produzieren und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln untersagt sowie das Heranziehen eines professionellen Schädlingsbekämpfers, eine Grundreinigung inkl. Desinfektion und eine Teilentsorgung der Lebensmittel mündlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 25.10.2023 waren die Mängel beseitigt und der Betrieb konnte wieder produzieren.
19.12.2023
Metzgerei Back
Friedrichstr. 54
68723 Schwetzingen
16.11.2023
Die gesamten Betriebsbereiche, der Arbeitsraum/Vorbereitungsraum, das Kühlhaus, die Wurstküche/der Produktionsraum, das Tiefkühlhaus, der Salz-raum und das Wurstkühlhaus befanden sich in einem hygienisch inakzeptablen Zustand. Die Mikrowelle auf einem Wandregal war hochgradig altverschmutzt und teil-weise mit der Transportschutzfolie überklebt.Diverse Gewürzbehälter auf dem Wandhängeschrank, die Messergriffe im Messerhalter und im Messerkorb, die hängende Knochensäge und diestationäre Knochensäge waren altverschmutzt.Diverse Gerätschaften (hier: Konvektomaten, Räucherkammer, Kochkessel etc.) sowie deren Kabel und Rohre/Schläuche waren hochgradig altverschmutzt.Die Decke, die Wände, der Fußboden im Bereich vor dem Tiefkühlhaus waren durch Spinnweben und Schmutzansammlungen verunreinigt.
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002
Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde die Schließung der Metzgerei und eine Grundreinigung mündlich angeordnet. Bei der Nachkontrolle am 18.11.2023 waren die Hygienemängel beseitigt und die Metzgerei konnte wieder öffnen.
12.04.2024
Burger King Shaffi Group of Companies GmbH
Zündholzstr. 1
68723 Schwetzingen
13.03.2024
Die Eiswürfelmaschine im Gastraum (Selbstbedienung) war mit schwarzen und roten schimmelähnlichen Belägen stark verunreinigt. Die Eiswürfel waren zum kühlen von Getränken bestimmt. Die Eiswürfelmaschine wurde außer Betrieb genommen und die Eiswürfel entsorgt.
Art 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 b VO (EG) 178/2002
Bei der Nachkontrolle am 14.03.2024 waren die Mängel beseitigt und die Eiswürfelmaschine konnte wieder in Betrieb genommen werden.
06.11.2023
Gaststätte Tennisheim Herrenzimmern
Gottfried-von- Cramm-Weg 4
78662 Bösingen-Herrenzimmern
05.09.2023
In der Küche wurden mehrere Stapel Teller offen für die Speisenabgabe aufbewahrt. Sämtliche Teller waren ekelhaft verschmiert. Die Mikrowelle sowie die Kaffeepadmaschine (auch der Ausgussbereich) waren erheblich altverschmutzt. Im Thekenbereich wurden in einem offenen Regal Gläser für die Getränkeabgabe mit erheblichen Reinigungsdefiziten aufbewahrt. Die Gläser waren bereits trüb. Ein in dem Bereich liegendes Schneidebrett (es lag eine Zitrone darauf) wies deutliche Altverschmutzungen auf.Durch die Verschmutzungen beim Geschirr, bei dem Schneidebrett, bei der Kaffeepadmaschine und bei der Mikrowelle war mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Kontamination diverser Lebensmittel bzw. Speisen und Getränke auszugehen.
Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002.
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18.12.2023
Landbäckerei Geiger
Rottweiler Straße 40
78667 Villingendorf
08.11.2023
In der Verkaufstheke der Bäckerei wurden 1 Putenbrustbaguette, 1 Wikinger-Seele, 1 Tomaten-Mozzarella-Snack und 2 Chili-Krusties, jeweils garniert/belegt mit abgelaufenem (hinsichtlich Verbrauchsdatum) “Lollo Bianco kraus“, 1 Fladenbrot mit Pute, garniert/belegt mit abgelaufenem (hinsichtlich Verbrauchsdatum) „Buntem Salat“ sowie 1 Fladen-Frühling, garniert/belegt mit abgelaufenem (hinsichtlich Verbrauchsdatum) „Rucola geputzt/gewaschen“ für Verkaufszwecke bereitgehalten sowie zum Verkauf angeboten („Inverkehrbringen“). Die Snacks waren aufgrund der abgelaufenen Garnituren/Beläge nicht sicher und somit nicht verkehrsfähig.
Artikel 24 Abs. 1 Satz 2 VO (EU) Nr. 1169/2011 i. V. m. Artikel 14 Abs. 1, Abs. 2- 5 VO (EG) Nr. 178/2002
Die nicht sicheren Snacks wurden noch während der Kontrolle am 08.11.2023 der Verkaufstheke entnommen und entsorgt.
08.11.2023
Metzgerei Gür
Hauptstr. 28
78052 Villingen-Schwenningen
09.10.2023
Verunreinigung von Gerätschaften mit unmittelbarem Lebensmittelkontakt:
In der Wurstküche und im Zerlegeraum waren folgende Arbeitsgeräte mit (gelblichen, bräunlichen, schwarzen) alten, angetrockneten und frischen Lebensmittelresten (Fleisch, Fett, Brätresten) verunreinigt: Der Schneckengang des Fleischwolfes sowie die Einsätze zur Zerkleinerung von Fleisch, die Grillwurstabziehvorrichtung für das Abschälen der Haut von Grillwürsten, der Kutter für die Feinzerkleinerung von Fleisch für die Wurstbrätherstellung, der Wurstfüller mit seinen Einsätzen und Füllrohren, die beiden Klipper zum Verschließen von Wurst, der Innenbereich der Knochensäge, der Abstreifer des Tumblers für die Herstellung von Kochpökelwaren, der Speckschneider mit seinem Messer und Messergattern für das Schneiden von Speckwürfeln für Schwarzwurst. Weiter war der Innenbereich des Speckschneiders mit schwarzen Versporungen verunreinigt, die Abschwartmaschine für das Abschwarten der Haut vom Fleisch war insbesondere am Transportband, am Transportrad und an der Innenfläche mit dunklen Rückständen/Versporungen verunreinigt, zudem waren ein großes Abtropfsieb und rote E2-Kisten verunreinigt.
Durch die vorgefundenen Zustände bestand die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontamination von Lebensmitteln wie zum Beispiel Brühwurst, Fleischkäseprodukte und rohes Fleisch.
Art 14 Abs. 2b VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap V Nr.1a VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV.
Bei der Nachkontrolle vor Produktionsbeginn am Folgetag, dem 10.10.2023 waren die Hygienemängel noch nicht vollständig beseitigt. Im Laufe der Kontrolle wurden die noch offenen Mängel behoben. Weitere Nachkontrollen sind terminiert.
20.12.2023
Bäckerei Fischerkeller
Friedrichstr. 18
78073 Bad Dürrheim
28.11.2023
Im Rahmen einer Nachkontrolle wurden zum wiederholten Male nicht sichere Lebensmittel, welche für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind, vorgefunden. Im Betrieb wurden zwei bereits geöffnete Packungen Räucherlachs mit dem Verbrauchsdatum 27.11.2023 sowie eine noch ungeöffnete Packung Räucherlachs mit dem Verbrauchsdatum 23.11.2023 zum Belegen von Party-Brezeln und zur Abgabe an den Endverbraucher bereitgehalten.
Bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die folglich nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen können, wird das Mindesthaltbarkeitsdatum durch das Verbrauchsdatum ersetzt. Nach Ablauf dessen gilt ein Lebensmittel als nicht sicher und für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet.
Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002
Die betroffenen Lebensmittel wurden während der Kontrolle entsorgt.
02.05.2024
Gasthaus zur Stadt Triberg
Hauptstr. 31
78136 Schonach
10.04.2024
In der Kühltheke befanden sich mehrere Sorten Teigwaren, welche bereits angetrocknet waren und säuerlich muffig rochen. Ebenfalls in diesen Kühleinrichtungen befanden sich Scheiben von Schweinerücken, welche bereits schmierig waren und ebenfalls säuerlich muffig rochen.
Ausrüstungsgegenstände mit Lebensmittelkontakt, wie die Pizzaschneider, Schneidemesser sowie Wannen zur Lagerung des Pizzateiges, waren altverschmutzt und teilweise mit alten Lebensmittelanhaftungen verkrustet. Der Dosenöffner, der beim Einstechen ebenfalls direkt mit Lebensmittel in Kontakt kommt, war erheblich altverschmutzt und ekelhaft verkrustet. Der Pürierstab war mit alten, angetrockneten Lebensmittelresten verschmutzt. Eine Küchenmaschine, sowie die Aufschnittmaschine, waren ebenfalls altverschmutzt und mit angetrockneten Lebensmittelresten behaftet.
Sämtliche Einrichtungsgegenstände, wie die Kühleinrichtungen, Schubladen und Schränke waren sowohl innen wie auch außen teilweise erheblich altverschmutzt und verfettet. Arbeitstische, Regale und Wandbereiche waren teilweise erheblich altverschmutzt und stark verfettet, der Herdbereich war mit alten Lebensmittelanhaftungen verkrustet.
Art. 14 Abs. 1 und 2b VO (EG) Nr. 178/2002
Art. 4 Abs. 2 Anh. II Kap I Nr.1 Kap. V Nr. 1, Kap. IX Nr. 2 und 3 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV
Aufgrund der erheblichen Hygienemängel wurde eine Abgabe von Speisen untersagt und die beanstandeten Lebensmittel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 11.04.2024 waren die beanstandeten Hygienemängel die zur Schließung führten behoben, sodass die Abgabe von Speisen wieder gestattet werden konnte. Eine Nachkontrolle ist terminiert.
20.12.2023
Gaststätte VIVA
Irene-Kärcher-Straße 13
74423 Obersontheim
26.10.2023
Bei einer Betriebskontrolle wurden massive Hygieneverstöße festgestellt, wie unter anderem eine starke Schimmelbildung auf Lebensmittelverpackungen, Regalen, Ventilatoren und Abdeckgittern der Verdampfer im Kühlhaus für Lebensmittel. Zudem wurden im Teigverarbeitungsraum mehrere Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt wie die Aufschnittmaschine, der Gemüsehobel und mehrere Lebensmittelbehältnisse in einem stark altverschmutzten Zustand vorgefunden. In einem derartigen Umfeld behandelte Lebensmittel sind regelmäßig als unsicher und nicht zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen.
Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (VO (EG) Nr. 852/2004) i.V.m. Kapitel V Nr. 1a i.V.m. § 2 Nr. 5 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung (LMStV) und § 60 Absatz 4 Nr. 2a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB); Artikel 4 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Kapitel IX Nr. 3 i.V.m. § 3 Satz 1 und § 10 Nr. 1 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und § 60 Absatz 2 Nr. 26a LFGB; Artikel 14 Absätze 1 und 2b der VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. § 59 Absatz 2 Nr. 1a und § 60 Absatz 1 Nr. 1 LFGB
Der Betreiber stimmte einer freiwilligen Betriebsschließung im Anschluss an die Kontrolle zu. Bei einer am Folgetag vorgenommenen Nachkontrolle waren die Reinigungsmängel weitgehend beseitigt, so dass eine Wiedereröffnung erfolgen konnte.
20.12.2023
Albforellen-Fischzucht Dietmayer
Hauptstraße 79
72513 Hettingen
24.11.2023
Im Rahmen von Routine-NRKP-Probennahmen wurde bei den Forellen Leukomalachitgrün, ein pharmakologisch wirksamer Stoff festgestellt. Leukomalachitgrün gilt aufgrund möglicher krebserregender Eigenschaften als toxikologisch bedenklich.
VO (EG) Nr. 178/2002 insbesondere Artikel 14; VO (EG) Nr.2019/2090, insbesondere Art. 5; VO (EG) Nr. 470/2009, insbesondere Art. Art. 14; VO (EG) Nr. 2019/1871, insbesondere Art. 5; § 12 LFGB; § 39 LFGB; § 3 LMHV
Die Artikel wurden nur regional über den Ladenverkauf im Ladenlokal in der Forellenzucht in 72513 Hettingen verkauft. Der Betreiber hat daraufhin umgehend einen Produktrückruf für Produkte bis einschl. 22.11.2023 gestartet.
10.01.2024
Desi Pizza Kebap
Denkemerweg 1/1
88518 Herbertingen
29.11.2023
Bei der Kontrolle wurden erhebliche Mängel bei der Lagerung, Verarbeitung und Sicherheit der Lebensmittel festgestellt, die Räumlichkeiten war erheblich unsauber. Zusätzlich wurde Mäusekot entdeckt. Dem Betrieb wurde daraufhin vorübergehend die sofortige Untersagung des Herstellens, Behandelns und des Inverkehrbringens von Lebensmittel angeordnet. Diese konnte am 01.12.2023 nach einer umfangreichen Reinigungsaktion durch den Lebensmittelunternehmer wieder aufgehoben werden.
§ 3 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV); Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004; Artikel 138 der Verordnung (EU) Nr. 2017/625; Art. 18 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002; § 39 Abs. 1 und 2 LFGB
Die Mängel wurden vom 30.11.2023 auf den 01.12.2023 beseitigt.
29.01.2024
Gaststätte Danhamer
Mauritiusplatz 6
72510 Stetten am kalten Markt
29.11.2023
Im Rahmen einer Routinekontrolle wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Bei der Kontrolle wurden Mängel bei den Vorrichtungen für die Personalhygiene (kein warmes Wasser, keine Einmalhandtücher), erhebliche Reinigungsmängel (unsaubere Arbeitsbehältnisse, Arbeitsmittel und Räume, in denen Lebensmittel gelagert und verarbeitet werden, angetrocknete Sahnereste etc.) und eine unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln (z. B. werden Lebensmittel offen gelagert) festgestellt. Hähnchenbrüste, welche in einer Kühlschublade im Arbeits-/ Kühltisch gelagert wurden, waren übelriechend und der Verderb deutlich fortgeschritten. Die Hähnchenbrüste wurden als Verdachtsprobe erhoben. Die Kennzeichnung der Allergene war fehlerhaft.
§ 1 Abs. Nr. 1 und 2 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch (LFGB); § 39 Abs. 1 und 2 LFGB; Artikel 138 der VO (EG) Nr. 2017/625; § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV); VO (EG) Nr. 852/2004; VO (EG) Nr. 852/2004
Beseitigung der Mängel durch den Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz angeordnet.
11.03.2024
Schnellimbiss „Stern Kebap“
Hornsteiner Straße 1
72488 Sigmaringen
12.10.2023
Im Rahmen einer Routinekontrolle wurden zum wiederholten Male Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt:-fehlende Grundreinigung der Räumlichkeiten und der verwendeten Arbeitsmittel und Arbeitsgeräte-fehlender Insektenschutz-Verschimmelte Lebensmittel-Verdorbene, ekelerregende Lebensmittel-Fehlende Belehrungen gem. § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz-verdorbenes Frittierfett-verdorbene Sardinen in Öl Des Weiteren wurde eine Probe des Frittierfettes / Sardinen in Öl erhoben. Beide Proben waren nach Begutachtung durch das CVUA nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
Art. 14 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 178/2002, Art.14 Abs. 5 VO (EG) 178/2002, Art. 14 Abs. 3 und Abs. 5 VO (EG) 178/2002, Art. 14 Abs. 2 b) VO (EG) 178/2002, § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LFGB, § 3 der Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV), Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/ 2004, Anhang II der VO (EG) Nr. 852/2004, § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG), §§ 3 und 5 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG)
Beseitigung der Mängel durch den Fachbereich Veterinärdienst und Verbraucherschutz angeordnet. Nachtrag: Der überwiegende Teil der Anordnungspunkte wurde bereits umgesetzt und die Mängel beseitigt. Im Rahmen einer Kontrolle am 12.04.2024 wurde festgestellt, dass die angemahnten Mängel durch den Lebensmittelunternehmer behoben wurden.
21.11.2023
Pavone Pizza Service
Benckendorffstr. 9
70199 Stuttgart
11.10.2023
In den verschmutzten Unterschränken wurden verunreinigte Pfannen vorgehalten. Ein Metallsieb war verunreinigt und beschädigt. Lebensmittelbehälter wie div. Gewürzdosen waren massiv verunreinigt.Die Gastrobehälter in der Saladette waren verunreinigt. Die Teigknetmaschine war verunreinigt. Der Dosenöffner war am Dorn massiv altverkrustet.In der Küche befanden sich Lebensmittelbedarfsgegenstände sowie offen vorgehaltene Lebensmittel in massiv verunreinigten Schubladen.In der Tiefkühltruhe befanden sich diverse Lebensmittel in offenstehenden Gefrierbeuteln oder verschmutzten offenen Behältern, die Lebensmittel waren teilweise bereits vereist.Es wurden überlagerte Lebensmittel, welche nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet waren (Hähnchenfleisch, Mozzarella, Spinat) vorgehalten, Kidneybohnen sowie Ananas in geöffneten Dosen wiesen bereits Schimmelanhaftungen auf.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004,Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 12.10.2023 waren die hygienischen Mängel überwiegend behoben.
21.11.2023
Dream Burger Point
Alte Stuttgarter Str. 82
70195 Stuttgart
27.09.2023
Der Sprühkopf einer Sprühsahne war mit eingetrockneten Sahneresten verunreinigt. Es wurden Küchenutensilien (Lebensmittelspieße, Obstentkerner) mit Schmutzrückständen vorgefunden. Die gefüllte Saladette war im Randbereich mit dunklen Schmutzablagerungen verunreinigt. Die Dichtungen eines Kühlschranks, in dem unverpackte, angeschnittene Gurken gelagert wurden, war massiv verunreinigt. Es hatte sich bereits Schimmel gebildet. Im Kühlhaus wurden rohe Hackfleischpatties bei unzureichender Temperatur (+9,6°C) gelagert. Die Untersuchung durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart ergab einen stark erhöhten Gesamtkeimgehalt und insbesondere typische verderbniserregende Mikroorganismen.Frisch angeliefertes Hackfleisch hatte eine unzureichende Produkttemperatur von +11,1°C.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004
Das Hackfleisch und die Patties wurden per behördlicher Anordnung aus dem Verkehr gezogen. Die Reinigungsmängel waren bei der Nachkontrolle am 24.10.2023 nicht vollständig beseitigt.
27.11.2023
Rothaus im Gerber
Tübinger Str. 24-26
70178 Stuttgart
30.10.2023
Bedarfsgegenstände wie Schöpflöffel waren verschmutztDie Teigmaschine war altverkrustetGusseiserne Schalen für z.B. Kaiserschmarren waren beschädigt (abgebrochener Griff) und hatten Rost angesetzt, teilweise löste sich die Beschichtung.Die Pizzableche hatten ebenso Rostansetzungen und Stellen an welchen sich die Beschichtung ablöste.Der Fleischwolf war altverschmutzt.Der Grillrost war massiv altverkrustet, in der Fettauffangwanne darunter bildete sich in der stehenden Flüssigkeit bereits SchimmelpolsterDas Fett in der Fritteuse war massiv verunreinigt mit Resten von Panaden.Die Kühlschubladen im Thekenbereich waren verunreinigt, es bildete sich bereits Schimmel
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004
Die betroffenen Gerätschaften wurden vom Kontrolleur bis zur erfolgten Reinigung gesperrt bzw. aus dem Verkehr genommen.Bei der Nachkontrolle am 02.11.2023 waren die Hygienemängel beseitigt.
31.01.2024
Alraies, Alaa
Mercedesstr. 23
70372 Stuttgart
13.11.2023
Backstube:Massiver Motten- und Madenbefall in verschiedenen Stadien auf und zwischen sämtlichen Mehlsäcken. Der Teig wurde in Müllsäcken eingefroren. Der Teig wurde mit Müllsäcken abgedeckt.In Behältnissen mit Mehl steckten nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignete Kehrschaufeln.Der Mehleimer war massiv altverschmutzt. Ein weiterer Mehleimer war schadhaft und altverschmutzt.Der Salzeimer war massiv altverschmutzt.Der Messbecher war massiv altverschmutzt.Die Portioniermaschine war altverschmutzt.Die Brotkörbe waren altverschmutzt.Die Transportbänder hatten schwarze Verfärbungen.Das Mehlsieb war schadhaft und altverschmutzt und wurde auf dem Boden gelagert.
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; 31 Abs. 1 LFGB
Die betroffenen Lebensmittel wurden durch behördliche Anordnung aus dem Verkehr genommen.
22.01.2024
Alsandebad Grill Pizza & Kebaphaus
Hackstr. 33
70190 Stuttgart
17.11.2023
14 frisch gebackene Dönerbrote wurden in einer mit Schwarzschimmel verschmutzten Styroporkiste gelagert. Küchenutensilien wiesen eingetrocknete Schmutzrückstände auf (Gemüseschneider, Teigknetmaschine, Industrie-Dosenöffner, Küchenmaschine, Fleischklopfer, Messer, Fleischspieße). Am Wasserkocher hafteten massive Kalkbeläge.
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004
Die Brote wurden auf behördliche Anordnung aus dem Verkehr gezogen. Bei den Nachkontrollen am 20.11. und 22.11.2023 waren nicht alle Mängel beseitigt.
Nachtrag: Der Betrieb wurde zum 01.03.2024 abgemeldet.
29.01.2024
Lin´s Wok
Rotebühlstr. 116
70197 Stuttgart
24.11.2023
Sprossen wurden in einem verschmutzten Kunststoffeimer, der am Rand abgesplittert war, gelagert. Ein gefüllter Soßenbehälter war mit eingetrockneten Soßenresten verunreinigt. Der Industrie-Dosenöffner war mit Metallspänen und Lebensmittelresten im Bereich des Stechdorns verschmutzt. Gewürze und Gewürzpasten waren in offenen Schalen auf fettdurchtränktem Küchenpapier platziert. Fisch und Entenfleisch wurde bei Raumtemperatur aufgetaut. Eingefrorener Fisch in der Tiefkühltruhe war nicht sachgerecht verpackt.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004
Bei der Nachkontrolle am 01.12.2023 waren die Mängel beseitigt.
31.01.2024
Restaurant „Namaste India“
Schloßstr. 53 A
70176 Stuttgart
20.11.2023
Bedarfsgegenstände wie z. B. Teigknetmaschine, Messer und Schneidebrett waren verschmutzt. In der Kühlzelle wurden zu warm gelagerte Lebensmittel wie z. B. in einem Eimer rohe Hähnchenbrust mit einer unsachgemäßen Kerntemperatur von 21,1 °C, in einem weiteren Eimer rohe Hähnchenkeulen mit Haut mit einer unsachgemäßen Kerntemperatur von 11,4 °C sowie in einer Schale mit Aufschweißfolie rohe Hähnchenkeulen mit einer unsachgemäßen Kerntemperatur von 5,8 °C vorgefunden. Die Hähnchenbrust sowie die Hähnchenkeulen waren nicht mehr für den Verzehr durch den Menschen geeignet. Dies wurde durch Gutachten des CVUA Stuttgart bestätigt. Ebenfalls wurden in der Kühlzelle 4 Gemüsebällchen vorgefunden, welche an der Oberfläche bereits Schimmelbildung aufwiesen. Zudem lag im gesamten Betrieb ein starker Schabenbefall vor.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002
Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung mit sofortiger Wirkung geschlossen und die betroffenen Lebensmittel entsorgt. Nach einer gründlichen Reinigung und Schädlingsbekämpfung konnte der Betrieb am 23.11.2023 wieder aufgenommen werden.
20.02.2024
Cha Haus
Königstr. 26
70173 Stuttgart
18.01.2024
Die Eismaschine war verschmutzt, verfärbt und verkalkt und wies einen Schmierbelag auf.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004
Die Eismaschine wurde auf behördliche Anordnung gesperrt und die Eiswürfel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 19.01.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt.
26.02.2024
VitaPlus Frühstücksservice & Catering
Kronenstr. 45
70174 Stuttgart
14.12.2023
Der Stabmixer war altverschmutzt.Der Backofen war im Innenraum verunreinigt mit alten Verkrustungen.Ein Wagen im Vorbereitungsbereich war mit Lebensmittelkrümeln verunreinigt.Die Aufschnittmaschine war mit alten Lebensmittelanhaftungen verunreinigt.Die Arbeitsfläche über der Tiefkühltruhe war massiv verunreinigt zu dem löste sich der Kantenumleimer.An der Kaffeemaschine war der Auslass verunreinigt.In der Vorbereitung wurden abgepackte Spätzle anstatt bei der vom Hersteller empfohlen Temperatur von max. +7C bei 18,3°C vorgehalten.Belegte Brötchen wurden in der Bedientheke bei +15,2 °C vorgehalten.Nudelsalat wurde bei 14,3°C vorgehalten.Baguettebrötchen wurden in nicht lebensmittelechten „Gelben Säcken“ vorgehalten.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, § 31 Abs. 1 LFGB
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt, der Betrieb wurde geschlossen und konnte am Folgetag den 15.12.2023 nach erfolgter Reinigung wieder freigegeben werden.
07.03.2024
KB Rabbit
Vaihinger Markt 8
70563 Stuttgart
06.12.2023
In der Tiefkühlung wurde Fleisch, Tintenfisch sowie Teigtaschen ohne jegliche Verpackung vorgehalten.In der Kühlung, in welcher für die Kunden zu Selbstbedienung Lebensmittel vorgehalten wurden, lag roher Fisch im eigenen Tauwasser.In der Eismaschine wurden zwischen den Éiswürfeln Lebensmittel z.B. Milch in Tetrapaks gelagert, wodurch die Eiswürfel kontaminiert und nicht mehr zum Verzehr geeignet waren.In der Küche wurden verschimmelte Karotten vorgehalten.Die Fritteuse, in welcher Churros zubereitet wurden, war altverschmutzt.Weitere Bedarfsgegenstände waren verunreinigt. Ein Sieb, die Aufschnittmaschine, Gewürzbehälter, Gemüseschäler und –hobel waren altverschmutzt.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004
Die betroffenen Lebensmittel wurden entsorgt. Der Betrieb wurde geschlossen und konnte nach Behebung der massivsten hygienischen Mängel am 07.12.2023 wieder geöffnet werden. Bei der Nachkontrolle am 19.12.2023 mussten erneut Lebensmittel entsorgt werden.
12.04.2024
Durra Markets
Mercedesstr. 23
70372 Stuttgart
29.01.2024
Im Fleischkühlhaus wurde verdorbenes und verfärbtes Hähnchengeschnetzeltes aufbewahrt, das nicht mehr zum Verzehr geeignet war. Im Verkaufsbereich lagen altverschmutzte Gewürzschaufeln.In der Fleischabteilung wurden folgende Mängel festgestellt:- Lebensmittelbehälter und Messer waren altverschmutzt.- Messerabzieher war verschmutzt.- Die Schneidebretter und der Hackblock waren altverschmutzt und wiesen tiefe Rillen auf.Die Käsezange bei der Käsetheke war altverschmutzt.Im Fleischkühlhaus waren altverschmutzte Messer und Stößel sowie ein massiv verschmutztes Schneidebrett.In der Küche war ein verschmutztes Schneidebrett, verschmutzte Lebensmittelbehälter sowie altverschmutzte Gerätschaften.
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Bst. b VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004
Die betroffenen Lebensmittel wurden unter Aufsicht des Lebensmittelkontrolleurs unschädlich beseitigt. Die Fleischabteilung und die Käsetheke wurden geschlossen und konnten am 06.02.2024 wieder freigegeben werden.
10.04.2024
Coffeebrands
Stuttgarter Str. 82
70469 Stuttgart
21.02.2024
Bedarfsgegenstände (Meßbecher, Backbleche und zwei Mixer) waren verschmutzt. Die Eiswürfelmaschine war innen mit rot-braunen glitschigen sowie Kalk-Belägen verunreinigt.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004
Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung geschlossen und die Eiswürfel entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 22.02.2024 waren die Reinigungsmängel beseitigt.
24.04.2024
Twenty Eight Cafe-Bar-Lounge
Wiener Str. 79
70469 Stuttgart
28.02.2024
Die Eiswürfelmaschine war innen, teilweise mit schwarzen Belägen, verschmutzt. Die Trinkgläser waren verunreinigt.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004
Die Eiswürfelmaschine wurde auf behördliche Anordnung geschlossen und die Eiswürfel entsorgt.
02.05.2024
Zoam Schwoabentöpfle
Hechinger Str. 113
70568 Stuttgart
20.03.2024
Die Schankanlage war massiv verunreinigt. Am Stößel wurden schleimige Ablagerungen festgestellt. Der Zapfhahninnenraum war dunkel schmierig verunreinigt. An den bierleitenden Teilen waren großflächig Hefeablagerungen.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1 Bst. a VO (EG) Nr. 852/2004
Die Zapfanlage wurde gesperrt und konnte am 22.03.2024 nach Reinigung durch einen Schankanlagenreiniger wieder freigegeben werden.
10.11.2023
Pak Fleisch GmbH
Möhringer Straße 27
78532 Tuttlingen
23.10.2023
a) Im Kühlraum des Betriebes lagerten Sardinen in offenen Styroporboxen ohne Eis in braunroter Flüssigkeit, mit stark fauligem Geruch, sowie mehrere E2- Kisten mit offenem Fleisch, teilweise angetrocknet und unnatürlich dunkel bis schwarz verfärbt und ebenfalls stark fauligem Geruch.
Diese Lebensmittel wurden in den für den Lebensmittelverkehr bestimmtem Betriebsräumen gelagert und wurden damit für den Verkauf bereitgehalten. Es war nicht ersichtlich, dass dieses Fleisch und der Fisch nicht für den Verkauf bestimmt war.
b) Im Fleischwolf hingen Fleischreste an der Lochscheibe; am Endstück der Schneckenwelle hingen offensichtlich ältere, verklebte Fleischreste. Die weißen Schneidbretter wiesen tiefe Rillen und Schnittspuren auf und waren mit Fleischsaft und Blut verunreinigt. Die benutzten Messer waren mit Fett und Blut grob verunreinigt.
c) Das Handwaschbecken war mit Kartonagen zugestellt und es fehlten die Einmalhandtücher. Im Kühlraum wurde offenes, unverpacktes Fleisch und vier teilweise unverpackte Schlachtkörper von Lämmern gemeinsam mit anderem unverpacktem und sinnfällig verdorbenem Fleisch und Fisch, sowie mit Kartonagen vorrätig gehalten. In allen Betriebsräumen war der Geruch von fauligem Fleisch wahrnehmbar, im Kühlraum sehr intensiv.
a) Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
b) Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004
c) § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene- Verordnung (LMHV)
Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde mit sofortiger Wirkung untersagt.
Die Entsorgung aller sinnfällig verdorbener Lebensmittel und aller Lebensmittel, welche durch unsachgemäße Lagerung nachteilig beeinflusst waren, wurde angeordnet.
Bei der Nachkontrolle am 24.10.2023 waren die Mängel behoben.
Die behördliche Beschränkung wurde daraufhin wieder aufgehoben.
09.01.2024
Gasthaus Krone
Kirchstraße 22
78604 Rietheim-Weilheim
01.12.2023
a) Alle Arbeitsflächen, alle Behälter, alle Arbeitsgeräte und Schränke waren stark altverschmutzt und zum Teil mit Lebensmittelresten verklebt. Wie insbesondere der flächig altverschmutzte Küchen- und Kühlraumboden, inkl. der ganz offensichtlich seit langer Zeit ungereinigten Bodenabläufe. Auch waren die Oberflächen des Küchenmobiliars und der Gerätschaften stellenweise mit Lebensmittelresten verkrustet und mit massiven Fettablagerungen behaftet. Hier-von betroffen waren der gesamte Herd- und Spülbereich, inkl. der Spülmaschine, alle Regale und Kühlraumabstellflächen, Unterseiten von Tischen und Ablagen, sowie Thekenablagen und die Kaffeemaschine.
b) Die Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen waren nicht oder nicht richtig gereinigt, wie insbesondere die zahlreichen altverschmutzten Lebensmittelbehältnisse und Arbeitsgeräte aus Kunststoff und Metall. So wurden z.B. vorgefunden: Pfannen mit alteingebranntem Fett, verklebte Töpfe, mit alten eingetrockneten Lebensmittelresten behaftete Gemüsehobel, schmierige und klebrige Kunststoff- Salatbehälter, mit Fettrückständen verklebtes Küchensieb, altverschmutzte Arbeitsgeräte wie Zangen, Messer und Schneidebretter, schwarzverkrustete Fritteusen mit fettverklebten Körben sowie deren Griffen, schmierige Ablagerungen und massive Kalkrückstände im Wasserbehälter der Kaffeemaschine.
a) Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
b) Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004
Es wurde eine sofortige Grundreinigung angeordnet und eine Nachkontrolle angekündigt. Bei der Nachkontrolle am 05.12.2023 war die Grundhygiene ver-bessert.
23.01.2024
Pflegeresidenz am Schönbach
Hauptstraße 6
78606 Seitingen-Oberflacht
19.12.2023
a) Lagerung von offensichtlich verdorbenem Gemüse wie Blumenkohl, Feldsalat, Rosenkohl, Rucola, Champignons, Stangenlauch, Lollo Rosso. Sowie Lagerung von vorverpackten Lebensmitteln mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum wie Zwiebelmettwurst, Maisgrieß, pasteurisiertes Vollei, frischer Blätterteig, frischer Pizzateig, Leberwurst mit Kalbfleisch.
b) Lagerung von vorverpackten tiefgekühltem „gemischtem Hackfleisch“ mit einem weit überschrittenen Verbrauchsdatum.
c) Mängel bei der Reinigung von Gegenständen, Armaturen und Ausrüstungen mit denen Lebensmittel in Berührung kommen. Insbesondere waren Kunststoffeimer, Schüsseln und Edelstahleinsätze mit angetrockneten Lebensmittelresten verunreinigt und teilweise mit stehender Nässe behaftet. Die Schneideeinsätze der Gemüseschneidemaschine und der Gemüsehobel waren mit angetrockneten Lebensmittelresten verunreinigt. Porzellanteller und Schöpfwerkzeug, welche zur Speisenausgabe auf Transportwägen bereitgestellt wurden, waren verunreinigt. Des Weiteren waren Portionier- Teller mit Einteilung, die ineinander gestapelt in einem Schrank aufbewahrt wurden mit stehender Nässe behaftet.
d) Das Handwaschbecken in der Küche war nicht benutzbar. Der Wasserhahn war lose und das Abwasser floss durch das defekte Rohrleitungssystem direkt auf den Boden.
e) Das Handwaschbecken in der Spülküche war ebenfalls nicht benutzbar. Der Wasserhahn war so positioniert, dass während des Handwaschvorganges der komplette Bereich um
das Handwaschbecken verspritzt wurde.
a) Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
b) Artikel 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002 und Art. 24 Abs. 1 VO (EG) 1169/2011
c) Artikel 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004
d), e) Artikel 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kapitel I Nr. 4 der VO (EG) Nr. 852/2004 und § 3 Satz 1 LMHV
a) Unschädliche Beseitigung der betroffenen Lebensmittel. Durchführung einer Grundreinigung der Betriebsräume und der Gerätschaften und Ausrüstungsgegenstände.
Bei der Nachkontrolle am 21.12.2023 waren die hygienischen Mängel behoben.
b) Bei der Nachkontrolle am 23.01.2024 war das Hackfleisch unschädlich beseitigt worden.
c) Durchführung einer Grundreinigung der Gerätschaften und Ausrüstungsgegenstände.
Bei der Nachkontrolle am 21.12.2023 waren die hygienischen Mängel behoben.
d) Bei der Nachkontrolle am 21.12.2023 war der Mangel behoben
e) Bei der Nachkontrolle am 21.12.2023 war laut Auskunft der Betreiberin die Behebung des Mangels beauftragt. Bei der weiteren Nachkontrolle am 23.01.2024 war der Mangel behoben.
26.02.2024
Pizzeria Taverna Telesina
Stuttgarter Straße 18 B
78532 Tuttlingen
16.01.2024
a) Lebensmittel wurden wiederholt ohne Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume insbesondere die Küche nicht sauber und instandgehalten wurden. Lebensmittel waren somit der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Befüllte Lebensmittelvorratsbehälter vom Vortag waren altverschmutzt. Griffe, die Dunstabzugshaube, Vorratsbehälter mit Paniermehl und der Herd waren stark altverschmutzt und zum Teil
zerschlissen. Oliven wurden in einem nicht für Lebensmittel geeigneten Kunststoffeimer vorrätig gelagert. Die Spülmaschinen waren im Inneren stark verkalkt und altverschmutzt.
b) Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen wurden wiederholt nicht oder nicht richtig gereinigt, wie insbesondere die Aufschneide- Maschine, die Fritteuse, die Kaffeemühle und Lebensmittelbehältnisse aus Kunststoff und Metall.
a) §3 Satz1 LMHV i. V. m §10 Nr.1 LMHV i. V. m §60 Abs.2 Nr.26 LFGB
b) Artikel 4 Abs. 2 i.V. mit Anhang II Kapitel V Nr.1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/200 i. V. m § 2 Nr. 5 der lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung i.V. m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a LFGB
Es wurde eine sofortige Grundreinigung angeordnet.
Bei der Nachkontrolle am 21.02.2024 war die Grundreinigung deutlich verbessert
11.03.2024
Chinarestaurant Thai Wok
Hauptbahnhof 1/1
78532 Tuttlingen
25.01.2024
a) Es wurden wiederholt Lebensmittel ohne Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hergestellt, behandelt und in den Verkehr gebracht, indem die Betriebsräume, insbesondere die Küche, die Theke und Lagerräume im Lebensmittelbetrieb nicht sauber und instandgehalten wurden. Somit waren Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Die Dunstabzugshaube war mit schwarz-gelb-braunem Fett zugesetzt, unter dem Kochtisch waren deutlich verharzte Fetttropfen
vorhanden. Griffe, Arbeitsflächen und Türen waren stark altverschmutzt. Vorbereiteter, geschnittener Lauch stand in einem Eimer direkt auf dem Boden. Hinter der Theke wurden Gläser mit einer bräunlich verunreinigten und zerschlissenen Spülbürste gereinigt.
b) Wiederholt wurden Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, nicht oder nicht richtig gereinigt, wie insbesondere die zahlreichen befüllten Lebensmittelvorratsbehälter die durch Fettdunst verklebt und
altverschmutzt waren. Das Schneidebrett war mit tiefen Schnittfurchen durchgezogen und dunkel verfärbt.
a) § 3 Satz 1 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) i.V.m §10 Nr. 1 LMHV i.V.m §60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB
b) Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung
Es wurde eine sofortige Grundreinigung angeordnet.
23.04.2024
Bäckerei Hartwig Weber GmbH
Zinkenstraße 1
78559 Gosheim
25.03.2024
a) Es wurde eine ungewaschene, angefaulte und mit Schimmelspuren behaftete Salatgurke zur Snackherstellung verwendet.In einer befüllten, fahrbaren Mehlschublade in der Backstube, direkt neben der Teigmaschine, befand sich ein toter unbestimmter Käfer.
b) In folgenden Betriebsbereichen wurden tote Schädlinge, insbesondere Orientalische Schaben, festgestellt: U.a. im Bodenbereich der Backstube vor dem Kühlraum, im Personalumkleideraum, im direkt von der Backstube aus zugänglichen Durchgangsbereich zu der Heizungsanlage sowie auf den Treppenstufen zu den oberen Räumlichkeiten, welche auch vom Personal genutzt werden.
Im schwer zugänglichen Bereich neben dem Froster war Kot von Schadnagern sichtbar.
c) Es wurden Mängel bei der Reinigung von Gegenständen, Armaturen und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen (Bedarfsgegenstände), festgestellt. Insbesondere war der Eierschneider altverschmutz und die Beschichtung flächig abgelöst, viele Kunststoffkisten für Backzutaten und Mehle inkl. der zugehörigen Deckel waren außen und oben massiv altverschmutzt, die Ausrollwalze der Ausrollmaschine war massiv mit Grünspan behaftet und teilweise korrodiert, das Stoffband der Hörnchenmaschine war in den Außenbereichen von Schimmelsporen schwarz verfärbt.
d) In der Backstube war der gesamte Bodenbereich, vor allem vor den beiden Backöfen, stark altverschmutzt. Zudem drang auf Druck des Bodenbleches vor dem Backofen dunkel verfärbtes Wasser aus. Im Konditoreibereich waren Fliesenschäden mit verteiltem Baumaterial (Putzbestandteile und Sand) sichtbar. Unter dem Tisch in der Snackabteilung war der Boden flächig verkrümelt. Unter dem Tisch bei der Aufschnittmaschine lagen zahlreiche bereits eingetrocknete Gewürzgurkenscheiben. Auf dem Boden unter und an der Brezelmaschine klebten große Teigklumpen. Im Spülbereich bei den Backöfen waren die Wandfliesen flächig gebrochen und es hatte sich Schwarzschimmel gebildet; in der Spülmaschine (Auffanggitter und Wasserreservoir) befanden sich größere Mengen von Lebensmittelresten.
An der hölzernen Arbeitstischauflage im Produktionsbereich klebten alte eingetrocknete Teigreste.
a) Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b der VO (EG) Nr. 178/2002
b) Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 1 - 4 der VO (EG) Nr. 852/2004
c) Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) Nr. 852/2004
d) § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
Dem Betrieb wurde das Behandeln, Herstellen und weitere Inverkehrbringen von Backwaren sofort untersagt. Des Weiteren wurde eine sofortige Grundreinigung und Schädlingsbekämpfung im Betrieb angeordnet.
Bei der Nachkontrolle am Abend desselben Tages waren die Salatgurke und das Mehl mit dem Käfer entsorgt, bereits eine erste fachmännische Schädlingsbekämpfung durchgeführt und die Betriebsräume ausreichend gereinigt. Die beanstandeten Bedarfsgegenstände waren ebenfalls gereinigt bzw. aus den Betriebsräumen entfernt. Die Hörnchenmaschine war ausgetauscht. Der Zugang zu den Heizungsräumen und den oberen Räumlichkeiten war schädlingssicher verschlossen.
Das Behandeln, Herstellen und Inverkehrbringen von Backwaren und Snacks im Betrieb wurde daher am Abend desselben Tages wieder zugelassen.
14.12.2023
China Restaurant Sanbao
Neckargasse 22
72070 Tübingen
19.10.2023
Herstellung von Lebensmitteln unter Verwendung unhygienischer, beschädigter Gerätschaften:
Insbesondere weist der Sparschäler, mehrere Gewürzbehältnisse, das Kunststoffsieb, indem sich Nudeln befinden sowie eine Kunststoffbox in der sich Algen befinden starke Verunreinigungen auf. Die Eismaschine weist im Innenbereich dunkle Verunreinigungen auf. Im Kühlhaus befindet sich eine Kunststoffbox, in der sich eingelegtes Fleisch befindet. Diese weist im Inneren und äußerlich Verunreinigungen auf.
Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln:
In einem verunreinigten Ausgussbecken werden Nudeln, in einer verunreinigten Unterbaukühleinrichtung gewässerte Glasnudeln, im Vorraum gegarte Entenbrüste zum Abkühlen sowie im Tiefkühlschrank Pommes, grüne Bohnen und Reistaschen ohne Deckel/Abdeckung aufbewahrt. Am geöffneten Fenster ohne Fliegengitter werden nicht abgedeckte geschälte Karotten, gewässerte Algen ohne Abdeckung sowie zwei Kunststoffbehältnisse mir rohem Rindfleisch, auf dem bereits Fliegen und Wespen befinden gelagert. Viele Rohstoffe werden übereinander und ohne Deckel, wie z. B. geschnittene Karotten, Pilze und Brokkoli sowie Tofu gelagert. Neben dem Spülbereich befindet sich überlagertes Gemüse, eine angeschimmelte Gurke und eine überlagerte Aubergine. In einer überfüllten Tiefkühltruhe werden mehrere Packungen tiefgefrorenes Rindfleisch, Schweinefleisch, und Pangasius-Filet aufbewahrt. Aufgrund der Überfüllung können im oberen Teil die Temperaturen nicht eingehalten werde, so dass die Ware nicht ordentlich tiefgefroren ist, bzw. angetaut ist. Außerdem wir im Kühlhaus in einer Kunststoffbox, welche im Innenbereich bereits dunkle Verunreinigungen aufweist eingelegtes Schweinefleisch aufbewahrt.
Im Waschbecken werden in einer Folie verpackte rohe Därme aufgetaut. Auftauflüssigkeit hat sich gebildet und kann nicht abließen. Außerdem wird in einem weißen Kunststoffeimer teilweise verpacktes Schweinefleisch aufgetaut. Hier kann ebenfalls der im Eimer befindliche Fleischsaft nicht abfließen. Ein unangenehmer Geruch ist wahrzunehmen. In der verunreinigten Eismaschine werden Eiswürfel aufbewahrt.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. V Nr. 1a und b) der VO (EG) 852/2004
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. IX Nr. 2 VO (EG) 852/2004 i.V.m. § 3 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
Der Betrieb wurde bis zur Nachkontrolle, welche noch am selbigen Tag stattfand, geschlossen.
Teilweise wurden die Lebensmittel noch während der Kontrolle entsorgt.
23.02.2024
El Pecado
Am Stadtgraben 25
72070 Tübingen
14.12.2023
Mängel bei der Lagerung von Lebensmitteln:
Im Kühlhaus befindet sich eine rote Kunststoffkiste, in der sich ein ca. 2 kg schweres Stück Schweinefleisch in Folie befindet, jedoch nicht komplett abgedeckt ist.
In dieser Kiste befindet sich zudem Fleischsaft sowie Flüssigkeit von der darüber liegenden ausgelaufenen Tofu-Packung.
Im Kühlhaus in einem Regal befindet sich ein geöffnetes Glas mit geschnittenen Gewürzgurken (Dillschnitten).
Das Glas ist bereits geöffnet und weist ein Mindesthaltbarkeitsdatum von 12/2021 auf. Die innenliegende Beschichtung am Deckel ist beschädigt. Es hat sich bereits Rost gebildet.
Des Weiteren befindet sich im Regal im Kühlhaus eine Kunststoffflasche mit selbstgemachtem Pesto. Am innenliegenden Randbereich in der Flasche hat sich Schimmel gebildet.
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004
Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt.
26.02.2024
Restaurant Riva
Bismarckstraße 144
72072 Tübingen
21.12.2023
An einer Flasche mit Balsamico und einer Dose mit Tomatenmark hat sich Schimmel gebildet.
Zwei Packungen mit Datteln im Speckmantel, eine Packung mit Ziegenfrischkäse und mehrere Packungen glutenfreiem Pizzaboden, waren deutlich überlagert.
Mehrere Packungen mit Hinterkochschinken, bei denen das MHD bereits Anfang Dezember 2023 abgelaufen ist, rochen beim Öffnen bereits sauer.
Im Kühlschrank ist eine Vakuumtüte mit Würsten, die bereits eine graue Flüssigkeit aufweist.
Bei einer Dose mit Ananas löste sich bereits die Zinkbeschichtung im Inneren der Dose ab.
Im Handwaschbecken in der Küche stehen mehrere Packungen mit Hackfleisch (Verbrauchsdatum 11.12.2023) zum Auftauen. Eine Packung war bereits geöffnet, grau verfärbt und roch sauer.
Die Eiswürfelmaschine ist im Inneren punktuell schwarz verunreinigt. Stellenweise hat sich ein schmieriger Belag gebildet.
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004
Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt.
Die Eiswürfelmaschine wurde noch während der Kontrolle außer Betrieb genommen.
06.03.2024
Hotel Lamm
Dorfstraße 42
72119 Ammerbuch
19.12.2023
In einem Kühlraum wurde ein Stück roher Schinken (Rauchfleisch) aufgefunden, welcher stark verschimmelt war und dieser bereits auf dem Frühstücksbuffet angeboten wurde.
Weiterhin wurden abgelaufene Lebensmittel wie
z.B. Chili Gewürzmischung (MHD 31.12.13);
Curry Gewürzmischung (MHD 31.12.22);
Ziegenkäse in Salzlake (MHD 18.03.22);
Blätterteig (MHD 08.10.2023) vorgefunden.
Art.14 Abs.1 i. V. m. 2 b der VO (EG) 178/2002
Die Lebensmittel wurden noch während der Kontrolle entsorgt.
20.03.2024
Olio Pane e Vino
Westbahnhofstr.18
72070 Tübingen
15.01.2024
In der Betriebsstätte waren die gesamten Silikonfugen im Wand- und Deckenbereich, der gesamten Bodenbereich und die Regalböden im Kühlhaus stark verunreinigt und angeschimmelt.
Hierdurch bestehen nachteilige Beeinflussungen bzw. Kotaminationen von Lebensmitteln.
In der Unterbaukühlung der Theke lag ein Stück gekochter Schinken, der bereits stellenweise angeschimmelt war.
Weitere Schinkenstücke sind nicht verpackt gewesen und lagen offen in der Kühlung.
Bei vielen weiteren Lebensmitteln, die vorrätig gehalten wurden, wie z.B. Gänsemus mit Trüffeln, Salsiccia Fresca Finocchio Bratwurst,
einem vakuumierten T-Bone-Steak, Schafs-Ricotta, Dolce Ricotta Gusto Limone, Ziegenfrischkäse, Tomadella Rocca, Flusskrebsschwänze,
Meeresfrüchtesalat, Mozzarella-Kugeln, Gnocchi, Garnelen in Lake, Schinken, Salami, Bresaola Schinken war das Verbrauchsdatum
bzw. das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits im Jahr 2022, 2023 oder Anfang 2024 abgelaufen.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II, Kap. I Nr. 1 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. §3 LMHV
Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2b der VO (EG) Nr. 178/2002
Alle Lebensmittel wurden freiwillig während der Kontrolle entsorgt.
Bei der Nachkontrolle am 16.01.24 waren alle Mängel weitestgehend behoben.
27.03.2024
Teeland
Neue Straße 6
72070 Tübingen
04.01.2024
Die Eismaschine war insbesondere im oberen Bereich des Eiswürfelauslasses stark verunreinigt, worin sich schon ein schmieriger Belag gebildet hat, weshalb ein gesundheitsgefährdender Verderb nicht verhindert wurde.
Verschiedene Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, waren verunreinigt wie z.B. Sirupspender, die am Auslass altverschmutzt waren. An einem Gemüsehobel waren altverschmutzte Lebensmittelreste ersichtlich. Kunsttoffbecher / Ausgießer, die für Tees verwendet werden, waren stark verunreinigt, beschädigt und verfärbt. Der Schutz vor Kontamination und somit einer nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel ist nicht gewährleistet.
In einer Unterbaukühlung in der Küche, haben sich im Bodenbereich bereits starke, gelbe
Verunreinigungen angesammelt. Ein Verschweißgerät der Becher war altverschmutzt und im hinteren Bereich waren klebrige Verschmutzungen ersichtlich. Der gesamte Bodenbereich der
Betriebsstätte war verunreinigt.
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II, Kap. IX Nr. 2 der VO (EG) 852/2004
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II, Kapitel V Nr. 1 Buchstabe a der VO (EG) 852/2004
Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II, Kap. I Nr. 1 der VO (EG) 852/2004 i. V. m. § 3 Satz 1 LMHV
Die Eiswürfelmaschine wurde noch während der Kontrolle außer Betrieb genommen.
Bei der Nachkontrolle am 04.01.24 waren alle reinigungsbedingten Mängel weitestgehend behoben.
22.12.2023
Lebensmitteleinzelhandel L'Orient Markt
Neue Straße 3, 15/4
89077 Ulm
09.11.2023
Im Rahmen einer Kontrolle mussten erneut Mängel in der Lagerung von Frischfleisch (hier Rind) festgestellt werden. So wurde abgelagertes, verdorbenes Fleisch in der Kühlzelle zusammen mit frischem Fleisch gelagert (jeweils offen gelagert). Des Weiteren wurden Fleisch und Innereien zusammen mit Kartonagen, und Käsefertigpackungen unhygienisch teils umhüllt, teils offen und teilweise auf dem Boden gelagert. Es bestand jeweils das nicht unerhebliche Risiko der Kontamination insb. des offen gelagerten Frischfleisches und damit die Gefährdung der Lebensmittelsicherheit und Verbrauchergesundheit.
Verordnung (EU) 852/2004 Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 i.V.m. § 2 Absatz 8 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung
Das beanstandete Frischfleisch wurde noch während der Kontrolle durch den Betreiber entsorgt.
09.11.2023
Tosun Market
Badstraße 4
79761 Waldshut-Tiengen
06.07.2023
Obst + Gemüse ohne Kennzeichnung Herkunftsland; unzureichende Kühlung v. Geflügelfleisch; gegenseitige nachteilige Beeinflussung: Nicht vollständig abgedecktes Hackfleisch im Kühlraum für Obst + Gemüse; frisches Lammfleisch an verunreinigten Rohrbahnhaken unter verschmutztem Ventilatoren-Schutzgitter; rohes unverpacktes Fleisch neben verpacktem Fleisch; Gefrierbrand auf unverpacktem gefrorenen Geflügelfleisch; Waschbecken unbenutzbar, weil verstellt; verschmutzte Gegenstände; Reinigungsgeräte im Lebensmittelbereich; direkte Außenverbindung des Lagers offenstehend - unbefugter Zutritt jederzeit möglich; Pflanzen wachsen durch offenes Lagerraumfenster herein; Spinnweben im gesamten Lagerraum
Art. 4 VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004
Bei der Nachkontrolle am 11.07.2023 waren die Mängel behoben
09.11.2023
Gasthaus Krone – Zyba GmbH
Hauptstraße 72
79664 Wehr
19.07.2023
Küchengeräte, Gegenstände, Eiswürfelmaschine, Getränkeleitungen, Kühlmöbel teilw. extrem verunreinigt; beschädigte, nicht hygienisch abwaschbare Wandflächen; gegenseitige nachteilige Beeinflussung durch nicht sachgerecht gelagerte Lebensmittel; unzureichende Kühlung sowie abgelaufenes Verbrauchsdatum bei Puten- bzw. Geflügelfleisch.
Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. II Nr. 1b VO (EG) Nr. 852/2004; Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 VO (EG) Nr. 852/2004
Bei der Nachkontrolle am 07.08.2023 waren alle Mängel behoben
09.11.2023
Beckert-Bäckerei-Konditorei GmbH
Hauptstraße 50
79771 Klettgau
15.08.2023
Hygienemängel: Verschmutzungen an Glastür-Rahmen, Sahnemaschine, Dosenöffner, Ventilator-Abdeckung an Verdampfer (Kühlraum), Kühlraumdecke + -boden, Räumen im Keller f. d. Eis- u. Pralinenherstellung, Umkleideraum f. Mitarbeiter, Dichtungen + Innenraum des Bierkühlers, Vakuumierer i. d. Küche von innen. Motten + Schaben in der gesamten Produktion. Grünlicher Schleim im Wasserbehälter der Scherbeneismaschine. Bauliche Mängel: Insektengitter entweder nicht vorhanden od. beschädigt. Beschädigte Restmülleimer. Plastikwannen zur Lagerung von Teig beschädigt. Beschädigte Fenstergläser i. d. Backstube vor den Kühlräumen. Korrodierte Tür des Gärschranks, es blättert auch Lack ab.
§ 3 Satz 1 LMHV, § 60 Absatz 2 Nummer 26 Buchstabe a LFGB i. V. m. § 10 Nummer 1 LMHV
Bei der letzten Nachkontrolle am 28.08.2023 waren alle Mängel beseitigt
09.11.2023
Chinarestaurant Venus
Waldshuter Straße 26
79798 Jestetten
29.08.2023
Die erhobenen Planproben "Schweinefleisch" und "Hähnchenfleisch" wurden lt. Gutachten des CVUA Freiburg jeweils als für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel eingestuft. Das Fleisch war sinnfällig verdorben.
Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 b VO 178/2002 i.V.m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Bst. a) LFGB, § 12 i.V.m. § 59 Abs. 1 Nr. 9 LFGB
Gutachten datieren vom 12.09.2023
Einleitung OwiG-Verfahren
28.12.2023
Oishii Sushi & Grill
Alte Basler Straße 2
79713 Bad Säckingen
05.09.2023
Bei der Kontrolle wurde faulig u. säuerlich riechender und feucht u. schmierig aussehender Lachs festgestellt, der in den Verkehr gebracht werden sollte. Ein Gutachten des CVUA Freiburg bestätigte, dass der Lachs verdorben u. für den Verzehr durch den Menschen inakzeptabel u. ungeeignet, somit kein sicheres Lebensmittel war. Auch das Enderzeugnis einer weiteren Verarbeitung oder sonst. Verwendung wäre ungeeignet für den Verkehr durch den Menschen. Beeinträchtigung durch mikrobiell verursachten Verderb u. nachhaltige Beeinflussung wg. des Gehalts an E. coli.
Art. 14 Abs. 1, 2b Verordnung (EG) Nr. 178/2002, § 59 Abs. 2 Nr. 1a, § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. § 10 Nr. 1 LMHV
Mangelhafte Kenntnisse über die Behandlung von Lebensmitteln
13.03.2024
Royem Döner GmbH
Austraße 10
79664 Wehr
16.05.2023
Verwendung von knochensplitterhaltigem Ausgangsmaterial (Bader-/Separatorenfleisch) für Fleischzubereitungen; Kennzeichnung ohne Hinweis auf Separatorenfleischverwendung
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 LMIDV, § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchst. a LFGB i. V. m. Art. 9 Abs. 1 Buchst. b i. V. m. Art. 18 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1169/2011
Seit dem ersten Sperren des Ausgangsmaterials am 23.05.2023 wird dieses nicht mehr verwendet.